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'Actum in camera scriptorum oppidi de Buscoducis': De stedelijke secretarie van 's-Hertogenbosch tot ca. 1450

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'Actum in camera scriptorum oppidi de Buscoducis': De stedelijke

secretarie van 's-Hertogenbosch tot ca. 1450

Vansynghel, G.A.M.

Citation

Vansynghel, G. A. M. (2006, September 7). 'Actum in camera scriptorum oppidi de

Buscoducis': De stedelijke secretarie van 's-Hertogenbosch tot ca. 1450. Middeleeuwse

studies en bronnen. Uitgeverij Verloren, Hilversum. Retrieved from

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dissertation.

Author: Vansynghel, G.A.M.

Title: 'Actum in camera scriptorum oppidi de Buscoducis': De stedelijke secretarie van

's-Hertogenbosch tot ca. 1450

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Zusammenfassung

‘Actum in camera scriptorum oppidi de Buscoducis’. Die städtische Kanzlei von Herzogenbusch bis ca. 1450.

Die städtische Kanzlei von Herzogenbusch verdient aus mehreren Gründen eine eingehende Untersuchung. Die bis 1450 verfügbaren Quellen bilden zwar ein sehr umfangreiches, aber unvollständiges Corpus, so dass eine konventionelle

Rekonstruktion und Analyse des Personalbestands der Kanzlei nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass es innerhalb der städtischen Verwaltung auffällige

Sonderentwicklungen gibt. Auch gewährt gerade die spezifische Quellenlage hervorragende Möglichkeiten zum Studium einer städtischen Kanzlei. Der Fall Herzogenbusch ist auch deswegen aussergewöhnlich, weil durch den Verlust der Stadtrechnungen die Einsicht in die Entstehung, Entwicklung und Organisation der Kanzlei schwierig ist. Dieser Mangel hat die Historiker bislang an einer ausführlichen Untersuchung gehindert. Um die mittelalterliche Kanzlei dennoch in all ihren

Facetten zu ergründen, bedarf es eines neuen methodischen Zugriffs, der auf einer zweispurigen Strategie basiert.

Der erste Schritt ist die paläographische Untersuchung aller überlieferten städtischen Quellen, nämlich Urkunden, Schöffenprotokolle, Gerichtsbücher und Stadtrechnungen. Das umfangreiche Quellenmaterial umfasst 5400 städtische Originalurkunden, ferner etwa 17.303 Folia Schöffenprotokolle, 534 Folia Gerichtsbücher und sechs Specimina Stadtrechnungen. Die paläographische Ergebnisse der vier Quellentypen werden dann in einem zweiten Schritt mit dem Befund verglichen, der sich aus der paläographischen Untersuchung von 262 Notarsakten ergibt, weil wir wissen, dass sich unter den Stadtsekretären und ihren Schreibern auch zahlreiche Notare befinden. Weil die Notare ihre Akten durch Unterschrift und Signet persönlich unterfertigen, lassen sich auch ihre Hände identifizieren – im Unterschied zu den Urkundenschreibern, die auf ihren

Dokumenten kein persönliches Merkmal hinterlassen haben. Erst der paläographische Vergleich mit den Notarsakten erlaubt also die Identifizierung von städtischen Schreibern (Ingrossatoren) und Stadtsekretären.

Die Untersuchung der Entstehung der Kanzlei beruht auf der klassischen Methode des Schriftvergleichs. Die Forschungsergebnisse sind in zweifacher Weise präsentiert. Zunächst wird das Ergebnis der paläographischen Analyse bis

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Die paläographische Untersuchung der älteren städtischen Urkunden ergibt, dass sich erstmals in den siebziger Jahren des dreizehnten Jahrhunderts Schreiber in der Stadt nachweisen lassen. Seit 1281 hat der Magistrat mit Sicherkeit einen festen Schreiber beschäftigt, der die Kanzlei zwanzig Jahre lang als Einmannbetrieb führt. Von 1310 an sind mehrere Personen gleichzeitig damit beschäftigt, die städtischen Urkunden zu schreiben. Von 1310 bis 1450 steigen die überlieferten städtischen Urkunden kontinuierlich an, mit einem absoluten Maximum im dritten Viertel des vierzehnten Jahrhunderts. Wie man erwarten kann, wächst auch die

Eintragungskapazität, aber nicht parallel zu den wechselnden Überlieferungszahlen. Die zunehmende Einbeziehung von Gelegenheitskräften seit 1352 kulminiert in der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts. Insgesamt lassen sich vom Auftauchen des ersten Stadtschreibers (1281) bis 1450 163 verschiedene Hände nachweisen. 73 Schreiber können als feste und 90 als Gelegenheitskräfte klassifiziert werden.

Die paläographische Analyse der Schöffenprotokolle setzt eine zuverlässige Registerrekonstruktion bis einschliesslich des zerstörten Protokolls von 1429 voraus; auch die Lösung der Datierungsfrage war eine Grundbedingung für die Fortsetzung der Arbeit. Das jetzt älteste Protokoll von 1366 war unstreitig nicht das erste. Das von älteren Autoren genannte Datum 1318 bzw. 1326 für den Beginn der Registerführung konnte aber nicht bestätigt werden. Unsere Untersuchungen der äusseren Merkmale der städtischen Urkunden haben es jedoch wahrscheinlich gemacht, dass die

Registration um 1351 bereits funktionierte. Die Vermerke unter den plica, die mit den Randnotizen im Register korrespondieren, lassen die Anlage eines ersten Registers ab Oktober 1350 wahrscheinlich erscheinen. Dieses Datum fügt sich in das Bild, das wir aus anderen Städten Brabants kennen.

Die paläographische Analyse kommt unter anderem zum Ergebnis, dass die Zahl der Schreibhände in den Dienstjahren 1366-1400 bisher zu hoch eingeschätzt wurde. Gleichzeitig muss das Bild einer doppelten Registerführung und einer Arbeitsteilung zwischen den verschiedenen Stadtsekretären für die Periode 1380-1450 erheblich korrigiert werden; zudem ist die Aufspaltung der Register der Schuldbekentnisse um zwei Jahre vorzudatieren. Vor ca. 1400 wechselt das für die Schöffenprotokolle zuständige Personal parallel zu dem in den städtischen Urkunden. Um 1400 nimmt die Anzahl der Registratoren zu, und genau zum selben Zeitpunkt expandiert auch das Personal in den städtischen Urkunden ganz erheblich. Der Einsatz von Gelegenheitsschreibern steigert sich von 1420 bis 1434 sowohl in den Protokollen als auch in den städtischen Urkunden. Alle in der Registratur fest angestellten Schreiber lassen sich mit einer Ausnahme auch als Ingrossatoren der städtischen Urkunden nachweisen.

Die Analyse der Gerichtsbücher führt zur Revision der bisher angenommenen Frequenz der Jahressitzungen und der Nachfolgesitzungen der Schöffen. Mit

Ausnahme von 1367 gab es von 1366 bis einschliesslich 1449 keine dritte

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360 bezeugt, mit Ausnahme eines einzigen Schreibers, der dafür hauptsächlich die

Schöffenprotokolle schreibt.

Die paläographische Analyse der Stadtrechnungen hat ergeben, dass einer der vier städtischen Schreiber nicht nur die drei ältesten Rechnungen geschrieben, sondern auch als führende Kraft die Herstellung der übrigen drei Rechnungen

beaufsichtigt hat. Ein direkter Beweis für die Existenz von Stadtrechnungen vor 1399 liess sich mit Hilfe der von uns entdeckten sogenannten membra disiecta auf den Siegelstreifen der städtischen Urkunden führen. Die Untersuchung dieser

zerschnittenen Rechnungsfragmente zeigt, dass die Stadtrechnungen mit Sicherkeit im Jahr 1390, möglicherweise schon seit 1352 niedergeschrieben wurden. Die Prüfung der zerschnittenen Rechnungen bewies auch, dass es Kontakte zwischen der städtischen Kanzlei, dem “Geefhuis” und einem Gutsverwalterbüro gab.

Der Vergleich der Schreiberhände in der städtischen Administration mit den Händen in den Notariatsurkunden hat 23 positive Identifizierungen ergeben. Unter diesen 23 Notaren finden sich acht Kräfte, die Van den Bichelaer nicht als potentielle Stadtschreiber erkannt hat. Der einzige feste Stadtschreiber, den wir nicht als

Urkundenschreiber, sondern nur als Registrator in den Schöffenprotokollen und Gerichtsbüchern nachweisen konnten, ist ein Stadtsekretär. Von den 22 Schreibern, die vor 1384 in der Kanzlei tätig waren, haben wir sieben mit Sicherkeit identifiziert. Von 1384 an sind alle sechzehn Stadtsekretäre mit Namen bekannt.

Die Diktatuntersuchung hat gezeigt, dass die Entstehung des städtischen Urkundenformulars mit der Tätigkeit von Hand A zusammenhängt. Ausgehend von den auf Hand A zurückgehenden Formulierungen hat dann der Stadtschreiber Daniel das städtische Formular endgültig in toto entworfen. Er ist verantwortlich für die Einführung des typischen Diktatrahmens von Herzogenbusch seit 1292. Um 1325/26 kommt es zu einem rigorosen, definitiven Diktatumschlag in den Urkunden der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch den Übergang von einer subjektiv zu einer objektiv verfassten Urkunde. Dieses neue Diktat ist der Abschluss einer organischen

Entwicklung, die 1309 eingesetzt hat.

In den übrigen Urkunden, ausgefertigt durch die Stadtverwaltung oder ihre Unterorgane, setzt sich im vierzehnten Jahrhundert die Volkssprache an Stelle des Lateinischen durch. Die Abfassung dieser völlig neuartigen volkssprachigen

Urkunden ist zwar an feste Regeln gebunden, bleibt aber im Gegensatz zu dem festen Formular der lateinischen Urkunden bis in die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts für Abweichungen offen.

Die Untersuchung des Sprachgebrauchs in der städtischen Verwaltung dient auch dazu, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob und wann man in Herzogenbusch vom Latein zur Volkssprache überging und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Nacheinander wurde der Sprachgebrauch in Urkunden, Registern der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gerichtsbüchern und Stadtrechnungen verfolgt. Bei den Urkunden können wir einen Übergang in mehreren Phasen beobachten. Zunächst wird das Latein in den Urkunden, die die Stadtverwaltung in den dreissiger Jahren des vierzehnten Jahrhunderts aufgesetzt hat, aufgegeben. Dagegen herrscht in den

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wenige spezifische Rechtshandlungen sind seit dem ersten Viertel des fünfzehnten Jahrhunderts volkssprachig verfasst.

Die Doppelgleisigkeit in der Urkundensprache der Schöffenbank ist auch für andere grosse Städte Brabants typisch. Dass die Stadtsekretäre in den dreissiger Jahren des vierzehnten Jahrhunderts nicht dazu übergehen, in den Urkunden der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Mittelniederländische zu verwenden, hängt auch damit zusammen, dass zu dem Zeitpunkt, als die Volkssprache in die Verwaltung eindringt, das Diktat in den Transporturkunden bereits völlig fixiert ist.

In den Gerichtsbüchern können wir eine überraschende Entwicklung konstatieren, die dem sich seit dem zwölften Jahrhundert in ganz Westeuropa manifestierenden Übergang vom Latein zur Volkssprache konträr entgegenläuft. In diesem Teil des städtischen Verwaltungsschriftguts, in dem zunächst im Einklang mit dem allgemeinen Trend die Aufzeichnung der Prozesse von 1366 bis 1419 in der Volkssprache erfolgt ist, registriert man seit 1420 wieder eine Rückkehr zum

Lateinischen. Voraufgegangen ist im letzten Dezennium des vierzehnten Jahrhunderts eine Übergangsphase, in der die volkssprachigen Texte lateinische Interlinearglossen bekommen. Ursache für diesen Umschlag wird der sachliche Zusammenhang mit den lateinischen Registern der freiwilligen Gerichtsbarkeit und den einschlägigen

lateinischen Urkunden gewesen sein. Die Verwendung der lateinischen Sprache in allen von der Sache her zusammenhängenden Urkunden und Registern kam zweifellos der Bearbeitung der Rechtsfälle zugute.

Eine chronologische Sichtung des Sprachgebrauchs in den Rechnungsbüchern ist infolge des vor 1391/99 eingetretenen Verlusts der Buchhaltung nicht möglich. Die wenigen überlieferten Stücke lassen nur den Schluss zu, dass die Rechnungen zu Ende des vierzehnten Jahrhunderts in Mittelniederländisch verfasst wurden.

Wenn wir den Sprachgebrauch in der Verwaltung insgesamt betrachten, so kann man also einerseits den Anschluss an allgemeine Entwicklungen konstatieren, andererseits gibt es aber auch lokale Sonderentwicklungen, die dem allgemeinen Trend zuwiderlaufen. Mit der partiellen Aufgabe des Lateinischen ordnet sich die Stadt in kulturelle Entwicklungen ein, die auch für die übrigen Teile des Herzogtums Brabant typisch sind. Ohne Zweifel hat der volkssprachige Datenstrom der

städtischen Korrespondenzpartner die Einführung der Volkssprache in der städtischen Verwaltung von Herzogenbusch gefördert.

Auch die Demokratisierungswelle des 14. Jahrhunderts, die zur Teilnahme neuer Bevölkerungsschichten an der städtischen Verwaltung mit einhergehender finanzieller Verantwortung führt, hat die Verwendung der Volkssprache beflügelt, wurde doch auf diese Weise die Kommunikation zwischen dem Magistrat und der immer grösser werdenden Gruppe von in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht mitredenden Bürgern innerhalb des städtisches Territoriums erleichtert. In diesem Zusammenhang ist es kein Zufall, dass sich das Latein besonders zäh in solchen Schriftstücken hält, die nur im internen juristischen Verwaltungsapparat zirkulieren: erst im 16. Jahrhundert hält auch dort die Volkssprache Einzug.

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362 ersten vier Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts befindet sich die städtische Beurkundung noch in den Anfängen. 1259 urkundet die Stadtverwaltung, die schon 1238 ein eigenes Siegel hat, zum ersten Mal völlig selbständig. Im selben Jahr verwenden auch die Schöffen zum ersten Mal ein individuelles Schöffensiegel. Sicher belegt ist eine Kanzlei dann seit 1281. Das Aufkommen der Schreiber in der Stadt und die

Einrichtung einer Kanzlei findet in Herzogenbusch nachweislich später statt als in vergleichbaren deutschen und flandrischen Städten, doch entspricht dieser Befund der in Brabant, Holland/Seeland und in den Ostniederlanden zu konstatierenden

Entwicklung. Das Amt des städtischen Schreibers wird in den Anfängen vom Herzog verpachtet und kommt erst im Laufe des 15. Jahrhunderts in die Hände der

Stadtverwaltung. Die Anzahl der Schreiber schwankt in der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts zwischen eins und vier, ohne dass eine kontinuierliche Zunahme vorliegt. Eine Erklärung für diesen Befund ist möglicherweise darin zu suchen, daß die anfallende Arbeit starken Schwankungen unterworfen ist; auch ist die persönliche Situation des Pächters, der in der Organisation der Arbeit völlig frei ist und der daher wohl selbst entscheiden kann, in welchem Maße er die ihm übertragene Arbeit selbst erledigt, nur schwer zu durchschauen.

Ungeachtet der Tatsache, daß es im Jahresdurchschnitt so aussieht, als hätten mehrere Schreiber parallel gearbeitet, ergibt eine verfeinerte Monatsanalyse, dass die Kanzlei damals nahezu ausnahmslos ein Einmannbetrieb war. Erst von 1356 bis einschliesslich 1365 sind nahezu kontinuierlich zwei Kräfte mit der Anfertigung der Urkunden, von 1366 bis einschliesslich 1389 zwei Stadtsekretäre ohne

Unterbrechung mit der Urkundenherstellung und der Registerführung befaßt. Ihre Tätigkeit ist letztmalig 1383 in einem Pachtvertrag des städtischen Schreibbüros geregelt. Nach einer kurzfristigen Tätigkeit von drei Personen in der Kanzlei im Jahr 1390/91 kommt es seit 1394 zur endgültigen Etablierung und Ausbreitung des städtischen Sekretärsamts. 1398 stehen der Stadt mit Sicherkeit vier feste Sekretäre zur Verfügung, 1402 läßt sich sogar noch ein fünfter nachweisen.

Die Anzahl der Stadtsekretäre beläuft sich von 1407 bis einschliesslich 1419 auf mindestens vier; 1421/22 treffen wir sogar sechs Kräfte an, von 1423 bis einschliesslich 1432 dann ohne Unterbrechung fünf. Bis zur Mitte des 15.

Jahrhunderts gehören der Kanzlei offiziell vier Stadtsekretäre an, die zahlreiche feste Schreiber, aber auch Gelegenheitsschreiber für die Herstellung der amtlichen

Schriftproduktion heranziehen.

Durch die Untersuchung der Urkunden, Register und Stadtrechnungen sind wir auch in der Lage, den Prozess zunehmender funktionaler Differenzierung zu verfolgen. Eine erste Spezialisierung vollzieht sich auf dem Gebiet der

Finanzbuchhaltung in den Jahren 1383-1398. 1383 waren noch zwei Sekretäre für alle Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Beschäftigung weiterer Sekretäre bis hin zu einem Gremium von vier Kräften im letzten Dezennium des 14. Jahrhunderts geht Hand in Hand mit einer zunehmenden Aufteilung der Aufgaben. Der Sekretär, der 1399 durchgängig die Rechnungen schreibt, ist nur noch ausnahmsweise als

Urkundenschreiber aktiv; als Registrator der Schöffenprotokolle und Gerichtsbücher ist er überhaupt nicht mehr nachzuweisen. Letzterer ist am Ende des 15. Jahrhunderts unabhängig von den übrigen Stadtsekretären tätig und arbeitet dabei auch in

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Was die Eintragung der Urkunden und die Registerführung betrifft, so werden die Aufgaben in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts neu verteilt. Seit dieser Zeit konzentrieren sich die Sekretäre zunehmend auf die Registration, während sie die Urkundenausfertigung zunehmend anderen Kräften übertragen. Diese Entwicklung erklärt auch die starke Vermehrung der Ingrossatoren und die wachsende

Inanspruchnahme von Gelegenheitsschreibern. Einer der Ingrossatoren erlangt bald eine führende Stellung unter den Urkundenschreibern und nimmt in der Hierarchie die Stellung einer Art Vizechef zwischen den Sekretären und den Ingrossatoren ein.

Parallel zu der neuen Aufgabenverteilung wird der ältere Titel des ‘clerck’ durch die neue Bezeichnung ‘secretarius’ ersetzt. Gleichzeitig kommt auch die Signierung und ein neuer Typ von Rückvermerk in den städtischen Urkunden auf. Die beiden letzten Elemente deuten auf eine immer effektivere Kontrolle der Urkundenausfertigung durch die Stadtsekretäre und eine insgesamt zunehmende Professionalisierung des Verwaltungsapparats hin – fraglos ein absolut notwendiger und unvermeidlicher Prozess, wenn man bedenkt, dass der mit der Eintragung der Urkunden insgesamt betraute Personenkreis in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts zeitweilig aus sechzehn oder mehr (bis hin zu einundzwanzig) Personen besteht.

Trotz der durchgeführten Aufgabenverteilung besteht die Kanzlei auch in der Folgezeit nur aus einer einzigen Schreibkammer – abgesehen von einer zeitweiligen, von 1420 bis 1429 währenden Teilung. Damit nimmt die Kanzlei von Herzogenbusch im Unterschied zu den hierarchisch geordneten Kanzleien von Brüssel, Antwerpen und Leuven, wo mehrere Schreibkammern entstanden sind, eine Sonderstellung ein. Die Analyse der überlieferten Quellen lässt den Schluss zu, dass, mit Ausnahme der finanziellen Verantwortung, die Verwaltungsaufgaben gleichermaßen von allen Sekretären erledigt werden und keiner von ihnen in besonderer Weise mit städtischen Repräsentationspflichten belastet ist.

Die Laisierung des Verwaltungsapparats erfolgt in Herzogenbusch relativ spät, denn noch in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts versehen hauptsächlich Weltgeistliche, vereinzelt auch ein Priester, den Dienst. Auffällig ist die führende Position des Notariats, das sich kräftig in alle Abteilungen der Kanzlei eingenist hat. Die Notare in Herzogenbusch erwerben eine weitaus stärkere Position in der Kanzlei als in den anderen brabantischen, flämischen und deutschen Städten. Von 1378 bis einschliesslich 1393 haben sie ausnahmslos das Amt des Stadtsekretärs besetzt. 1394 ist erstmals auch ein Sekretär in der Kanzleileitung bezeugt, der kein Notar war. Erst von 1433 an kommen Nichtnotare vermehrt zum Zuge, so daß sich nach und nach ein Gleichgewicht zwischen ihnen und den Notaren im Stadtsekretariat einpendelt.

Diese Entwicklung führt im übrigen nicht dazu, dass die lateinische Sprache zurückgedrängt wird, vielmehr bleibt das Lateinische in der ganzen städtischen Administration vorherrschend bis hin zu den Dienstanweisungen in Protokollen und Urkunden. Die Exklusivität des Lateinischen erlaubt den Notaren nicht nur, ihre vorherrschende Position so lange wie möglich zu behaupten, es stellt auch ein willkommenes restriktives Auswahlelement bei der Rekrutierung des

Kanzleipersonals dar. Dies erklärt auch den Widerstand gegen die Einführung der Volkssprache, deren Verwendung automatisch die Kanzlei für ganz andere Schichten geöffnet hätte, und dies sowohl an der Spitze als auch in den untergeordneten

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364 Mit der Anstellung des ersten universitär gebildeten Sekretärs im Jahre 1397 setzt ein Prozess ein, der zu einer stetigen Steigerung des Ausbildungsniveaus der Anwärter für den städtischen Verwaltungsdienst führt. Schon in den ersten

Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts nimmt die Zahl der Universitätsabsolventen in der Kanzlei spürbar zu. Von 1433 bis zum Ende des Jahrhunderts können stets die Hälfte der Sekretäre auf eine universitäre Ausbildung zurückblicken. 1497 hebt die

Stadtverwaltung das Ausbildungsniveau durch die Anstellung eines dritten

Akademikers (von vieren) weiter an, und seit 1510 verfügt Herzogenbusch über eine ausnahmslos universitär gebildete Kanzleispitze. Im Unterschied zu Leuven und Antwerpen findet die intellektuele Höherentwicklung um 1550 ein Ende, höchstwahrscheinlich infolge der Einführung des Syndikats.

Innerhalb unseres Untersuchungszeitraums schwanken die Dienstzeiten der Stadtschreiber/-Sekretäre in Herzogenbusch ganz erheblich. Der älteste “Stadtclerck” ist etwa dreissig Jahre im Dienst, aber seine Nachfolger in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts amtieren sehr viel kürzer. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts kommt es zu einem Umschlag, da die Amtszeit in der Regel jetzt erst beim Tod des Inhabers endet. Nur eine kleine Minderheit scheidet vorzeitig aus, dabei manchmal, um eine andere Funktion zu übernehmen. Die einzelnen Stationen der Laufbahn gehen nur selten über Herzogenbusch und Umgebung hinaus; diese externe Immobilität ist geradezu ein Wesenskennzeichen der dortigen Stadtsekretäre. Nur zwei Sekretäre geben ihre Stelle zugunsten einer Tätigkeit in der herzoglichen Verwaltung auf und werden Gutsverwalter bzw. Unterschultheiss der Meierei von Herzogenbusch. Die Sekretäre betrachten ihr Amt weniger als Sprungbrett für eine andere Stelle, sondern als Höhe- und Endpunkt ihrer beruflichen Karriere. Noch im 16. Jahrhundert ist dieser Karriereverlauf vorherrschend. Der geringe Durchlass von der Kanzlei zu anderen administrativen Stellen inner- oder ausserhalb von

Herzogenbusch ist durch mehrere Faktoren verursacht. Dazu zählt die innere Attraktivität des Sekretärsamtes, dass bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts auch die Funktion des Protokollführers und des Syndikus umfasst, die Randlage von

Herzogenbusch im Norden des Herzogtums fernab von der Zentralverwaltung ganz im Süden, wahrscheinlich auch das Fehlen einer rein juristischen universitären Bildung und schließlich durch die sprachliche Barriere des Französisch.

Sowohl in den älteren Zeiten, als die Verpachtung des Sekretärsamts noch üblich war, als auch nach der Einführung der direkten Ernennung ist die familiäre Herkunft der wichtigste Faktor für den Erwerb einer Spitzenposition in der Kanzlei. Andere Qualifikationen wie die Zulassung zum Notar, ein geistlicher Status oder ein universitärer Grad scheinen allenfalls von nebensächlicher Bedeutung zu sein. Die prestigereiche elitäre “Onze Lieve Vrouwe Broederschap” stellt ein einzigartiges Auswahlgremium dar, das mit seinen häufigen Zusammenkünften als “powerbroker” funktioniert für potentielle Kandidaten.

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explosionsartig zu. Die Schöffenbank entwickelt sich damals zu einer konkurrenzlosen Instanz auf dem Sektor der Beurkundung der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Gesellschaftliche Bedürfnisse sind der Motor für den

Verschriftlichungsprozess und die treibende Kraft für die Entstehung der Kanzlei. Nachdem dieser Prozess in Schwung gekommen ist, gewinnt die Verschriftlichung eine neue Dimension, die nicht mehr exklusiv “bottom-up” dirigiert ist. Das

städtische Umfeld wird zu einem expandierenden Feld pragmatischer Schriftlichkeit, das ganz neuartige Formen von Geschäftsschriftgut hervorbringt, die ihrerseits auf wesentliche Teile der Gesellschaft zurückwirken. Das neue Verwaltungsschriftgut ist die Antwort auf das zunehmende gesellschaftliche Bedürfnis an Kontrolle,

Regulierung, Standardsetzung und Rechtswahrung.

Die in dieser Untersuchung angewandte Methode, die im Zusammenhang mit einem spätmittelalterlichen städtischen Kontext neuartig ist, hat im Vergleich mit unserer bisherigen Kenntnis über die städtische Kanzlei von Herzogenbusch zu bemerkenswerten neuen Erkenntnissen geführt. Wir sind jetzt zum erstenmal informiert über die Tätigkeit örtlicher Schreiber in den siebziger Jahren des 13. Jahrhunderts, die Existenz einer Kanzlei im Jahre 1281, ihre weitere Entwicklung bis ca. 1450, den Umfang des Verwaltungsapparats und das Verhältnis der einzelnen Sparten zueinander, die Identität vieler Skribenten und Stadtschreiber/-sekretäre, die Organisationsstruktur, die funktionale Differenzierung, die Professionalisierung, den Sprachgebrauch, die Interaktion zwischen der Kanzlei und anderen

(Verwaltungs)stellen, das sich entwickelnde Bildungsniveau, die Rolle des Notariats, die Mechanismen der Rekrutierung, des Karriereverlaufs und des Prozesses der Verschriftlichung im Verwaltungssektor.

Unsere Methode hat es uns in die Lage versetzt, die Gruppe der Notare, die in der Kanzlei arbeitet, zu vermehren, in einigen Fällen aber auch die bisher

vorgeschlagenen, der Identifizierung zugrunde liegende Argumente zurückzuweisen. Ausserdem ist uns der Nachweis gelungen, daß die Verbindung zwischen dem Notariat und der Kanzlei sehr viel stärker war als bisher angenommen. Ein wichtiges Ergebnis unserer Arbeit betrifft die Revision des Organisationsmodells der Kanzlei. War man bisher von einer hierarchisch strukturierten Behörde unter der Führung einer leitenden Person ausgegangen, so konnten wir zeigen, daß die die Sekretäre noch in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts gleichgestellt waren.

Eine überraschende Marginalie unserer Forschung betrifft das Mirakelbuch von Sint Jan. Nicht nur konnten jetzt zum erstenmal zwei Schreiber aus dem ältesten Teil dieser Handschrift näher bestimmt werden, nämlich der Stadtschreiber Adam de Mierde sowie die Schreibhand 20, auch läßt sich durch diese Identifizierung der älteste Teil der Handschrift neu datieren. Die Datierung der Herausgeber des

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