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Farben und Symbole Farben und Symbole

BETRIEBSARTEN DES INLAND ECDIS

Artikel 5.05 Farben und Symbole Farben und Symbole

b) Als Anzeigemodus müssen mindestens "Basisanzeige", "Standardanzeige" und

"Vollanzeige" implementiert sein. Das Inland ECDIS muss die verwendete Informationsdichte jederzeit anzeigen, die zeitvariable Tiefeninformation in der ENC muss ungeachtet der drei Anzeigemodi angezeigt werden.

c) Es muss möglich sein, in jeden Anzeigemodus umzuschalten, und es muss möglich sein, jederzeit durch eine einmalige Benutzeraktion in den Anzeigemodus "Standard Informationsdichte" umzuschalten.

d) Die Feature-Klassen der ausgewählten Features müssen mit den Definitionen in den Nachschlagetafeln übereinstimmen.

e) Es muss möglich sein, Tiefensicherheitsgrenzen festzulegen. Zu der festgelegten Tiefensicherheitsgrenze muss der entsprechende Tiefenbereich angezeigt werden.

f) Unterschreitet die Wassertiefe Tiefensicherheitsgrenzen, muss das Inland ECDIS dies durch eine geeignete Warnung anzeigen.

Artikel 5.05

3. Erforderliches Prüfergebnis

a) Die dargestellten Symbole müssen im Vergleich mit der Inland ECDIS Symbolbibliothek aus Anlage 2 richtig und vollständig sein. Die Farben der repräsentativen Linien- und Flächenfeatures müssen ebenso wie die Symbole auch richtig sein. Symbole, die von der Inland ECDIS Darstellungsbibliothek abweichen, müssen:

i) lesbar sein,

ii) groß genug sein, um den nominalen Betrachtungsabstand zu unterstützen.

b) Es müssen zumindest die Farbkombinationen für Tag, Dämmerung und Nacht unterstützt werden.

c) Die vom Hersteller zusätzlich zu den Symbolen aus der Darstellungsbibliothek verwendeten Symbole müssen sich von den (in Anlage 2) vorgegebenen Inland ECDIS Symbolen deutlich unterscheiden.

Artikel 5.06

Maßstabsabhängige Informationsdichte (SCAMIN)

1. Referenz

Diese Klausel bezieht sich auf Teil I Kapitel 2 Artikel 2.03 Nummer 6.

2. Testmethode

a) Die Prüfung muss an einer Prüfstelle durchgeführt werden.

b) Das Inland ECDIS ist auf den Standardbetrieb nach den Vorgaben aus Artikel 4.02 Nummer 3 dieses Teils einzustellen.

c) In das Inland ECDIS ist eine IENC ("Karte 05") zu laden, die eine Brücke über eine Wasserstraße beinhaltet.

d) Der AIS-Protokollsimulator ist so zu konfigurieren, dass die Position des eigenen Schiffs auf der IENC zentriert angezeigt wird.

e) Das Inland ECDIS ist auf den kleinsten Maßstab zu setzen und dann Schritt für Schritt nacheinander bis auf den höchsten Maßstab umzuschalten. In jedem Maßstab ist die Darstellung der Symbole an der Brücke unter Berücksichtigung der SCAMIN-Werte zu überprüfen.

f) Die erzielten Ergebnisse sind mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

3. Erforderliches Prüfergebnis

Die Symbole im Zusammenhang mit der Brücke müssen entsprechend ihres SCAMIN-Werts dargestellt sein.

Diese Klausel bezieht sich auf Teil I Kapitel 2 Artikel 2.03 Nummer 7.

2. Testmethode

a) Die Prüfung muss an einer Prüfstelle durchgeführt werden.

b) Das Inland ECDIS ist auf den Standardbetrieb nach den Vorgaben aus Artikel 4.02 Nummer 3 dieses Teils einzustellen.

c) In das Inland ECDIS sind zwei aneinandergrenzende IENCs ("Karte 05a und 05b"), die beide Teile desselben Features enthalten (z. B. eine Brücke, die je zur Hälfte in den beiden IENC Zellen enthalten ist) zu laden. Das betreffende Feature muss korrekt codiert sein. Beide Teile müssen Verweise aufeinander enthalten.

d) Der AIS-Protokollsimulator ist so zu konfigurieren, dass die Position des eigenen Schiffs auf der IENC zentriert angezeigt wird.

e) Dieser Test muss die geeigneten Overlay-Zellen beinhalten, z. B. mit brückenbezogenen Tafelzeichen. Die Darstellung des Features mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe a zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

3. In das Inland ECDIS sind zwei aneinandergrenzende IENCs zu laden, die verwendet werden, um die Basiszellen für zwei zusätzliche Overlay-Zellen zu definieren, die einen Teil desselben bathymetrischen IENC Features enthalten. Die betreffenden Features müssen korrekt codiert sein (Tiefenbereiche) und die getrennten Teile müssen Verweise aufeinander enthalten. Die Darstellung des Features ist mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe b zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

4. Erforderliches Prüfergebnis

a) Das Feature, das je zum Teil in beiden IENCs enthalten ist, muss in der SENC sichtbar sein und als ein Feature richtig dargestellt werden.

b) Das Feature das je zum Teil in beiden Overlay-Zellen enthalten ist, muss in der SENC sichtbar sein und als ein Feature richtig dargestellt werden.

2. Testmethode

a) Die Prüfung muss an einer Prüfstelle durchgeführt werden.

b) Das Inland ECDIS ist auf den Standardbetrieb nach den Vorgaben aus Artikel 4.02 Nummer 3 dieses Teils einzustellen.

c) In das Inland ECDIS ist eine IENC ("Karte 07") zu laden.

d) Der AIS-Protokollsimulator ist als Inland AIS Gerät so zu konfigurieren, dass die Position des eigenen Schiffs auf der IENC zentriert angezeigt wird.

e) Es ist ein Schiff zu simulieren, und der Status des simulierten Schiffs auf Navigationsstatus zu setzen. Die Melderate ist auf 10°s zu setzen. Das Verhalten des Schiffs auf der Karte ist zu beobachten.

f) Das simulierte Schiff muss das Melden einstellen.

g) Es ist die Zeit zu messen, bis das Schiff als veraltet gekennzeichnet wird.

h) Es ist die Zeit zu messen, bis das Schiff verschwindet.

i) Die erzielten Ergebnisse sind mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe a zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

j) Der Test ist mit einem simulierten AIS Gerät auf einem Schiff vor Anker mit einer Geschwindigkeit nicht schneller als 3 Knoten zu wiederholen.

k) Die erzielten Ergebnisse sind mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe a zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

l) Der Test ist mit einem simulierten AIS Gerät auf einem Schiff vor Anker mit einer Geschwindigkeit von mehr als 3 Knoten zu wiederholen.

m) Die erzielten Ergebnisse sind mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe a zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

n) Der Test ist mit einem simulierten AIS Gerät der Klasse B auf einem Schiff auf Fahrt mit Motorkraft zu wiederholen.

o) Die erzielten Ergebnisse sind mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe a zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

p) Der Test ist mit einem simulierten AIS Gerät der Klasse B sich auf einem Schiff vor Anker mit einer Geschwindigkeit nicht schneller als 3 Knoten zu wiederholen.

q) Die erzielten Ergebnisse sind mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe a zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

r) Der Test ist mit einem simulierten AIS Gerät der Klasse B auf einem Schiff vor Anker mit einer Geschwindigkeit schneller als 3 Knoten zu wiederholen.

s) Die erzielten Ergebnisse sind mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe a zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

ist hinsichtlich Position B mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe b zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

v) Die Wiederübertragungsflagge ist auszuschalten.

w) Das Erscheinen des Symbols für das eigene Schiff ist hinsichtlich Position B mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe b zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

x) Es ist ein Inland AIS Ziel ohne verfügbare Information über die Vorausrichtung zu simulieren. Die Darstellung des Schiffs ist im Inland ECDIS zu beobachten.

y) Das erzielte Ergebnis ist mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe c zu vergleichen. Das erzielte Ergebnis ist im Prüfbericht festzuhalten.

z) Es ist ein weiteres Inland AIS Ziel mit Information über die Vorausrichtung zu simulieren.

Die Darstellung des Schiffs ist im Inland ECDIS zu beobachten.

aa) Das erzielte Ergebnis ist mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe d zu vergleichen. Das erzielte Ergebnis ist im Prüfbericht festzuhalten.

bb) Es sind eine AIS Basisstation, AIS Aids to Navigation (AtoN) und AIS Search- and Rescue Transmitters (SART) zu simulieren und auf der Karte anzuzeigen. Die Symbole sind mit ähnlichen Symbolen aus Tabelle A.1 und A.2 in dem in Kapitel 2 Buchstabe h genannten Dokument zu vergleichen.

cc) Das erzielte Ergebnis ist mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe d zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

dd) In das Inland ECDIS ist ein simuliertes Schiff mit allen AIS Informationen einzuspeisen.

Sämtliche AIS Informationen müssen angefordert und angezeigt werden. Es ist zu überprüfen, dass alle Daten verfügbar sind.

ee) Das erzielte Ergebnis ist mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe e zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

ff) Es ist ein Inland AIS Ziel mit drei blauen Kegeln zu simulieren. Die Darstellung des Schiffs ist im Inland ECDIS zu beobachten. Für dieses Schiff ist ein Featurebericht (Pick Report) zu öffnen. Der Featurebericht ist in Bezug auf die Anzahl der blauen Kegel zu überprüfen.

gg) Das erzielte Ergebnis ist mit den erforderlichen Testergebnissen aus Nummer 3 Buchstabe f zu vergleichen, um die Erfüllung der Anforderung nachzuweisen.

ii) die Information nicht älter ist als die nachstehenden maximalen Time-out-Werte:

Schiffskategorie

Nominelles Melde-intervall

Maximaler

Time-out-Wert

Nominelles Melde-intervall

Maximaler Time-out-Wert

Klasse A Klasse A Klasse B Klasse B Schiff vor Anker oder festgemacht und

Geschwindigkeit nicht schneller als 3 Knoten (Klasse B nicht schneller als 2 Knoten)

3 min 18 min 3 min 18 min

Schiff vor Anker oder festgemacht und Geschwindigkeit nicht schneller als 3 Knoten

10 s 60 s 3 min 18 min

Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit 0 bis 14 Knoten

10 s 60 s 30 s 180 s

Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit 0 bis 14 Knoten und Kursveränderung

3 1/3 s 60 s 30 s 180 s

Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit 14 bis 23 Knoten

6 s 36 s 30 s 180 s

Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit 14 bis 23 Knoten und Kursveränderung

2 s 36 s 30 s 180 s

Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit über 23 Knoten

2 s 30 s 30 s 180 s

Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit über 23 Knoten und Kursveränderung

2 s 30 s 30 s 180 s

Schiff im Binnenwasserstraßen-Modus 2 – 10 s 60 s —— ——

iii) Die Symbole müssen als veraltet gekennzeichnet werden, wenn die Information für Schiffe in Bewegung älter als 30 Sekunden ist.

b) Informationen über die Position des eigenen Schiffes dürfen nur angezeigt werden, wenn die Position von einem System an Bord festgestellt wird, nicht aber, wenn die Position von einer Repeaterstation empfangen wird.

d) Ist ein Gerät angeschlossen, dürfen Informationen über Basisstationen, AIS-Schifffahrts- und Fahrwasserzeichen (AtoN) und AIS-Such- und Rettungssender (SART) nur angezeigt werden, wenn die Symbole von anderen Symbolen unterschieden werden können (z. B. Symbole 2.10 und 2.11 aus Tabelle A.1 und A.2 des in Kapitel 2 Buchstabe h genannten Dokuments).

e) Alle mittels AIS übertragenen Informationen müssen auf Anforderung des Benutzers angezeigt werden können.

i) AIS Gerätekennung (Maritime Mobile Service Identity, MMSI);

ii) Schiffsname;

iii) UKW-Funkrufzeichen des Schiffs;

iv) Fahrzeug- oder Verbandstyp;

v) einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI — European Number of Identification) oder bei Seeschiffen, sofern keine ENI Nummer erteilt wurde, die IMO-Nummer;

vi) Gesamtlänge des Schiffs oder Verbands auf 0,1 m genau;

vii) Gesamtbreite des Schiffs oder Verbands auf 0,1 m genau;

viii) Bezugspunkt der Positionsinformation an Bord auf 1 m genau (es handelt sich um die Position der GPS-Antenne des Inland AIS Geräts);

ix) Position des Schiffs (ergibt sich aus dem GPS im WGS 84 Koordinatensystem);

x) Zeitangabe der elektronischen Positionsermittlung;

xi) Geschwindigkeit über Grund;

xii) Kurs über Grund;

xiii) Navigationsstatus.

f) Die Anzahl der blauen Kegel/Lichter darf nur im Featurebericht (Pick Report) angezeigt werden.

Artikel 5.09