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Der königliche Hof in neuassyrischer Zeit

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Academic year: 2021

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(1)Der Palast im antiken und islamischen Orient. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(2) Colloquien der Deutschen Orient-Gesellschaft Band 9. 2019. Harrassowitz Verlag · Wiesbaden © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(3) Der Palast im antiken und islamischen Orient 9. Internationales Colloquium der Deutschen Orient-Gesellschaft 30. März – 1. April 2016, Frankfurt am Main Im Auftrag des Vorstands der Deutschen Orient-Gesellschaft herausgegeben von Dirk Wicke. 2019. Harrassowitz Verlag · Wiesbaden © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(4) Die Bände 1–3 der Reihe sind in der Saarländischen Druckerei & Verlag GmbH, Saarwellingen erschienen. Gedruckt mit freundlicher Unterstützung der Fritz Thyssen-Stiftung.. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar. Bibliographic information published by the Deutsche Nationalbibliothek The Deutsche Nationalbibliothek lists this publication in the Deutsche Nationalbibliografie; detailed bibliographic data are available in the internet at http://dnb.dnb.de.. Informationen zum Verlagsprogramm finden Sie unter http://www.harrassowitz-verlag.de © Otto Harrassowitz GmbH & Co. KG, Wiesbaden 2019 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen jeder Art, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung in elektronische Systeme. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier. Druck und Verarbeitung: Memminger MedienCentrum AG Printed in Germany ISSN 1433-7401 ISBN 978-3-447-11071-6. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(5) Inhalt Vorwort .................................................................................................................. VII Teilnehmer ............................................................................................................. XIII Tagungsprogramm ................................................................................................. XV Alfonso Archi “Palace” at Ebla: an Emic Approach...................................................................... 1 Ilya Arkhipov Who kept records in the palace of Mari, and why?................................................ 35 Marcella Frangipane The secularization of power: A precocious birth and collapse of a palatial system at Arslantepe (Malatya, Turkey) in the 4th millennium BC....... 43 Melanie Gross Der königliche Hof in neuassyrischer Zeit ............................................................ 61 Stefan R. Hauser Basileia and Royal oikoi. Remarks on Arsacid Palaces and Palace Culture......... 73 Florian Janoscha K reppner Neuassyrische palatiale Architektur urbaner Eliten: Das Rote Haus von Dūr-Katlimmu........................................................................ 91 Augusta McMahon The Mitanni Palace and Settlement at Tell Brak, Northeast Syria........................ 109 Cécile Michel Palaces at Kaneš during the Old Assyrian Period ................................................. 121 Peter A. Miglus Der altbabylonische Palast in Tuttul (Tall Biʿa): funktionale und historische Aspekte ..................................................................... 139 Manuel Molina The Palace of Adab during the Sargonic period.................................................... 151. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(6) VI. Inhalt. MARTINA MÜLLER-WIENER Der Palast als ‚Soziotop‘ – Funktionen und Funktionsträger in frühislamischen Residenzen. Zwischen archäologischem Befund und Textquellen ..................................................................................................... 201 MIRKO NOVÁK – JOCHEN SCHMID The Palaces of Gōzāna (Tall Ḥalaf) ...................................................................... 215 PETER PFÄLZNER The Royal Palace of Qaṭna and the classification of Syrian palatial architecture of the 2nd millennium BC ..................................... 235 ALEXANDER PRUSS Die „Paläste“ von Tell Beydar ............................................................................... 261 STEFAN R IEDEL Achaemenid Reminiscences in the Ptolemaic Royal Quarter? Towards the Integrative Potential of the Basileia of Alexandria .......................... 281 MICHAEL ROAF Achaemenid palaces and their Mesopotamian predecessors ................................ 297 PHILIPP SERBA NIMRŪD 2.0. Ein 3D-Modell als relationale Datenbank apotropäischer Reliefs aus dem Nordwest-Palast ................................................. 313 ALEXANDER TAMM Tell Chuera – Palast F Leben und Nachleben eines offiziellen Gebäudes ................................................ 327 Indices .................................................................................................................... 343. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(7) Der königliche Hof in neuassyrischer Zeit Melanie Groß*1 Historische Reiche zeichnen sich gemeinhin durch das Vorhandensein eines herrschaftlichen Hofes als zentralen Referenzpunkt in wirtschaftlicher, administrativer, politischer und repräsentativer Hinsicht aus. Solch ein königlicher Hof generiert sich zum einen durch das soziale Gefüge unmittelbar um den Herrscher und manifestiert sich zum anderen in räumlichen Dimensionen, das heißt, in einem wenn nicht mehreren herrschaftlichen Gebäuden, kurz Palästen und Palastanlagen. Während insbesondere der Hauptpalast eines Königs als königlicher Hof bezeichnet werden kann, ist der Hof im Sinne eines Hofstaates nicht notwendigerweise an den königlichen Palast gebunden, sondern verhält sich vielmehr kongruent zu dem sich stets wechselnden Aufenthaltsort des Königs, der schon allein auf Grund von Verteidigungsund Eroberungsmaßnahmen sowie der Einhaltung des Festtagskalenders regelmäßig auf Reisen gewesen sein musste. Von den beiden Begriffen „königlicher Hof“ und „königlicher Palast“ ist wiederum der Begriff des „königlichen Haushalts“ zu unterscheiden. Dieser bezieht sich im engeren Sinn auf die im Namen des Königs bestehende Wirtschaftseinheit, die zum einen durch konkrete Örtlichkeiten dingfest gemacht werden kann und zum anderen die wirtschaftlichen Abläufe und die Summe der in diesen wirtschaftlichen Abläufen involvierten Personals bezeichnet. Für alle drei Begriffe gilt, dass sie Mitglieder oder Personal implizieren, im Fall des „Hofes“ („Hofstaat“) und des „Haushaltes“ („Haushaltspersonal“) in direkter Konnotation und im Fall des „Palastes“ in einem zweiten Gedankenschritt. In demselben Maße wie sich die Begriffe differenzieren, stehen dahinter auch voneinander zu unterscheidende Personengruppen, die jedoch große gemeinsame Schnittmengen aufweisen. Der königliche Hofstaat stellt den umfassendsten und komplexesten Apparat dar. Zahlreiche Hofstudien unterscheiden zunächst zwischen einem „Inneren Hof“ und einem „Äußeren Hof“. Diese Einteilung kann in zweierlei Weise erfolgen: einerseits in Hinblick auf eine räumliche Distanz und andererseits in Bezug auf das Naheverhältnis zum König. In seiner Einleitung zur Studie von hellenistischen Höfen beschreibt R. Strootman den Inneren Hof als eine „core group of people who are * Dieser Artikel wurde im Rahmen des ERC-CoG-2015 – ERC Consolidator Grant Project „Persia and Babylonia” (ID 682241) verfasst.. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(8) 62. Melanie Groß. permanently part of the king’s household” und den Äußeren Hof als „people less closely connected to the royal family and whose attendance at court is transitory”.1 Damit grenzt er ein permanent den König umgebendes Gefolge von einem weiteren und flexibleren Hofstaat ab. Während er seine Definition dabei auf das räumliche Nähe-Distanz-Verhältnis und nicht auf das Vertrauensverhältnis zwischen König und den Mitgliedern seines Hofstaates basiert, impliziert räumliche Nähe oft aber nicht notwendigerweise auch ein soziales Naheverhältnis. Analog zu diesem sich aus räumlicher und sozialer Nähe ergebenden nuancenreichen Geflecht aus Mitgliedern des königlichen Hofes gestaltet sich auch der Begriff des Höflings. Zum einen kann jedes Mitglied des königlichen Hofes als Höfling bezeichnet werden: vom persönlichen Diener des Königs bis hin zum Reichsbeamten und Provinzgouverneur. Zum anderen wird der Begriff des Höflings insbesondere auf jene Hofmitglieder angewendet, die dem inneren Hof zuzuordnen und gemeinhin als Entourage oder königliches Gefolge anzusprechen sind. Vom Begriff des „Höflings“ – ob nun auf die Mitglieder des gesamten oder des inneren Hofstaats angewendet – kann der Begriff des „Vertrauten des Königs“ unterschieden werden. Unabhängig von der räumlichen Distanz lassen sich „Vertraute des Königs“ sowohl im inneren als auch im äußeren Hof finden. In meinen folgenden Ausführungen werde ich zunächst auf die Möglichkeit ähnlich gestalteter Dichotomien des neuassyrischen Hofes eingehen. Anschließend werde ich den Fokus auf den königlichen Haushalt in Assyrien im engeren Sinn legen. Dies führt zur genaueren Beschäftigung zum einen mit dem inneren Hofstaat des assyrischen Königs und zum anderen mit dem Personal der königlichen Paläste. Ich möchte damit nicht unbedingt auf die politische oder repräsentative Komponente des assyrischen Hofes eingehen, sondern die Organisation und Verwaltung des königlichen Haushalts beleuchten und damit einhergehend dessen strukturelle Komplexität und die Vielfalt der durch die schriftlichen Quellen gebotenen Perspektiven andiskutieren.. Ein einmaliger Einblick in den neuassyrischen Hof Ich möchte die Diskussion über den neuassyrischen Hof mit einem einmaligen Text eröffnen. Die vierkolumnige Tafel K 8669 wurde wohl in einem der Paläste in Ninive (Südwest-Palast oder Nord-Palast) gefunden und ist auf Basis von Schriftduktus, Orthographie und Wortschatz eindeutig der neuassyrischen Periode zuzuordnen. Das Dokument wurde erstmals von K.F. Müller im Jahre 1937 ediert und erfuhr in jüngster Zeit eine erneute Edition sowie eine eingehende Besprechung.2 Von Müller als „Dienstanweisung für ein Königsmahl“ und in Parpola 2017 als „Protocol for the Royal Dinner“ (vgl. Ermidoro 2015) bezeichnet, handelt es sich bei diesem Text um 1 Strootman 2014, 32. 2 Edition: SAA 20 33; in Parpola 2017, 90–93. Besprechung: Ermidoro 2015, 161–189.. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(9) Der königliche Hof in neuassyrischer Zeit. 63. die detaillierte Beschreibung der Bewegungsabläufe und Dienstleistungen im Laufe eines im königlichen Palast stattfindenden Mahls des Königs mit den Ranghöchsten seines Reiches:3 1. Vorderseite, Kolumne 1: Der König betritt den Ort des Mahls. Dann betritt der Palastaufseher (ša-pān-ekalli) den Raum, küsst den Boden vor dem König und erstattet Bericht. Nacheinander führt er den Palastherold (nāgir ekalli) und den Großwesir (sukkallu dannu) vor den König. Sie küssen ebenso den Boden vor dem König. Der Palastherold erstattet Bericht. Der Palastherold und der Großwesir verlassen den Raum wieder. Dann betreten der Kronprinz (mār šarri) und, wenn man der ergänzten Textpassage Glauben schenken darf, auch die anderen Söhne des Königs den Raum. Der Rest der Kolumne ist nicht erhalten. 2. Vorderseite, Kolumne 2: Der Anfang der zweiten Kolumne ist abgebrochen. Der Text setzt wieder ein mit der detaillierten Beschreibung der Aufgaben der Diener, wörtlich der „(Diener) des Zweiten Hauses“ (ša-bēti-šanie).4 Sie kümmern sich um die Beräucherung (Duft) und das Feuer (Wärme) und halten den festlichen Ort sauber. Ein „(Diener) des Schneiderhauses“ (ša-bētkāṣiri)5 hält frische Handtücher bereit und nimmt angeschmutzte entgegen, während ein „Diener des Zweiten Hauses“ Handwasser bereithält. Die zweite Kolumne bricht ab. 3. Rückseite, Kolumne 3: Der Beginn der dritten Kolumne ist abgebrochen. Der erhaltene Text setzt wieder ein mit dem Ende der Aufzählung der dargebotenen Köstlichkeiten. Der „Obereunuch“ (rab ša-rēši) und der Oberkoch (rab nuhatimmi) treten gemeinsam als Aufseher auf und kümmern sich um die Räucherwerkhalter. „(Diener) des Zweiten Hauses“ halten Fackeln und kümmern sich um die Beräucherung zwischen den Tischen der Söhne des Königs (mārē šarri) und der Magnaten (rabûti). Der „Palastaufseher“ betritt wieder die Szene und beauftragt den Mundschenk (šāqiu) Getränke auszuschenken. Dann verkündet der Oberkoch, dass die Mahlzeit aufgetragen wird. Die Gäste kommen wieder in Bewegung und verlassen den Ort der Mahls. Zunächst verlässt der Kronprinz das Geschehen, gefolgt von den Reichsbeamten. Die Diener machen sich daran aufzuräumen. Der Rest des Textes ist nicht erhalten.. 3 Der Ort des Geschehens wird in r. i 38´ angedeutet: Vor Sonnenuntergang werden Fackeln (zur Beleuchtung) in den Palast gebracht. Auch die Dienerschaft ša-bēti-šanie weist mit bētu šaniu auf einen Raum, Speisesaal?, im Palast hin, siehe Anm. 4. 4 bētu šaniu bezeichnet möglicherweise den Ort für Festmahle im Palast oder einen Nebenraum dieses Speisesaals; siehe Groß in Vorb. 5 Für eine Diskussion dieses Titels siehe Groß in Vorb.. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(10) 64. Melanie Groß. Dieser Text bietet nicht nur einen einmaligen Einblick in das zeremonielle Protokoll am königlichen Hof, sondern vermittelt auch eine gute Vorstellung von den Akteuren des königlichen Hofstaats und deren Funktionen quer durch die unterschiedlichsten hierarchischen Ebenen: 1. Königsfamilie a. König b. Kronprinz c. Söhne des Königs 2. Beamtenschaft a. Palastherold b. Großwesir c. „Palastaufseher“ d. „Obereunuch“ e. Oberkoch 3. Palastbedienstete a. Mundschenk b. „(Diener) des Zweiten Hauses“ c. „(Diener) des Schneiderhauses“ An der Spitze steht der König mit seiner Kernfamilie, hier repräsentiert durch den Kronprinz und die anderen Söhne des Königs. Diese Gruppe wird gefolgt von den Reichsbeamten, den Magnaten. Diese dinieren hier zusammen mit dem König und seinen Söhnen. Während die Magnaten als zu bedienende Gäste nicht näher beschrieben werden, werden zwei der Ranghöchsten des Reiches, der Palastherold und der Großwesir, zu Beginn vom Palastaufseher eingeführt, und wir dürfen wohl davon ausgehen, dass diese beiden den Ort des Geschehens zum Dinieren wieder betreten haben (Kolumne 1). In ihrer Studie über die Magnaten des neuassyrischen Reiches fasst R. Mattila (2000) eine Gruppe von sieben Beamten zusammen, die neben dem Palastherold und dem Großwesir, auch aus dem hier genannten „Obereunuchen“, dem Oberbefehlshaber des Heeres (turtānu), dem Obermundschenk (rab šāqê), dem Schatzmeister (masennu) und dem Obersten Richter (sartinnu) bestand. Zusammen mit den wichtigsten Provinzgouverneuren waren dies die ranghöchsten Beamten im Lande6 und stellten als solche zusammen mit dem König auch die Jahreseponymen. Sie fungierten als Provinzverwalter und Heeresbefehlshaber und waren zudem für spezifische Bereiche wie die königliche Schatzkammer (masennu) und die Rechtsprechung (sartinnu, sukkallu) zuständig. Jedoch bleiben die genauen Abläufe hierzu vielfach im Dunkeln. Auch muss festgehalten werden, dass diese exklusive Gruppe nicht unverändert über 300 Jahre Bestand hatte, sondern stetig Veränderungen unterworfen war. So zeigt die erweiterte Bandbreite an Beamten, die in spätneuassyrischer Zeit 6 Siehe z. B. SAA 1 49; SAA 5 250, 4–10.. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(11) Der königliche Hof in neuassyrischer Zeit. 65. als Jahreseponymen auserkoren wurden, dass erst im 7. Jh. den Beamten der Rechtsprechung eine größere Bedeutung zugemessen wurde und weitere Beamten einschließlich dem Palastaufseher und dem Oberkoch in ihrer Bedeutung aufgestiegen sind und ihren Verantwortungsbereich erweitert haben.7 Grundsätzlich kann an diesen Beamten ausgehend von der mittelassyrischen Periode bis in spätneuassyrische Zeit festgestellt werden, dass sie, einhergehend mit der Entwicklung des Assyrischen Reiches, von reinen Palastbeamten zu Reichsbeamten mit politischer Mission und militärischen Pflichten herangewachsen sind, wobei dieser Prozess durchwachsen und keineswegs linear vonstatten gegangen ist. In jedem Fall können die königlichen Reichsbeamten und die Provinzstatthalter als äußerer Hofstaat definiert werden. Als Vertreter des Königs waren sie über das ganze Reich verteilt und führten die Geschicke des Landes fernab vom Reichszentrum, aber mit dem König in regelmäßigem Kontakt stehend. Wenngleich die Ranghöchsten im Land, die im königlichen Auftrag auf höchster Ebene agierten, standen sie nicht in einem solchen Naheverhältnis zum König wie der „Palastaufseher“, der hier als rechte Hand des Königs und als höchster Hofbeamter die Gäste einführt und die Bediensteten anweist. Ihm zur Seite stehen der „Obereunuch“ und der Oberkoch, der für die kredenzten Speisen zuständig ist. Ungeachtet seiner erweiterten Kompetenzen, steht der Oberkoch in einer Reihe von Verwaltungsbeamten, die für die Beschaffung, Lagerung, Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln und Naturalien verantwortlich waren, während geschultes Personal, einschließlich Handwerker und einfacher Arbeiter, unter ihrem direkten oder indirekten Befehl stand.8 Das hier besprochene Protokoll eines Königsmahls ist einzigartig unter den neuassyrischen Keilschriftquellen. Bedauerlicherweise gibt es keine weiteren Texte, die in solcher Unmittelbarkeit die Vorgänge im Palast und um den König schildern, wenngleich wenige Ritualtexte in ähnlich anschaulicher Weise den Handlungsablauf rund um den König beschreiben.9 Tatsächlich sind wir für die Erforschung des neuassyrischen Hofes auf wenige königliche Dokumente (wie Dekrete und Verträge) und in besonderem Maße auf die Alltagstexte angewiesen. Tausende Verwaltungsbriefe, administrative Texte und Rechtsurkunden, die insbesondere aus den Palästen in Ninive und Kalḫu stammen und in die letzten ca. 150 Jahre der neuassyrischen Periode datieren, werfen Schlaglichter auf die personelle Zusammensetzung des Hofes sowie auf die mit diesem Personal einhergehenden wirtschaftlichen und administrativen Abläufe. Viele Texte beinhalten regelrecht Listen von Beamten- und Berufstiteln und anderen Amtsbezeichnungen, wie zum Beispiel Zeugenlisten in Rechtsurkunden und Rationslisten. Während wir es hier mit einer Auswahl von Amtstiteln zu tun haben, gibt es in Verträgen und anderen königlichen Dokumenten das Bestreben den gesamten Hofstaat in Parenthese aufzuzählen. 7 Siehe dazu Mattila 2009. 8 Siehe Groß 2015 und Groß 2018. 9 Siehe z. B. SAA 20 18.. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(12) 66. Melanie Groß. Der neuassyrische Hof in seiner Gesamtheit Eine beispielhafte Art der Widerspiegelung des gesamten Hofstaats in komprimierter Weise findet sich in Anfragen an den Sonnengott Šamaš über die mögliche Gefährdung Asarhaddons und des Kronprinzen Assurbanipal durch eine Rebellion.10 Als potentielle Aggressoren listet der Text Höflinge (ša-rēši, ša-ziqni), Vertraute des Königs (mazzāz-pāni),11 Verwandte des Königs, Mitglieder der Streitwagenteams und andere Armeeangehörige, die königliche Leibgarde (ša-qurbūti, ša-šēpē),12 Wachpersonal, „Palastaufseher“, Kundschafter, Küchen- und Haushaltspersonal sowie möglicherweise Handwerker und Söldner auf und bezieht zu guter Letzt „jegliches menschliches Wesen“ mit ein. Während die zuvor besprochene Dienstanweisung Reichsbeamte, „Palastaufseher“ und -personal erwähnt, werden außerdem und im besonderen Maße die Sicherheitskräfte und das Militär berücksichtigt, was in Anbetracht des Anliegens nicht weiter verwundert. Der Text verwendet hier nicht zuletzt auch Oberbegriffe oder Klassenbezeichnungen um den gesamten Hofstaat anzusprechen. Indem der Text bartlose Höflinge (ša-rēši) und barttragende Höflinge (ša-ziqni) nennt, deckt er im Grund schon den gesamten Hofstaat, vom höchsten Reichsbeamten bis zum einfachen Küchenjungen, ab. Auf Basis dieser beiden völlig unterschiedlicher Texte können wir bereits einen Gutteil des neuassyrischen Hofstaates rekonstruieren. Bei einer Auswertung sämtlicher neuassyrischer Quellen lassen sich realiter folgende Bereiche für den assyrischen Hof festmachen: (1) Familie und Freunde des Königs, (2) Palastfrauen und Entertainer, (3) Reichsbeamte, (4) Palast- und Verwaltungsbeamte, (5) Berater und Gelehrte, (6) Streit- und Sicherheitskräfte, (7) Küchen- und Haushaltspersonal, (8) Handwerker und (9) Arbeiter in Land- und Viehwirtschaft. Was in den beiden Texten also insbesondere noch nicht aufgeführt ist, sind die Palastfrauen und Entertainer (wie sie zum Beispiel in Weinrationslisten vorkommen), die Berater und Gelehrten (wie wir sie aus der Königskorrespondenz kennen) sowie die Handwerker und Arbeiter (wie sie vereinzelt zum Beispiel in Zeugenlisten genannt werden). Dazu muss noch angemerkt werden, dass für fachmännisch geschulte Kräfte – zum einen königliche Gelehrte (Astrologen, Exorzisten, Wahrsager, Ärzte und Klagesänger)13 und zum anderen Handwerker im weitesten Sinn14 – und für Arbeiter aus Land- und Viehwirtschaft vergleichsweise selten der Titel ša-rēši belegt ist.15 Dies könnte unter anderem damit zusammenhängen, dass sie nicht zum permanenten oder eigentlichen Personal des Königs und seiner Paläste gehörten und, beson10 SAA 4 139 und 142, jeweils Vorderseite. 11 Zu den Titeln ša-rēši, ša-ziqni und mazzāz-pāni siehe Groß und Pirngruber 2014. 12 Siehe dazu Mattila 2000, 153–154. 13 Parpola 1993, XIII–XIV. 14 Groß 2018. 15 Eine vollständige Liste der ša-rēši Belege findet sich in Groß in Vorb.; vgl. Groß / Pirngruber 2014, 166–170.. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(13) Der königliche Hof in neuassyrischer Zeit. 67. ders im Hinblick auf die Gelehrten, sich nicht nur über das Königshaus definierten, sondern ein althergebrachtes Selbstverständnis pflegten. Zudem standen die Gelehrten dem Klerus nahe, der bekanntlich und nicht zuletzt auf Grund von Reinheits- und Unversehrtheitsgeboten keine ša-rēšis (Eunuchen?) miteinschloss.16. Das königliche Gefolge und das königliche Heer Es stellt sich die Frage, Vertreter welcher Bereiche entweder sich permanent in der Gefolgschaft des Königs befanden oder dauerhaft den einzelnen Palästen zugewiesen waren. Dabei muss zuerst festgehalten werden, dass der neuassyrische König nicht nur einen Palast, sondern – vor allem in spätneuassyrischer Zeit – mehrere Paläste unterhielt. Wie von J.N. Postgate und in jüngerer Zeit D. Kertai ausgeführt,17 wurden neben dem Hauptpalast zumindest ein Militärpalast und andere sekundäre Paläste im Reichszentrum sowie in den Provinzhauptstädten genutzt. All diese königlichen Haushalte mussten in Gang gehalten werden und bei Bedarf die Versorgung des Königs und dessen Gefolge sicherstellen. Sehen wir uns dazu die über 50 Listen von Weinrationen an, die im Fort Salmanassar (ekal mašarti), dem Militärpalast in Kalḫu, gefunden wurden und die Ausgabe von Wein in Zusammenhang mit wahrscheinlich jährlich wiederkehrenden Feierlichkeiten dokumentieren.18 Ein vergleichsweise gut erhaltenes Exemplar ist CTN 1 3. Demnach erhielten im Jahre 784 (während der Regierungszeit von Adadnerari III.), neben nur namentlich genannten Personen, die Königin, Palastfrauen des Zentralpalastes (qabil āli) und des Militärpalastes (ekal mašarti), der rab ša-rēši, der Palastaufseher, ša-qurbūti, Wagenkämpfer (mār damqi), „Streitwagenbesitzer“ (bēl narkabti), Stallknechte (ša-bēt-kūdini), ša-rēšis, „(Diener) des Zweiten Hauses“ und Mundschenke Wein ausgeschenkt. Aus anderen Weinlisten wird deutlich, dass fast alle Bereiche des Hofes, wenngleich in unterschiedlicher Gewichtung, vertreten sind. So werden auch Ärzte, Gelehrte, Schreiber, Musiker, Küchenpersonal (Köche, Bäcker, ...) und in geringerem Maße Handwerker und Fachkräfte (Weber, Gerber, Schmiede, ...) genannt. Einmal abgesehen von Vogelfängern, sind jedoch keine Vertreter aus Land- und Viehwirtschaft, wie Bauern und Gärtner, zugegen. Während die Musiker (z. B. CTN 1 16: 27 31) und das Küchenpersonal (zB CTN 1 1 iii 11) Personen aus dem Ausland miteinschließen, nennen die Weinlisten auch Gäste aus dem Ausland (z. B. CTN 1 23) und Übersetzer (s. CTN 1 18 r. 8). Grundsätzlich lässt sich in den Weinlisten eine vergleichsweise große Anzahl und eine große Diversität von Vertretern der Bereiche Sicherheit, Transport und Militärwesen (und nicht zuletzt der Wagentruppen) inklusive Stallpersonal finden. Während auch niederes Haushaltspersonal in ordentlicher Zahl vertreten ist, sind jedoch bis 16 Löhnert 2007. 17 Postgate 2003–2005 und Kertai 2013. 18 Fales 1994.. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(14) 68. Melanie Groß. auf den rab ša-rēši, den „Palastaufseher“ und den Kellermeister (rab karāni) selten andere Reichs- und Palastbeamte genannt. Wir können annehmen, dass dies dem Ort und dem Anlass geschuldet ist: Es dürfte sich bei den zahlreichen Militärangehörigen, neben der königlichen Leibgarde, um die königlichen Truppen, die unter Leitung des rab ša-rēši standen und hier in ihrem Hauptstützpunkt zusammen mit dem König die erfolgreich beendeten Feldzüge feierten,19 handeln. Es ist fraglich, wer hier zum permanenten Personal des Militärpalastes zu zählen ist. Ein Großteil der Feiernden, insbesondere die auswärtigen Gäste, scheint sich hier nur vorübergehend eingefunden zu haben. Die Palastfrauen sind als einzige Gruppe als dem Hauptpalast und dem Militärpalast zugehörig angezeigt.. Das Palastpersonal Zusammen mit ähnlichen Listen aus Ninive des 7. Jahrhunderts (z. B. SAA 7 5), die zudem die Gefolge von Schlüsselfiguren der königlichen Familie (Kronprinz, Königin, Königinmutter) dokumentieren, führen uns die Weinlisten den mobilen Hofstaat des Königs vor, wie er für die Durchführung der Feldzüge und anderer Unternehmungen beschaffen gewesen sein dürfte. Wo sind aber nun jene, die die vielen Paläste auch während der Abwesenheit des Königs (und seiner Entourage) instand hielten? Bei genauerer Begutachtung der Quellen fallen dabei ganz spezifische Ämter ins Auge, die in den vorher diskutierten Quellen nur sehr selten erscheinen. In erster Linie sind das der • rab ekalli (Palastmanager) und die • šakintu (Managerin der Königin).20 Vor allem aus spätneuassyrischer Zeit sind uns zahlreiche Vertreter dieser beiden Ämter überliefert, die auch explizit bestimmten Palästen zugewiesen sind. Auch Palastfrauen (siebe oben), Palastdiener, Schreiber und (wenngleich nur sehr selten) Torwächter sind mitunter ganz bestimmten Palästen zugewiesen.21 Viele davon sind als Vertragspartner oder Zeugen in Rechtsurkunden belegt. Zusätzlich werden sie in wenigen Verwaltungslisten aus Ninive und Kalḫu genannt.22 Dabei lässt sich auch gut feststellen, wie in den Städten Ninive und Kalḫu mehrere Paläste (mit Bezeichnungen wie ekal mašarti, qabil āli, ekallu eššu) aktiv waren, während wir jeweils nur von einer königlichen Niederlassung in den Provinzhauptstädten wie Assur, Arbail oder Kilizi erfahren.. 19 Zu den militärischen Aufgaben des rab ša-rēši siehe Mattila 2000, 153–154. 20 Für eine detaillierte Besprechung der šakintu siehe Svärd 2015, 91–105. Zum Unterschied zwischen rab ekalli und ša-pān-ekalli siehe Groß in Vorb. 21 Für eine vollständige Liste siehe Groß in Vorb. 22 SAA 7 23, 115; ND 2803 (in Parker 1961, 55–61, XXIX–XXX).. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(15) Der königliche Hof in neuassyrischer Zeit. 69. Im Verwaltungstext ND 2803 aus dem Nordwest-Palast in Kalḫu sind in der ersten Kolumne vier Sektionen erhalten, die jeweils die Zuteilung von Brot, Bier und Getreide an Arbail und Kilizi sowie die Städte Adian und Kasappa dokumentieren. Während der erste Eintrag in jeder Sektion der lokal-installierten šakintu gedacht ist, sind in Folge die jeweiligen Palastfrauen und Palastdiener berücksichtigt und teilweise auch Weber, Eisenschmiede, Vogelhirten und -mäster genannt. Auch im Verwaltungstext SAA 7 23 sind auf der Vorderseite die lokalen šakintus aufgezählt und auf der Rückseite 145 Weber aus 8 Städten bzw. Distrikten zusammengefasst.. Fazit Vor allem die spätneuassyrischen Dossiers aus dem Fort Salmanassar in Kalḫu lassen ein gut eingespieltes System der Palastverwaltung auf lokaler Ebene unter der Leitung des rab ekalli und der šakintu vermuten,23 während die einzelnen Paläste auch Sekretäre, Palastfrauen und Palastbedienstete dauerhaft beherbergten sowie ausgebildete Fachkräfte aus den Bereichen der Textilherstellung, Metallverarbeitung und Viehzucht zumindest temporär (z. B. auf der Basis von zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen) bzw. in wechselnder Weise in ihrem Einflussbereich hatten. Dies wird jedenfalls durch das Fehlen von expliziten Titeln wie z. B. „Weber des Neuen Palastes“ angedeutet. Zusammen stellten diese Kräfte den fortlaufenden Betrieb – die Verwaltung und den Warenverkehr, die Korrespondenz und der Dokumentation sowie der Bewachung – von einzelnen Palasthaushalten sicher. Wenn wir diesen Streifzug zum neuassyrischen Hof Revue passieren lassen, können folgende Schlüsse zu dessen Struktur und Organisation gezogen werden: 1. Der königliche Hof lässt sich entsprechend der modernen Hofforschung in einen inneren und einen äußeren Hof trennen. a. Der innere Hof begleitet den König auf seinen Wegen. Er wird vom „Palastaufseher“ geleitet und umfasst vermutlich des Königs Vertraute und Berater, Leibgarde und Wachpersonal, Sekretäre und Dienerschaft. b. Die Reichsbeamten, zusammen mit den Provinzstatthaltern, bilden mit ihren eigenen Domänen (Provinzen und/oder Armeen) das Kernstück des äußeren Hofes. c. Grundsätzlich kann wohl davon ausgegangen werden, dass sowohl die Mitglieder des inneren als auch des äußeren Hofes als Höflinge betrachtet wurden und durch die Bezeichnung ša-rēši (aber auch ša-ziqni) als solche zu identifizieren waren. 2. Der königliche Haushalt schließt zum einen den inneren Hofstaat mit ein. Zum anderen manifestiert er sich in den zahlreichen Palästen wo permanent instal23 Dalley / Postgate 1984.. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(16) 70. Melanie Groß. lierte Palastbeamte und Palastbedienstete für das Fortbestehen und Gedeihen dieser Haushalte Sorge trugen. 3. Bei all dem ist klar, dass die Grenzen zwischen den königlichen Einrichtungen fließend waren, situationsbedingt angepasst wurden bzw. über die Jahre und Regierungszeiten hinweg Veränderungen erfahren haben.. Literatur Dalley, S. / Postgate, J.N. 1984: The Tablets from Fort Shalmaneser. CTN 3. London. Ermidoro, S. 2015: Commensality and Ceremonial Meals in the Neo-Assyrian Period. Antichistica 8. Studi orientali 3. Venedig. Fales, M. 1994: A Fresh Look at the Nimrud Wine Lists, in: L. Milano (Hrsg.), Drinking in Ancient Societies. History and Culture of Drinks in the Ancient Near East. Papers of a Symposium held in Rome, May 17–19 1990. Padua. 361–380. Fales, F.M. und Postgate, J.N. 1992: Imperial Administrative Records, Part I: Palace and Temple Administration. SAA 7. Helsinki. Groß, M. 2015: Food and Drink for the Palace: The Management of Foodstuffs in Neo-Assyrian Times and Beyond, State Archives of Assyria Bulletin 21, 21–45. — 2018: Craftsmen in the Neo-Assyrian Empire, in: A. Garcia-Ventura (Hrsg.), What’s in a Name? Terminology related to the Work Force and Job Categories in the Ancient Near East. AOAT 440. Münster. 369–395. — in Vorbereitung: At the Heart of the Empire: The Royal Household in the Neo-Assyrian Period. Peeters. (Überarbeitete Doktorarbeit, Universität Wien, 2014). Groß, M. / Pirngruber, R. 2014: On courtiers in the Neo-Assyrian Empire: ša-rēši and mazzāz pāni, AoF 41/2, 161–175. Kertai, D. 2013: The Multiplicity of Royal Palaces. How many Palaces did an Assyrian King Need?, in: D. Kertai / P.A. Miglus (Hrsg.), New Research on Late Assyrian Palaces. Conference at Heidelberg January 22nd, 2011. HSAO 15. Heidelberg. 11–22. Kinnier Wilson, J.V. 1972: The Nimrud Wine Lists. A Study of Men and Administration at the Assyrian Capital in the Eighth Century, B.C. CTN 1. London. Lanfranchi, G.B. / Parpola, S. 1990: The Correspondence of Sargon II, Part II: Letters from the Northern and Northeastern Provinces. SAA 5. Helsinki. Löhnert, A. 2007: The Installation of Priests According to Neo-Assyrian Documents, SAAB 16, 273–286. Mattila, R. 2000: The King’s Magnates. A Study of the Highest Officials of the Neo-Assyrian Empire. SAAS 11. Helsinki. — 2009: The Chief Singer and Other Late Eponyms, in: M. Luukko / S. Svärd / R. Mattila (Hrsg.), Of God(s), Trees, Kings, and Scholars. Neo-Assyrian and Related. Studies in Honour of Simo Parpola. Studia Orientalia 106. Helsinki. 159–166. Müller, K.F. 1937: Das Assyrische Ritual, Teil I. Texte zum Assyrischen Königsritual, MVAeG 41/3.. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

(17) Der königliche Hof in neuassyrischer Zeit. 71. Parker, B. 1961: Administrative Tablets from the North-West Palace, Nimrud, Iraq 23/1, 15– 67 und Tafeln IX–XXX. Parpola, S. 1987: The Correspondence of Sargon II, Part I: Letters from Assyria and the West. SAA 1. Helsinki. — 1993: Letters from Assyrian and Babylonian Scholars. SAA 10. Helsinki. — 2017: Assyrian Royal Rituals and Cultic Texts. SAA 20. Helsinki. Postgate, J.N. 2003–2005: Palast. A. Mittel- und Neuassyrisch, RlA 10, 212–226. Svärd, S. 2015: Women and Power in Neo-Assyrian Palaces. SAAS 23. Helsinki. Starr, I. 1990: Queries to the Sungod: Divination and Politics in Sargonid Assyria. SAA 4. Helsinki. Strootman, R. 2014: Courts and Elites in the Hellenistic Empires: The Near East after the Achaemenids, c. 330 to 30 BCE. Edinburgh.. © Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2019 This PDF file is intended for personal use only. Any direct or indirect electronic publication by the author or by third parties is a copyright infringement and therefore prohibited..

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