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Appendix 6.1 Criteria Questionnaire

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Academic year: 2021

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(1)

Appendix 1.1 Detailed Organisation Chart MöllerGroup

C o rp o ra te P r o c u re m e n t

R es e a rc h &

D e v elo p m e n t P ro d u c tio n &

L o g is tic s

C u s to m e r U n its

C o m m e rc ia l &

A d m in is tra tio n

B as ic R es e a rc h

T e ch C e n te r B ie le feld

T e ch C e n te r C h a tea u r o u x

T e ch C e n te r A m u r rio

P r o d u ctio n C o o rd in a tio n

Q u a lity

L o g istics P la n n in g

P la n ts … ..

(s. pa ge 2)

C U I R e n a u lt / N is s a n

C U II / P S A

C U III / D C

C U IV / B M W

C U V / V W

C U V I / T o yo ta

T ax e s , L e g a l A ffa irs &

In s u r an ce s C o rp o ra te A c co u n tin g

C o rp o ra te F in an ce C o rp o ra te C o n tro llin gl

D IA L O G G m bH

M ö lle r T e c h L L C M o lle r T e c h

L td . M ö lle r T e c h

S .A . M ö lle rT e c h

S A S M ö lle r T e c h

G m b H

M ö lle rT e c h B ö llh o ff

L td a . M ö lle rT e c h O re n s e S .L . M ö lle rT e c h V a le n p a s t S A S C E O M T I C F O M T I

IT

Le ga l E n tities S ix S ig m a

C o rp o r a te S tra te g ie s &

P lan n in g

= M em b er of M T I E xe cutive B oar d H u m a n R e so u rc e s

C E O M G P C F O M G P S u pe r v is o ry B o a rd

N o n -A u to m o tiv e

M ö ller F le x G m b H

S u p e rv is o ry B o a rd S u p e r v is o r y

B o a r d

M ö lle rW e rk e G m b H A u t o m o t i v e

(2)

Appendix 4.2

An Firma

57223 Kreuztal – Kredenbach

1 Letter of Intent - Projekt VW B6

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen im Rahmen unseres Projektes VW B6 gemeinsam mit Ihnen das System ZSB Schieber li 1-07161

ZSB Schieber re 1-07162

für die B-Säulen zu entwickeln und Sie mit der Serienlieferung dieses Systems zu beauftragen, sofern wir uns über alle vertragswesentlichen Punkte einigen. Zur Zeit befinden wir uns in Vorbereitung über den Abschluss eines entsprechenden Vertrages.

Es ist erforderlich, dass wir bereits jetzt, ohne endgültige Einigung über vertragswesentliche Punkte, auf Basis der technischen Daten und Termine der Ihnen bekannten Spezifikation Spec_496_412 vom 02.02.2004 Version 003 in enger Abstimmung mit der Auslegung und Beschaffung der für die Montage des ZSB Schieber notwendigen Anlage beginnen.

Sie sind nach derzeitigem Stand unter der Voraussetzung, dass Sie in der Lage sind, das System zu wettbewerbsfähigen Konditionen zu liefern, bei erfolgreichem Abschluss der Entwicklungsarbeiten als Lieferant des Systems vorgesehen. Für die Lieferbeziehung werden unsere Ihnen bekannten Einkaufsbedingungen Stand 01.07.2003, unser Lieferantenhandbuch AD.023 sowie der noch abzuschließenden Rahmenvertrag gelten.

Dies vorausgeschickt treffen wir folgende Vereinbarungen:

1. Sie beginnen in dem mit uns abgestimmten Umfang mit der Entwicklung, Auslegung sowie der Bestellung der entsprechenden Montageanlage.

2. Sie behandeln die durchzuführenden Arbeiten ebenso wie alle Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die Ihnen bei uns zugänglich werden oder die Sie von uns erhalten, vertraulich und machen diese Dritten nicht zugänglich. Die Veröffentlichung bzw.

Weitergabe der erarbeiteten Ergebnisse an Dritte erfolgt nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Informationen dürfen jedoch verbundenen Unternehmen im Sinne von § 1 5 AktG offenbart werden, vorausgesetzt, dass diese verbundenen Unternehmen sich zu entsprechender Vertraulichkeit verpflichten.

3. An allen von Ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit unter diesem Letter of Intent oder dem nachfolgenden Vertrag erstellten urheberrechtlich geschützten Unterlagen, wie Zeichnungen, Konzepten, Dokumentationen und Software-Programmen,

(3)

Softwareanpassungen und/oder sonstigen Arbeitsergebnissen einschließlich der zugehörigen Unterlagen sowie der Anlagen (nachfolgend insgesamt "Material" genannt) erhalten wir das vollständige, unwiderrufliche, unbeschränkte Nutzungsrecht nach Ablauf der Amortisation bzw. nach Übernahme der zu bestimmten Zeitpunkten vorhandenen und vereinbarten Restwerten. Wir haben damit insbesondere das Recht, dieses Material zu vervielfältigen, zu bearbeiten, umzugestalten oder zu übersetzen und in derart abgeänderter Form oder im Original uneingeschränkt zu verbreiten. Wir dürfen das Material ferner auf maschinenlesbaren Datenträgern aufzeichnen, zum Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen benutzen, durch Wiedergabe auf Bildschirm, durch Datenfernübertragung, durch Lautsprecher oder in Schriftform wahrnehmen und der Öffentlichkeit zugänglich machen sowie mit anderen Programmen und/oder Materialien verbinden. Unser Nutzungsrecht schließt das Recht zur Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte ein.

4. Ergeben sich im Rahmen der Zusammenarbeit Erfindungen, die zu Schutzrechten führen können, so ist derjenige Eigentümer und zu Schutzrechtsanmeldungen berechtigt, von dessen Mitarbeitern die Erfindung gemacht wurde. Wir werden uns gegenseitig über eingereichte Schutzrechtsanmeldungen informieren. Werden im Rahmen der vertraglichen Arbeiten Erfindungen gemacht, an denen Angehörige beider Partner beteiligt sind, so sind wir gemeinsam Eigentümer, und es wird von Fall zu Fall gesondert vereinbart, durch wen und wo etwaige Schutzrechtsanmeldungen vorgenommen werden sollen, wer die Kosten dafür trägt und wer welche Rechte daran hat. Eine etwaige Lizenzvergabe an Dritte erfolgt - soweit nichts anderes vereinbart wird - gemeinsam. Bei gemeinsamen Erfindungen oder gemeinsamen Schutzrechten ist jeder berechtigt, jederzeit auf seinen ideellen Anteil daran zugunsten des anderen zu verzichten. Dem Verzichtenden bleiben aber Benutzungsrechte, insbesondere ihm bereits erwachsene Benutzungsrechte erhalten.

Sofern für die Verwertung der Entwicklungsergebnisse zur Herstellung des ZSB Schieber Produkte die Benutzung von Erfindungen, die vor Beginn oder während der Dauer des Entwicklungsvorhabens gemacht wurden, oder von darauf angemeldeten oder erteilten Schutzrechten erforderlich ist, erhält unser Haus nicht-ausschließliche, unterlizensierbare, übertragbare Benutzungsrechte an den durch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte oder als geheimes Know-How geschützten oder schützbaren Teilen des Entwicklungsergebnisses für die Verwendung im Kraftfahrzeugbau auch über die Vertragsdauer hinaus. Ist im Rahmen der vorstehenden Regelungen ein Partner an einer Anmeldung nicht interessiert oder möchte er eine Anmeldung nicht weiterverfolgen oder ein Schutzrecht aufgeben, wird er dem anderen Vertragspartner auf dessen eigenen Namen und eigene Kosten eine Anmeldung oder die Weiterführung einer Anmeldung oder eines Schutzrechts ermöglichen. Der aufgebende Partner behält jedoch für eigene Zwecke ein einfaches, unentgeltliches Benutzungsrecht.

5. Wir sind darüber einig, dass die zwischen uns vereinbarten Einkaufspreise für das System, Voraussetzung für eine wirtschaftlich sinnvolle Vermarktung des ZSB Schiebers sind. Sie werden, Bestandteil der noch abzuschließenden Kooperations- und Liefervereinbarung werden. Grundlage für die Vergabe sind Ihre gültigen Angebote vom 11.09.03 und ihre zeitliche Entwicklung bis Datum 27.04.04 vorbehaltlich einer endgültigen Kostenprüfung.

6. Bei erfolgreichem Abschluss der Entwicklungsarbeiten an der Anlage und dem Zustandekommen von Lieferverträgen über die Komponente wird die Anlage nebst enthaltenen Entwicklungen aus dem Angebot vom 11.09.2003 über den Teilepreis amortisiert. Während der Entwicklungsphase trägt jeder seine Kosten selbst.

(4)

7. Der Partner ist verpflichtet, alle Änderungen, die preis- bzw. kostenrelevant sind, zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

8. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten, die sich aus diesem Letter of Intent ergeben, ist Bielefeld.

9. Wir sind berechtigt, diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Die Ziffern 2, 3 und 4 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort. Erfolgt die Kündigung aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen, erstatten wir Ihnen die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der \ Kündigung entstandenen nachgewiesenen und notwendigen Kosten, soweit diese vor AnfalI mit uns abgestimmt wurden. Ein von Ihnen zu vertretender Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das von Ihnen vorgeschlagene Konzept technisch nicht realisierbar ist oder die vereinbarten Ziel-/Einkaufspreise mit diesem Konzept nicht erreicht werden kann. Material (Ziffer 4), etwaige Prototypen, Prototypwerkzeuge und Muster sind uns zu übergeben und zu übereignen.

Zum Zeichen Ihres Einverständnisses bitten wir Sie, uns eine Kopie dieses Schreibens von Ihnen unterzeichnet zurückzusenden und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Bielefeld, 29.06.2004 Datum / Firmenstempel / Unterschrift

_____________________________

(5)

Appendix 5.1 Overview of Analytic Methods in Supplier Selection

1

1 Bhutta et al., 2002

(6)

Appendix 6.1 Criteria Questionnaire

Criteria QN QL New Supplier

Wet Han Hol Sch Lor Ige Fel Bru µ σ

Finances Financial conditions Profitability of supplier Financial record disclosure Performance awards

Y Y Y Y

- - - -

Y Y Y Y

3 2

?

? 3 4 3 2

4 4 3 3

3 1 2 1

2 2 2 2

1 1 1 1

3 1 2 2

2 3 2 3

2,6 2,3 2,1 2,0

0,98 1,38 0,69 0,82 Consistency

Conformance quality Consistent delivery Quality philosophy Prompt response

Y Y - Y

- - Y -

- - Y Y

4 3 3 4

4 4 3 3

4 4 4 3

4 4 4 4

4 3 4 4

4 3 2 3

4 4 4 4

3 3 4 2

3,9 3,6 3,4 3,6

0,38 0,53 0,79 0,76 Relationship

Long term relationship Relationship closeness Communication openness Reputation for integrity

- - - -

Y Y Y Y

- - Y Y

3 3 4 4

2 3 3 3

3 3 3 3

2 3 3 3

3 2 3 3

3 3 3

? 4 3 3 4

2 3 2 2

2,8 2,9 3,0 3,1

0,76 0,38 0,38 0,69 Flexibility

Product volume change Short set-up time Short delivery lead time Conflict resolution JIT storage or onsite invent.

Use of EDI

Y Y Y - Y Y

- - - Y - -

- - - - Y Y

3 3 3 3 3 3

3 4 3 4 3 3

2 3 3 3 3 4

4 3 4 3 3 2

3 3 3 4 2 3

2 2 2 2

? 3

3 4 4 3 3 4

3 2 3 2 3 3

2,9 3,0 3,1 3,0 2,8 3,1

0,69 0,82 0,69 0,82 0,4 0,69 Technological capability

Design capability Technical capability

- -

Y Y

Y history Y history

2 3

2 3

3 3

2 2

3 3

4 4

1 4

2 2

2,4 3,0

0,98 0,81 Service

After-sales support Sales rep’s competence

- -

Y Y

- -

3 3

3 3

3 3

2 2

1 2

2 2

2 2

1 1

2,1 2,3

0,82 0,69 Reliability

Incremental improvement Product liability

- -

Y Y

- -

3 3

3 3

3 3

2 2

3 2

3 4

3 3

2 3

2,8 2,9

0,49 0,69 Price

Low initial price Cost reduction measures Compliant with paying terms

Y Y Y

- - -

Y Y Y

4 4 3

4 4 4

4 4 3

3 3 3

2 2 2

2 2 2

4 3 3

4 3 2

3,4 3,1 2,8

0,95 0,82 0,76 52% 44% 48%

Of which 69%= QN 31%= QL

µ(µ)=

2,87 µ(σ)=

0,72

Legend for table 9.????

QN = quantitative QL = qualitative Y = yes, available - = not available µ = mean

σ = standard

deviation

(7)

Appendix 6.2 New Supplier Criteria

Criteria New Supplier

Importance σ New

Weights

Finances Σ = 23

Financial conditions Profitability of supplier Financial record disclosure Performance awards

Y Y Y Y

2,6 2,3 2,1 2,0

0,98 1,38 0,69 0,82

7 6 5 5

Consistency Σ = 18

Quality philosophy Prompt response

Y Y

3,4 3,6

0,79 0,76

9 9

Relationship Σ = 16

Communication openness Reputation for integrity

Y Y

3,0 3,1

0,38 0,69

8 8

Flexibility Σ = 15

JIT storage or onsite invent.

Use of EDI

Y Y

2,8 3,1

0,4 0,69

7 8

Technological capability Σ = 14

Design capability Technical capability

Y history Y history

2,4 3,0

0,98 0,81

6 8

Price Σ = 24

Low initial price Cost reduction measures Compliant with paying terms

Y Y Y

3,4 3,1 2,8

0,95 0,82 0,76

9 8 7 µ(µ) = 2.85 µ(σ) =

0.793

Σ = 110

Referenties

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