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Staatliche Massnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit : Deutschland und die Niederlande im Vergleich

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Academic year: 2021

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Westfälische Wilhelms-Universität Münster University of Twente

Institut für Politikwissenschaft School of Management and Governance Supervisor: Dipl. – Pol. E.K. Sarter Supervisor: Dr. M.M. van Gerven - Haanpää

Bachelor Thesis

Staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit

Deutschland und die Niederlande im Vergleich

Natalia Dashko (Wilhelm) Public Administration/

Burgwall 19c European Studies

D-48165 Münster Semester number: 10 Phone: +4917663618098 Date of submission:13.08.2012

nata.wilhelm@gmail.com Student number UT: s1240102 Student number WWU: 352136

(2)

2 Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG ... 3

1.1.PROBLEMSTELLUNG UND RELEVANZ DER ARBEIT ... 3

1.2.KONKRETE FRAGESTELLUNGEN DER ARBEIT ... 4

1.3.AUFBAU DER ARBEIT ... 4

1.4.METHODISCHER ANSATZ ... 5

2. BEGRIFFSABGRENZUNG ARBEITSLOSIGKEIT UND JUGENDARBEITSLOSIGKEIT ... 10

2.1.ARBEITSLOSIGKEIT ... 10

2.2.JUGENDARBEITSLOSIGKEIT ... 11

3. MAßNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER JUGENDARBEITSLOSIGKEIT. BEISPIEL DEUTSCHLAND ... 12

3.1.AUSGANGSSITUATION ... 13

3.2.JUMP:ZIELE,KONZEPTION,RICHTLINIEN ... 14

3.2.1. Darstellung einzelner Maßnahmen des JUMP Sofortprogramms ... 18

3.3.KRITIK AN JUMP ... 20

3.4.ZUSAMMENFASSUNG ... 20

4. MAßNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER JUGENDARBEITSLOSIGKEIT. BEISPIEL DIE NIEDERLANDE ... 21

4.1.AUSGANGSLAGE ... 21

4.2.„JEUGDWERKGARANTIEWET/JWG“:ZIELE,KONZEPTION,RICHTLINIEN ... 23

4.3.KRITISCHE ASPEKTE ... 26

4.4.ZUSAMMENFASSUNG ... 26

5. VERGLEICH ... 27

6. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK ... 35

LITERATURVERZEICHNIS ... 38

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ... 41

ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS ... 41

(3)

3

1. Einleitung

1.1. Problemstellung und Relevanz der Arbeit

Die folgende Arbeit stellt die Jugendarbeitslosigkeit als eine herausfordernde Form der Arbeitslosigkeit in den Mittelpunkt. Doch was versteht man unter Jugendarbeitslosigkeit, wer ist besonders davon betroffen und wie kann man sie abbauen? Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit diskutiert und am Beispiel Deutschland und der Niederlande näher betrachtet.

Jugendarbeitslosigkeit ist in der Gesellschaft seit Jahren ein großes soziales Problem und findet dementsprechend immer wieder große Aufmerksamkeit in Medien und der öffentlichen Diskussion. Nicht nur wegen ihres schieren Umfangs gilt die Jugendarbeitslosigkeit als ein besonderes Problem, sondern vor allem deshalb, weil sie von Anfang an den Zugang zu einem Beruf und zu einem eigenverantwortlichen Leben erschwert.1

Jugendarbeitslosigkeit stellt eine besondere Herausforderung an Politik und Gesellschaft dar. Angesichts des vergleichsweise hohen Prozentansatzes an arbeitslosen Jugendlichen (Kapitel 3 und 4) und im Hinblick auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung beider Länder in der Zukunft hat Jugendarbeitslosigkeit und ihre Bekämpfung einen großen Stellenwert.

Für die Gesellschaft kann eine hohe Jugendarbeitslosigkeit negative Langfristfolgen haben, wenn Jugendliche keine Lehrstelle finden oder ihr Start in eine geordnete Berufslaufbahn scheitert. Eine hohe Jugendarbeitslosigkeit kann damit auch auf grundsätzliche Probleme des Bildungssystems bzw. auf eine mangelhafte Abstimmung zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt verweisen.2

Im Rahmen dieser Arbeit werden einzelne ausgewählte Programme und Maßnahmen vorgestellt, welche die maßgeblichen Hoffnungsträger der Politik im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit vorstellen. Es werden Programme zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit von zwei verschiedenen Wohlfahrtsstaaten- Deutschland und den Niederlanden - dargestellt, die wesentliche Strategien zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit entwickelt haben. Aufgrund der Vielfalt der existierenden Lösungsansätzen können diese nur verkürzt vorgestellt werden; der Fokus wird auf das deutsche JUMP Sofortprogramm und das niederländische

1 Vgl. Dessecker, 2007, S. 22

2 Vgl. Weber, 2004, S. 4

(4)

4

„Jugendarbeitsgarantiegesetz“ (Jeugdwerkgarantiewet) gerichtet und beide Konzepte vergleichend dargestellt.

1.2. Konkrete Fragestellungen der Arbeit

Der politische Anspruch vieler Programme und Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit lautet: Jugendarbeitslosigkeit soll beseitigt werden – und dieses Ziel gilt nicht von vornherein als unrealistisch.3 Anhand von zwei ausgewählten Programmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit aus zwei europäischen Ländern wird Vergleich zur Zielsetzung der Arbeit, wobei auf folgende Punkte zur Untersuchung eingegangen wird: Was war der Anlass für die Einführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit? Welche Ziele, Strategien und Interessen verfolgten diese Maßnahmen? An welchen Gruppen der Jugendlichen waren die Maßnahmen orientiert? Inwiefern kann das Problem der Jugendarbeitslosigkeit durch die dargestellten Maßnahmen bekämpft werden und inwiefern unterscheiden sich die dargestellten Maßnahmen der beiden Länder zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit?

1.3. Aufbau der Arbeit

Die vorliegende Arbeit gliedert sich wie folgt: Das Kapitel 1.4. widmet sich dem methodischen Ansatz der Arbeit. Hier wird erklärt, mit welcher Methode in dieser Arbeit vorgegangen wird und was diese Methode bedeutet, was genau und wie es untersucht wird. Es werden die charakteristischen Merkmale der ausgewählten Methode erfasst sowie auch die Begründung für die Auswahl der Länder sowie der Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gegeben.

Im Kapitel 2 werden die Begriffe Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit definiert und abgegrenzt.

In den Abschnitten 3 und 4 wird konkret der Fokus auf ausgewählte Programme bzw. auf deren Maßnahmen und Richtlinien in beiden Ländern gerichtet. Zunächst sollen die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt herausgestellt werden, um so anhand dieser Veränderungen die Situation, der sich Jugendliche gegenübersehen, zu verdeutlichen. Es werden auch die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die

3 Dessecker, 2007, S. 24

(5)

5 Qualifikationsanforderungen dargestellt, um deutlich zu machen, welchen Ansprüchen die Jugendlichen beim Eintritt in die Arbeitswelt gerecht werden müssen. Auch soll durch die Darstellung der Folgen von Erfahrungen der Arbeitslosigkeit die Situation der Jugendlichen nachvollziehbar gemacht werden.

Auf dieser Basis können ihre Ausgangslage und ihre spezielle Problematik in Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit aufgegriffen und verbessert werden.

Anknüpfend an oben dargestellte Grundlagen wird in Kapitel 5 ein Vergleich der dargestellten Programme folgen. Die Maßnahmen der dargestellten Programme werden einander gegenübergestellt und mit dem Blick auf die Grundlage des methodischen Ansatzes diskutiert.

Die Schlussbemerkung im Kapitel 6 fasst die zentralen Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick über mögliche künftige Vorschläge zu diesem Problem.

Der Umfang der Arbeit lässt keine detaillierte Betrachtungsweise aller Maßnahmen und Beschäftigungsindikatoren zu. Aus diesem Grund werden besonders einzelne Aspekte, wie arbeitsmarktpolitische Konzepte und Beschäftigungsmaßnahmen, in den Kern der Betrachtung gestellt. Aus Zeitmangel war es nicht möglich, eine Umfrage zum relevanten Thema durchzuführen, um den Erfolg und die Effizienz der dargestellten Maßnahmen zu überprüfen. Deshalb werden die Ergebnisse der Programme, sowie die Zahlen der arbeitslosen Jugendlichen vor und nach der Einführung der Programme auf der Basis der Forschungsliteratur dargestellt.

1.4. Methodischer Ansatz

Die Methode, nach der in dieser Arbeit vorgegangen werden soll, ist die Vergleichende Methode mit most similar cases design.

Vergleichen selbst bedeutet eine systematische, auf geeigneten Methoden basierende Analyse, in der die ausgewählten Fällen in Beziehung gesetzt werden, um die Zusammenhänge zwischen den relevanten Merkmalen zu untersuchen.4

Der Vergleich als Methode verfolgt mehrere Ziele und umfasst zentrale Begriffe und Kategorien der Politikwissenschaft. Dabei geht es um ein wissenschaftliches

4 Vgl. Lauth/Wagner, 2009, S. 113

(6)

6 Vorgehen, das Ähnlichkeiten und Unterschiede der Untersuchungsgegenstände systematisch untersucht und erkennbar macht.5

Das Ziel des Vergleichs besteht darin, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der untersuchten Phänomene oder Gegenstände zu erkennen und darzustellen. Wenn zum Beispiel ein einzelner Fall betrachtet wird, dann ist es schwierig, eine generelle Aussage zu treffen. Aber ein Blick auf mehrere Fälle oder Gegenstände, beispielsweise auf verschiedene Länder, kann die Erfassung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden ermöglichen, was für die Zielsetzung der Vergleichenden Methode wichtig ist.6

Mit der Vergleichenden Methode sind zwei Arten des Forschungsdesigns verbunden:

das mit most similar cases design und most dissimilar cases design. Das most similar cases design umfasst sehr ähnliche Fälle, in denen die untersuchten Merkmale in sehr ähnlichen Kontexten variieren, wo aber nach der Ursache der Differenz gesucht wird.

Bei dem most dissimilar cases design geht es um die Untersuchung und den Vergleich sehr unterschiedlicher Fälle. Die Grundidee besteht darin, dass es trotz der Unterschiede der Fälle einige gemeinsame Merkmale gibt, die dann erklärt werden sollen.7

Im Mittelpunkt des Vergleichs dieser Arbeit stehen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland und den Niederlanden. Damit wären wir bereits bei denjenigen Grundfragen angelangt, denen sich jede vergleichende Studie, und damit auch die vorliegende Arbeit, stellen muss: Wie begründet man die Länderauswahl? Warum hofft man gerade durch diese Wahl, eine Antwort auf die Fragestellung zu finden? Welcher Vergleichslogik wird gefolgt?

Die Länderauswahl kann damit begründet werden, dass die ausgewählten Länder, Deutschland und die Niederlande, bereits langjährige Mitglieder der Europäischen Union sind, in denen ein ähnliches wohlfahrtsstaatliches Entwicklungsniveau vorherrscht. Beide Länder haben im Vergleich zu anderen EU-Ländern niedrige Arbeitslosen- bzw. Jugendarbeitslosenquoten – 7, 9 % in Deutschland und 9, 2 % in den Niederlanden8- und beide versuchen seit den 90er Jahren diese abzubauen, indem sie verschiedene Programme und Strategien verabschieden und durchführen.

5 Vgl. Riescher, G./ Obrecht, M./ Haas, T., 2011, S. 10

6 Vgl. Lauth/ Pickel, 2009, S. 17

7 Vgl. Riescher/Obrecht/Haas, 2011, S. 22

8 Vgl. Eurostat: Stand Juni 2012

(7)

7 Die oben genannten Merkmale begründen sowohl die Länderauswahl als auch die Methode der Vergleichenden Analyse mit dem most similar cases design.

Des Weiteren wird das System der Wohlfahrtsregime von Esping-Andersen als politisches Merkmal des most similar cases design dargestellt, wobei der Fokus auf der Suche nach Ähnlichkeiten zwischen den Wohlfahrtsstaaten Deutschland und den Niederlanden liegen wird.

Zuerst muss erklärt werden, was „Wohlfahrtsstaat“ bedeutet und welche Kriterien für die Unterscheidung von Wohlfahrtsstaaten herangezogen werden.

Der Begriff „Wohlfahrtsstaat“ charakterisiert einen bestimmten Typus der Staatstätigkeit. Er kennzeichnet Länder, in denen der Staat eine aktive Rolle in der Steuerung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Abläufe übernimmt und einen beträchtlichen Teil seiner Ressourcen sozialpolitischen Zwecken widmet, die der Förderung einer größeren Gleichheit der Lebenschancen in den Dimensionen der Einkommenssicherung, Gesundheit, Wohnen und Bildung dienen.9

Folgende Vergleichskriterien dienen nach Esping-Andersen zur Unterscheidung der Wohlfahrtsstaaten:

- De-Kommodifizierung: Status der Individuen gegenüber dem Markt

- Soziale Stratifizierung: Das Verhältnis zwischen Staatsbürgerrechten und sozialen Klassen (Veränderung sozialer Ungleichheit)

- Die Rolle des Staates, der Familie und des Marktes für die Wohlfahrt der Individuen 10

Anhand dieser Kriterien unterscheidet Esping-Andersen drei Wohlfahrtsstaatstypen in dem „Dreieck“ der Wohlfahrtsproduktion von Staat, Markt und Familie.

Die liberalen Wohlfahrtsstaaten betonen vor allem die Rolle des freien Marktes und der Familie. Soziale Unterstützungsleistungen werden von strengen Bedürftigkeitsprüfungen abhängig gemacht. Die Finanzierung erfolgt vorwiegend aus dem Staatshaushalt. Ein Prototyp des liberalen Wohlfahrtsregimes sind die USA.

In den konservativen Wohlfahrtsstaaten sind in der Sozialversicherungstradition die Sozialleistungen abhängig von den vorher geleisteten Beiträgen und dadurch von der

9 Heinze/Schmid/Strünck, 1999, S. 18

10Vgl. Hegelich, 2007, S. 121

(8)

8 Erwerbsarbeit. Zu diesem Typ gehört Deutschland. Die sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaaten sind universalistisch ausgerichtet. Es wird Gleichheit auf dem höchsten Niveau angestrebt und soziale Bürgerechte bilden die Anspruchsgrundlage.

Das Kriterium der De-Kommodifizierung ist hier am stärksten ausgeprägt. Schweden ist der Prototyp des sozialdemokratischen Wohlfahrtsregimetyps.11

Wohlfahrtsstaatsregime Charakteristische Eigenschaften

Beispielländer

Liberales Regime Geringe universelle Leistungen mit geringem Sozialversicherungsanteil, Starke Angewiesenheit auf den Markt

GB, USA, Australien

Konservatives Regime Hoher Staatsanteil an den Sozialleistungen, große Bedeutung von Familie und Kirche, große Status-

differenzen mit

entsprechenden sozialen Rechten

Deutschland, Österreich, Frankreich

Sozialdemokratisches Regime

Hoher Grad an Universalis-

mus, hohes

Leistungsniveau,

Vollbeschäftigung als Leitlinie, überwiegend steuerfinanziert

Schweden,

Norwegen, Dänemark

Abb. 1: Eigene Darstellung der Wohlfahrtsstaatsregime (Vgl. Hegelich, 2007)

Deutschland gehört zu dem konservativen Typus. Was die Niederlande angeht, ist die Einordnung des Landes in diese Regime nicht eindeutig. Obwohl es in der Beschreibung des niederländischen Wohlfahrtsstaates von Wim van Oorschot heißt:

„Trotz der stark ausgeprägten korporatistischen Züge wird der niederländische Wohlfahrtsstaat üblicherweise als „Hybridform“ zwischen den von Esping-Andersen

11 Vgl.Schmid, 2002: 84-85

(9)

9 aufgestellten Typen des konservativen und des sozialdemokratischen Wohlfahrtsregimes betrachtet“12, wird in dieser Arbeit davon ausgegangen, dass beide Länder zum konservativen Typus gehören, um von einem most similar cases design sprechen zu können und die daraus folgenden Ergebnisse zu vergleichen und zu interpretieren.

Somit werden unter den oben genannten Aspekten der jeweiligen wohlfahrtsstaatlichen Bedingungen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland und den Niederlanden betrachtet und analysiert. Es wird auf die Frage eingegangen, warum im Wohlfahrtssystem ähnliche Länder auf das gleiche Problem der Jugendarbeitslosigkeit mit unterschiedlichen Maßnahmen reagieren. Unterschiedlich sind diese Maßnahmen in dem Fall, dass es bei den Niederlanden um ein Gesetz geht, dagegen in Deutschland um ein Programm.

Eine vergleichende Analyse der Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit kann dann gelingen, wenn sie möglichst umfassend die Zusammenhänge, die zum Politikergebnis führen, darlegt, und die jeweiligen Besonderheiten des Wohlfahrtsstaates verdeutlicht. Will man das Politikergebnis und dessen Wirkungen bewerten, so ist es unerlässlich zu fragen: wie und warum ist es gerade zu diesen Maßnahmen gekommen?13

Bei den Maßnahmen selbst ist neben ihrer Reichweite auch die Umsetzung von Interesse. Im Mittelpunkt steht die Frage, welcher Art die Maßnahmen wirklich sind, welche Möglichkeiten sie den Jugendlichen bieten, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren oder sich in den Arbeitsmarkt überhaupt einzubringen.14

Die Maßnahmen beider Länder werden miteinander verglichen und es wird herausgearbeitet, welche Instrumente und Methoden unter den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Wohlfahrtsstaates vorgesehen und geeignet sind, die Jugendarbeitslosigkeit.15

Es soll dargestellt werden, welche Grundprinzipien in den Maßnahmen und der wohlfahrtsstaatlichen Ausrichtung beider Staaten zu erkennen sind und inwiefern diese mit den dargestellten Programmen übereinstimmen.

12Vgl. Van Oorschot, S. 469

13Vgl. Natschke, 2010, S. 23

14Vgl. ebd. S. 39

15Vgl. ebd. S. 35

(10)

10 Indem diese Arbeit nach Gemeinsamkeiten im System des Wohlfahrtsstaates der Niederlande und Deutschlands sucht, hofft sie, den Hintergründen näherzukommen, warum und inwiefern sich die Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit trotz Ähnlichkeiten im System der Wohlfahrtsstaaten unterscheiden. Diese Frage wird im Abschnitt „Vergleich“ diskutiert.

In dieser Arbeit wurde möglichst aktuelle Sekundärliteratur verwendet. In Bezugnahme auf die Diskussionen und Entwicklungen um Konzepte zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Situation der arbeitslosen Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt wurden auch Quellen aus dem Internet genutzt (Konzeptionspapiere, Arbeitspapiere, gesetzliche Dokumente), um einen Einblick in die derzeitige Situation und zukünftige Entwicklungen zu geben. Es werden auch statistische Daten und Analysen verwendet, die von Eurostat sowie von den offiziellen Webseiten der Regierungen beider Länder veröffentlicht wurden.

2. Begriffsabgrenzung Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit

Zunächst soll erklärt werden, wer als „arbeitslos“ und als „jugendlicher Arbeitslose“

bezeichnet wird.

2.1. Arbeitslosigkeit

Da die meisten Länder Arbeitslosigkeit unterschiedlich definieren, wird der Begriff der Arbeitslosigkeit nach dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO- Konzept) erklärt. Danach werden die Definitionen von niederländischer als auch von deutscher Seite vorgestellt.

Basierend auf der Definition der ILO definiert Eurostat Arbeitslose als Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die während der Berichtswoche ohne Arbeit waren, innerhalb der beiden nächsten Wochen eine Arbeit aufnehmen können und während der vier vorhergehenden Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben.16

16 Vgl. Eurostat

(11)

11 In den Niederlanden gelten als arbeitslos Personen ohne Arbeit, die für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen und nach Arbeit suchen; sie zählen nur dann zu den Arbeitslosen, wenn sie ausdrücklich angeben, dass sie arbeiten möchten.17 In Deutschland definiert die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB als arbeitslos die Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine geringfügige (weniger als 15 Stunden wöchentlich) bzw. kurzzeitige Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.18

Das zeigt, dass zwischen den Definitionen der Arbeitslosigkeit sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede bestehen. Alle drei Definitionen geben eine ähnliche Beschreibung von Arbeitslosigkeit, wobei die Personen als arbeitslos gelten, die ohne Arbeitsplatz sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nach Arbeit suchen. Einer der wesentlichen Unterschiede besteht darin, dass nach der ILO- Definition arbeitslos nur ist, wer in der Berichtswoche gänzlich ohne Arbeit war. Das heißt, bereits eine einstündige Beschäftigung führt hier dazu, dass die Person nicht mehr zu den Arbeitslosen zählt.19

2.2. Jugendarbeitslosigkeit

In der Diskussion um Jugendarbeitslosigkeit wird von unterschiedlichen Begriffen ausgegangen. Wenn im Folgenden von Jugendarbeitslosigkeit die Rede ist, handelt es sich sowohl um arbeitslose als auch um stellensuchende Menschen in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen, die entweder bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet sind und/oder von der Sozialhilfe unterstützt werden.20

Die Bundeszentrale für politische Bildung. Jugendarbeitslosigkeit gibt folgende Definition der Jugendarbeitslosigkeit: für den Begriff Jugendarbeitslosigkeit gilt die Arbeitslosigkeit der Altersgruppe zwischen 15 und 24 Jahren. Eine Unterteilung in

„Heranwachsende“ (15 bis 19 Jahre) und „junge Erwachsene“ (20 bis 24 Jahre) trägt der erkennbar unterschiedlichen Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in beiden Gruppen Rechnung. Jugendarbeitslosigkeit entsteht vor allem, wenn Jugendliche nach ihrem Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz finden, nach abgeschlossener

17Vgl. ebd.

18Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung

19Vgl. ebd.

20Schürmann, S. 27

(12)

12 Ausbildung keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können oder befristete Beschäftigungsverhältnisse auslaufen.21

Jugendliche sind am meisten von Arbeitslosigkeit betroffen. Wenn man die Jugendarbeitslosigkeit mit der allgemeinen Arbeitslosigkeit in der EU vergleicht, so wird deutlich, dass die Jugendarbeitslosenquote im Verhältnis zur allgemeinen Arbeitslosigkeit viel höher ist: aus der Tabelle kann man das ablesen:

Arbeitslosenquote, EU- 27 10, 4 % Arbeitslosenquote unter

den Jugendlichen, EU-27 22, 6 %

Tab. 1: Eigene Darstellung (Vgl. Eurostat, Stand Juni 2012)

Das bedeutet, dass die Jugendarbeitslosigkeit doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosigkeit ist und dass diese abgebaut werden muss. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist eine der größten Herausforderungen, vor der jedes Land heute steht.

Die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland und den Niederlanden wird mit der jeweiligen Ausgangslage vorgestellt und dann die Maßnahmen diskutiert, die zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit dienen sollten.

3. Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Beispiel Deutschland

Aufgabe des folgenden Kapitels ist es, das deutsche Sofortprogramm JUMP zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit darzustellen. Nach einem kurzen Blick auf die Ausgangslage der arbeitslosen Jugendlichen in Deutschland werden die Eckpunkte und Ziele des Programms vorgestellt. Außerdem wird der Frage der Zielgruppen des Sofortprogramms sowie der Frage der Dauer nachgegangen. Nachdem alle Maßnahmen des Programms kurz skizziert werden, wird auf die einzelnen Maßnahmenarten eingegangen und deren Struktur näher betrachtet. Danach werden kritische Punkte des JUMP Sofortprogramms aufgezeigt und zum Schluss ein kurzes Fazit aus diesem Kapitel gezogen.

21Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung. Jugendarbeitslosigkeit

(13)

13 3.1. Ausgangssituation

Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wurde in Deutschland schon seit mehreren Jahrzehnten ein breites Spektrum von Förderinstrumenten im Rahmen des Arbeitsförderungsrechtes (SGB III) sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) implementiert. 22

Dennoch hat sich seit Ende der 90er Jahre der Eindruck verstärkt, dass die bestehenden Fördersysteme in Deutschland nicht mehr geeignet sind, um Jugendliche auf das Erwerbsleben vorzubereiten, und die Wirksamkeit dieser Systeme wurde in der letzten Zeit häufig infrage gestellt.23

Die Arbeitslosenquote unter den Jugendlichen wurde in den 90er Jahren immer gestiegen. Aus folgender Tabelle kann festgestellt werden, dass die Jugendarbeitslosigkeit Ende der 90er Jahre ihren Höhepunkt erreicht hat:

Jahr 1991 1994 1997

Jugendarbeitslosenquote 6 % 8, 8 % 10, 3 %

Tab. 2: Eigene Darstellung (Vgl. Eurostat)

Nach dem Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit hat man, wie oben erwähnt, die bisherigen Förderinstrumente kritisiert mit dem Argument, dass diese Maßnahmen nicht mehr angemessen seien, die steigende Jugendarbeitslosigkeit abzubauen.

Der Staat und die Gesellschaft brauchten neue Instrumente, neue Maßnahmen, um die steigende Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und den Übergang der Jugendlichen in der Arbeitswelt zu erleichtern. Das bedeutete, dass die Politik in der Frage der Jugendarbeitslosigkeit aktiver werden sollte.24

Ein weiterer Anstoß kam aus der EU-Politik. Das Problem der Jugendarbeitslosigkeit war nicht nur nationales Problem. Nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU wurde die Jugendarbeitslosigkeit seit Mitte der 90er Jahre zum relevanten Thema der Politik, denn nirgendwo war die Lage der Jugendlichen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt besser.25

Geprägt von der hohen Zahl arbeitsloser Jugendlicher hatte der Luxemburger Beschäftigungsgipfel im Jahre 1997 das Ziel bestimmt, allen Jugendlichen und

22Vgl. Krone/Muth, S. 62

23Vgl. Maennig, 2001, S. 9

24Vgl. ebd.

25Vgl. Schierholz, 2001, S. 55

(14)

14 jungen Erwachsenen Ausbildung und Beschäftigung zu ermöglichen, und verlangte von den Mitgliedsstaaten die Schaffung von Beschäftigungsprogrammen und Integrationsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene. Hierbei wurden langfristige Maßnahmen gefordert, die den Jugendlichen tatsächliche Zukunftsperspektiven eröffnen sollten, auf denen sich eine materielle Existenzsicherung und eine individuelle Lebensplanung aufbauen lassen.26

Um die europäischen Leitlinien auf der nationalen Ebene umzusetzen, wurde in Deutschland neben der Nutzung regulärer SGB III-Instrumente das Sofortprogramm JUMP zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt. 27

Im Folgenden wird das Sofortprogramm JUMP und dessen Maßnahmen als Instrument zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland vorgestellt.

3.2. JUMP: Ziele, Konzeption, Richtlinien

Um die Jugendarbeitslosigkeit zu überwinden, verabschiedete die neue Bundesregierung im Dezember 1998 ein „Soforthilfeprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit - Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung der Jugendlichen“. 28

Dieses Programm hatte mehrere Slogans, wie „100.000 Jobs für Junge“, „100.000 Jobs und Chancen“ oder „JUMP - Jugend mit Perspektive“, und sollte eine Hilfestellung für Jugendliche sein,

„[…] die bei der Berufsberatung der Bundesanstalt für Arbeit im vorangegangenen Vermittlungsjahr als Bewerberin oder Bewerber um eine

Ausbildungsstelle erfasst waren und zum Jahreswechsel noch nicht vermittelt waren […]“.29

Das Programm startete offiziell im Januar 1999 und wurde das erste Mal im Jahr 1999 aufgrund der „positiven Wirkungen“ bis 2000 verlängert.30

Danach wurde JUMP Sofortprogramm insgesamt bis Ende 2003 verlängert, wobei in einigen Artikeln des Programms Veränderungen durchgeführt wurden. Danach wurde das Programm durch das Job-AQTIVE Gesetz in den relevanten Teilen in das

26Vgl. Richter, 2000, S. 26

27Vgl. Behle, 2007, S. 132

28Vgl. ebd. S. 130

29ebd. S. 135

30Vgl. Behle, 2006, S. 316

(15)

15 SGB III übergeführt; derzeit ist JUMP eine wesentliche Ergänzung zur Regelförderung nach SGB III. 31

An den Maßnahmen des Sofortprogramms JUMP haben zwischen 1999 und 2002 insgesamt etwa 517. 000 arbeitslose und ausbildungslose Jugendliche teilgenommen, die sich hinsichtlich der Qualifikation, der sozialen Lage sowie des Lebenslaufs unterschieden. 32

Das Programm hatte zwei Ziele im Vordergrund: mehr Ausbildungsplätze zu schaffen und gleichzeitig mehr Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu unternehmen.

Die Förderung von behinderten und benachteiligten Jugendlichen nahm dabei eine wichtige Sonderstellung ein, weil vor allem Jugendliche mit geringen Berufschancen wie Schulabbrecher, Ausländer oder junge Menschen mit Behinderung an diesem Programm profitiert sollten.33

An den Maßnahmen des JUMP Programms konnte alle Jugendliche unter 25 Jahren teilnehmen, die als arbeitslos registriert wurden. Neben Ausbildungssuchenden und Arbeitslosen wurden auch arbeitsmarktferne Jugendliche an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangezogen.34 Jeder individuellen Problemsituation der Jugendlichen sollte eine entsprechende Maßnahmenart gegenüberstehen.

Was die Teilnahme an einer angebotenen Maßnahme angeht, so bestand keine Pflicht (festgelegt in generellen Regelungen des Programms35) für die Jugendlichen, aber im Fall einer Ablehnung der Maßnahme waren für die Jugendlichen Sanktionsmöglichkeiten in den Richtlinien vorgesehen, wie zum Beispiel Kürzung der Sozialhilfe oder Sperrzeit von der Arbeitslosenhilfe. Nach amtlichen Angaben wurden im Jahr 2000 über 3.000 und im Jahr 2001 fast 7.000 Jugendliche mit einer Sperrzeit belegt.36

Im Folgenden werden die Maßnahmenarten des Sofortprogramms dargestellt.

31Vgl. Dietrich, 2002, S.

32Vgl. ebd. S. 21

33de Bruin, 2003, S. 38

34Vgl. Behle, 2006, S. 133

35Vgl. ebd. S. 138

36Vgl. ebd.

(16)

16 Artikel-Nr. Art der Maßnahme

Artikel 2 Förderung lokaler und regionaler Projekte zur Erhöhung des betrieblichen Lehrstellenangebotes

Artikel 3 Trainingsprogramme für noch nicht vermittelte Bewerber/innen

Artikel 4 Außerbetriebliche Ausbildung für noch nicht vermittelte Bewerber/innen Artikel 5 Nachholen des Hauptschulabschlusses

Artikel 6 Arbeit und Qualifizierung für noch nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche Artikel 7 Nach- und Zusatzqualifizierung

Artikel 8 Lohnkostenzuschüsse für arbeitslose Jugendliche Artikel 9 Qualifizierungs-Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Artikel 10 Beschäftigungsbegleitende Hilfen

Artikel 11 Soziale Betreuung zur Hinführung an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Artikel 11a Mobilitätshilfe für Jugendliche

Abb. 2: Eigene Darstellung (Vgl. Dietrich: Maßnahmen des Sofortprogramms)

Angefangen wird mit der Vorstellung der Qualifizierungs-und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Quali-ABM). Ein großer Teil der arbeitslosen Jugendlichen kann keine Ausbildung nachweisen. Für sie ist es erfahrungsgemäß besonders schwierig, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Durch das Programm werden laut Bundesregierung genügend Mittel zur Verfügung gestellt, um diese jungen Arbeitslosen in Quali-ABM zu integrieren (Art. 9).37 Hierbei ist ein Qualifizierungsanteil von 50% obligatorisch. Damit sollen den Jugendlichen Qualifikationen mitgegeben werden, die ihre Chance auf einen festen Arbeitsplatz erhöhen können.

Zunächst werden die Ausbildungsangebote vorgestellt: Als erste Maßnahme versuchen die Arbeitsämter, noch freie betriebliche Ausbildungsplätze zu vermitteln.

Dabei werden Projekte, die zur Erhöhung des betrieblichen Lehrstellenbedarfs beitragen, gefördert (Art. 2).38 Allen Jugendlichen, die dort nicht unterkommen, bietet das Arbeitsamt eine außerbetriebliche Ausbildung an. Die betriebliche Ausbildung soll jedoch zunächst Vorrang haben.

Die Vermittlungsversuche werden durch dreimonatige Trainingsprogramme und verstärkte Beratungsangebote für noch unvermittelte Bewerber begleitet (Art. 3).39

37Vgl. Dornette/ Jacob, 2006, S. 10

38 Vgl. Dornette/ Jacob, 2006, S. 9

39 Vgl. ebd.

(17)

17 Weiterhin bietet das Programm schwächeren Jugendlichen an, den Hauptschulabschluss (Art. 5)40 nachzuholen oder in einem Programm zur Qualifizierung für noch nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche ihre Chancen zu verbessern (Art. 6).41

Nach dem Abschluss der Berufsausbildung stehen viele Jugendliche an der zweiten Schwelle des Arbeitsmarktes: Sie wurden von ihrem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen und suchen nun nach einer festen Beschäftigung in dem von ihnen erlernten Beruf. Für diese arbeitslosen Jugendlichen werden berufliche Nach- und Zusatzqualifizierungsmaßnahmen angeboten (Art. 7)42, um die Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Ein weiterer Kernpunkt der Maßnahmen für junge Arbeitslose an der zweiten Schwelle ist die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen: Arbeitgeber, die arbeitslose Jugendliche in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, erhalten bei einer Bewilligungsdauer von 12 Monaten 60%, bei 24- monatiger Bewilligungsdauer 40% des Arbeitsentgelts. Allerdings gilt dieses Angebot nicht für alle Jugendlichen, die im Augenblick keinen Arbeitsplatz haben:

Die für die Maßnahme in Frage kommenden Jugendlichen müssen mindestens drei Monate arbeitslos sein und Gefahr laufen, auch in den nächsten drei Monaten keinen Arbeitsplatz zu finden (Art. 8).43

Um die betriebliche Eingliederung von Jugendlichen in Betrieben und deren Qualifikation zu fördern, gibt es für Jugendliche in schwierigen Situationen schließlich noch beschäftigungsbegleitende Maßnahme (Art. 10).44

Hier ist beispielsweise an den Abbau von Sprach- und Bildungslücken und sozialpädagogische Begleitung gedacht. Für besonders benachteiligte Jugendliche gibt es außerdem soziale Betreuung zur Hinführung an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Mobilitätshilfe (Art. 11, 11a).45

Alle Richtlinien des JUMP Programms unterscheiden sich je nach Abgrenzung der Maßnahmenarten, die sich in drei Gruppen zusammenfassen lassen:

40 Vgl. ebd.

41 Vgl. ebd.

42 Vgl. ebd.

43 Vgl. ebd. S. 10

44 Vgl. Dornette/ Jacob, 2006, S. 10.

45 Vgl. ebd.

(18)

18 - Ausbildungsorientierte Maßnahmen, die die Förderung des betrieblichen Ausbildungsplatzangebots, Trainingsmaßnahmen für nicht versorgte Ausbildungsplatzbewerber, außerbetriebliche Ausbildung, Nachholen des Hauptschulabschlusses sowie die Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen beinhalten;

- Arbeitsmarktorientierte Maßnahmen, zu denen Trainingsmaßnahmen und Lohnkostenzuschüsse für arbeitslose Jugendliche gehören, aber auch Jugendteilzeithilfe und Quali-ABM für dieselbe Zielgruppe;

- Aktivierende Maßnahmen wie die Beschäftigungsbegleitenden Hilfen sowie aktivierende Maßnahmen der sozialen Betreuung zur Hinführung an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für arbeits- bzw.

ausbildungslose Jugendliche, die auch den Kontakt zum Arbeits- bzw.

Sozialamt aufgegeben haben. Seit 2001 gehören zu dieser Gruppe mobilitätsfördernde Maßnahmen.46

Aus dieser Darstellung der Maßnahmenarten kann geschlossen werden, dass das JUMP Sofortprogramm ein umfangreiches Angebot an Maßnahmen bietet, an dem sowohl beschäftigungs- und ausbildungslose Jugendliche als auch benachteiligte Jugendliche teilnehmen können.

Im Folgenden werden einzelne Maßnahmenarten des JUMP Sofortprogramms näher betrachtet, um diese mit den niederländischen Maßnahmen, die im nächsten Kapitel vorgestellt werden, vergleichen zu können.

3.2.1. Darstellung einzelner Maßnahmen des JUMP Sofortprogramms Art. 8: Lohnkostenzuschüsse für arbeitslose Jugendliche

Diese Maßnahme gilt für Jugendliche, die mindestens drei Monate arbeitslos waren und denen die Gefahr einer längeren Arbeitslosigkeit droht. Diesen Jugendlichen sollte durch die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber die Eingliederung ins Erwerbsleben erleichtert werden.47

In erster Linie war diese Maßnahme an Jugendliche mit abgeschlossener beruflicher Ausbildung gerichtet. Um Mitnahmeeffekte auszuschließen, wurde auf die Zusätzlichkeit des Arbeitsverhältnisses abgehoben. Bei einer Bewilligungsdauer bis zu 12 Monate wurden dem Arbeitgeber 60 %, bei einer Bewilligungsdauer bis 24

46 Vgl. Dietrich, 2003, S. 7

47 Vgl. Behle, 2006, S. 143

(19)

19 Monate – 40 % des Arbeitsentgelts erstattet. Von der Seite des Arbeitgebers bestand die Pflicht, die Jugendlichen während der Bewilligungszeit anzustellen. Eine Kündigung durfte dabei nur aus betrieblichen Gründen erfolgen, ansonsten fiel eine Rückzahlung bis zur Hälfte des gewährten Förderbetrages an.48

Bei der Veränderung der Richtlinien Ende 1999 wurde geplant, die Leistungen nach dem Sofortprogramm stärker auf die arbeitslosen Jugendlichen auszurichten. Daher wurden die Lohnkostenzuschüsse deutlich ausgeweitet. Eine weitere Veränderung führte dazu, dass die Voraussetzung der vorherigen Arbeitslosigkeitsdauer von drei Monaten aufgehoben wurde. Mit der letzten Änderung wurde die Dauer des Lohnkostenzuschusses auf 12 Monate begrenzt und der Zuschuss wurde auf 50 % reduziert.49

Art. 9: Qualifizierungs-Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Quali-ABM)

Mit dieser Maßnahme, die geförderte Erwerbsfähigkeit und Qualifizierung verbindet, sollte der Aufbau von Arbeitserfahrung und Qualifizierung arbeitsloser Jugendlicher erfolgen. Als förderungsfähig wurde eine Maßnahme angesehen, wenn sie zusätzlich und im öffentlichen Interesse ausgeführt wird. Diese Voraussetzung wurde bejaht, wenn entweder der Qualifizierungsanteil 50 % betrug und im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stand oder die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in bestimmten Bereichen (z.B. Breitensport, freie Kulturarbeit, Denkmalpflege etc.) durchgeführt wurde. 50

Da diese Maßnamenart eine integrierte berufliche Qualifizierung beinhaltete, sollten Jugendliche durch diese Maßnahme die Qualifikationen in einem beruflichen Bereich anschaffen, die auf dem Arbeitsmarkt brauchbar und praktisch waren. Die durchgeführte Qualifizierung sollte den Jugendlichen bescheinigt werden.51 Beispielsweise wurde diese Quali-ABM durch das Arbeitsamt Berlin-Pankow an einem Berliner Flughafen im Bereich Vorfeld (Qualifizierung im Transport- und Logistikarbeitsfeld) und Passage (Fluggastbetreuung und- Abfertigung) durchgeführt.52

48 Vgl. ebd.

49 Vgl. ebd. S. 144

50 Vgl. ebd.

51 Vgl. Behle, 2006, S. 318

52 Vgl. ebd. S. 144

(20)

20 3.3. Kritik an JUMP

Wie bereits oben erläutert wurde, umfasste das Sofortprogramm JUMP sowohl Arbeitsbeschaffungs- als auch zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen. Für viele Jugendliche war dieses Programm einzige Möglichkeit, eine Stelle zu finden. Aber das Programm hatte einige Nachteile, vor allem in der Struktur der Maßnahmen ist es abzulesen. Es ging bei diesem Programm um kurzfristige Maßnahmen, nach deren Beendigung die Jugendlichen wieder vor dem Problem standen, keinen festen Job zu haben und nicht zu wissen, was sie in der Zukunft zu erwarten haben. Maßnahmen, die wirkliche Perspektiven bei dem Übergang in die betriebliche Ausbildung oder in Arbeitsplätze ermöglichen, waren im Rahmen dieses Programms unzureichend geblieben.53

Schierholz brachte es auf den Punkt, als er schrieb, dass es bei der Fülle der Maßnahmen fraglich war, ob diese den Jugendlichen eine reale Chance bieten sollten oder lediglich Warteschleifen darstellten, um den Jugendlichen zumindest ein gewisses Gefühl der Beschäftigung zu geben.54

Das Unerwartete im Rahmen des JUMP Programms war, dass die Arbeitsämter 873.000 junge Menschen angesprochen haben. Das sind nämlich wesentlich mehr Personen, als in den offiziellen Statistiken als arbeitssuchend protokolliert wurden, was bedeutet, dass in der Wirklichkeit die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen weitaus höher war als angenommen. Gerade dadurch wurde klar, dass Förderungsprogramme auch weiterhin zwingend notwendig waren.55

Einer der vielen weiteren Kritikpunkte ist der Zwang, mit dem die Jugendlichen in dieses Programm gedrängt werden. Wer arbeitsfähig ist und eine angebotene, zumutbare Arbeit ablehnt, erhält keine staatliche Unterstützung mehr. Das bedeutet:

Lehnen die Jugendlichen eine Maßnahme ab oder brechen sie diese ab, erhalten sie keine weiteren Sozialhilfeleistungen oder sie werden gekürzt.56

3.4. Zusammenfassung

Trotz aller Kritik am Sofortprogramm JUMP müssen die Bemühungen der Regierung als erster Schritt in die richtige Richtung betrachtet werden.

53 Vgl. Schierholz, 2001, S. 202

54 Vgl. ebd.

55 Vgl. ebd. S. 187-203

56Vgl. Behle, 2006, S. 138

(21)

21 Das Ziel des Programms war es, ausbildungs- bzw. arbeitslose Jugendliche im Rahmen unterschiedlicher Förderprogramme zu qualifizieren bzw. ihnen Unterstützungen zur Integration in eine ‚reguläre‘ Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu gewähren.

Wichtige Punkte des Programms waren vor allem die Ausbildungsmöglichkeiten und umfassende Angebote für noch nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche sowie Quali- ABM.

Neben dem Ziel des Abbaus der Jugendarbeitslosigkeit verfolgte JUMP auch die Aufgabe, ausbildungslose und arbeitslose Jugendliche, die nicht beim zuständigen Arbeitsamt gemeldet sind, durch das Programm anzusprechen und in Qualifizierung und Beschäftigung zu vermitteln.57

Obwohl sich über den Erfolg der zur Verfügung gestellten Fördermaßnahmen streiten lässt, kann man doch erkennen, dass ohne das JUMP Sofortprogramm die Situation für die arbeitslosen Jugendlichen noch schlimmer wäre. Das Sofortprogramm hat dazu beigetragen, dass die Jugendarbeitslosigkeit seit 1998 deutlich zurückgegangen ist:

Jahr 1998 1999 2000

Jugendarbeitslosenquote 9, 4 % 9 % 8, 3 %

Tab. 3: Eigene Darstellung (Vgl. Eurostat)

4. Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Beispiel die Niederlande

4.1. Ausgangslage

In den Niederlanden hat man genau wie in Deutschland erkannt, dass die Jugendarbeitslosigkeit zu einem zentralen Problem wurde. Doch die Niederlande haben früher im Vergleich zu Deutschland damit begonnen, die Reformen auf dem Arbeitsmarkt durchzuführen und die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen. Die Notwendigkeit von frühen arbeitsmarktpolitischen Reformen bestand in den Niederlanden darin, dass die sogenannte „Dutch disease“ in den 70er Jahren angefangen und in den 80er Jahren ihren Höhepunkt erreicht hat. Bei dieser „Dutch

57 Vgl. Dietrich, 2001, S. 3

(22)

22 disease“ ging es um Wirtschafts-und Ölkrisen, die zu steigender Arbeitslosigkeit, darunter auch Jugendarbeitslosigkeit, geführt hat.58

Wenn man die offiziellen Daten der allgemeinen Arbeitslosenquote mit der unter den Jugendlichen Anfang 80er Jahre vergleicht, scheint es deutlich zu sein, dass die Niederlande Anfang 80er hohe Jugendarbeitslosenquote hatten:

Die Niederlande 1983

Arbeitslosenquote, % 8,3

Jugendarbeitslosenqoute, % 12 Tab. 4: Eigene Darstellung (Vgl. Eurostat)

Hinzu kam, dass die Langzeitarbeitslosigkeit Ende der 80er Jahre zu einem strukturellen Problem wurde. Vor diesen Hintergründen wurde nach neuen Strategien in der Beschäftigungspolitik gesucht. Für die Regierung waren diese Gründe zur Überlegung, dass die Arbeitsmarktpolitik aktiver werden sollte.59

Lange Zeit war die Arbeitsmarktpolitik in den Niederlanden als passiv gekennzeichnet. Des Weiteren soll erklärt werden, was unter einer passiven Arbeitsmarktpolitik verstanden wird und wodurch unterscheidet sich diese von einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Laut Helmut Zaiser bezieht sich passive Arbeitsmarktpolitik auf die individuelle finanzielle Sicherung bei eingetretener Arbeitslosigkeit, so soll durch aktive Arbeitsmarktpolitik personenbezogen der Eintritt von Arbeitslosigkeit verhindert oder eine Wiedereingliederung in Beschäftigung erreicht werden.60

Der Wandel zu einer Aktivierungsausrichtung der Arbeitsmarktpolitik begann Ende der 1980er Jahre, daher gehört die aktivierende Arbeitsmarktpolitik zu den jüngsten Elementen der niederländischen Beschäftigungspolitik. Dieser Übergang zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik hatte als Hauptziel die Einbindung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.61

Es wurden verschiedene Aktivierungsmaßnahmen eingeführt, die auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet waren. Dazu gehörten vor allem die Verpflichtung zur Annahme eines Arbeitsplatzangebotes für Langzeitarbeitslose (Rijksbijdrageregeling Banenpool), öffentliche (zusätzliche) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Additionele

58 Vgl. Knuth/ Schweer/ Siemes, 2004, S. 32

59 Vgl. Meijers, 2000, S. 79

60 Zaiser, 2000, S. 19

61 Vgl. Sproß/ Lang, 2008, S. 32

(23)

23 werkgelegenheidsmaatregel voor langdurig werklozen, Melkert I), Maßnahmen zur sozialen Integration von benachteiligten Personen (Melkert III).62

Als eine dieser Aktivierungsmaßnahmen für Jugendliche wurde Anfang der 90er Jahre die aktivierende Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche (AAJ) eingeführt. Damit sollte für jeden arbeitslosen Jugendlichen aktiv nach einem Arbeitsplatz gesucht werden und innerhalb einer bestimmten Frist ein Angebot in Form einer Weiterbildung oder Umschulung gemacht werden müsste, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Es wurde aber in Bezug auf Forschungsliteratur bekanntgegeben, dass die AAJ kein großer Erfolg hatte, weil viele Jugendliche selbst einen Job finden konnten und vor allem wurden viele arbeitslosen Jugendlichen in die Garantiestellen des in 1992 eingeführten Gesetzes zur Garantie der Jugendarbeit (JWG) einbezogen.63

So konstatierten Cornelia Sproß und Kristina Lang in ihrem Forschungsbericht, dass das JWG seit seiner Einführung als einzige wichtiges Instrument zu einer stärkeren Aktivierung und daher zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den Niederlanden galt, weil die darin enthaltenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gleichzeitig eine Verpflichtung und Sanktionierung für Jugendliche beinhalteten als auch Bildungselemente, die dazu führten, dass die Teilnehmer diese Angebote annehmen mussten.64

Im Folgenden erfolgt die Vorstellung des JWG, wobei auf die Fragen eingegangen wird, wie die Ziele, Zielgruppen, Richtlinien und Konzeption des JWG als Maßnahme zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit aussahen.

4.2. „Jeugdwerkgarantiewet/JWG“: Ziele, Konzeption, Richtlinien

Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den Niederlanden trat bereits 1992 das sogenannte Gesetz zur Garantie der Jugendarbeit (Jeugdwerkgarantiewet, JWG) in Kraft. Wie bereits erwähnt wurde, war dieses Gesetz das wichtigste Instrument, das für arbeitslose Jugendliche in den 90er Jahre geschaffen wurde.65

62 Sproß/ Lang, 2008, S. 32

63 Vgl. Maennig, 2001, S. 222

64 Vgl. Sproß/ Lang, 2008, S. 32

65 Vgl. Meijers/ Janssen, 2000, S. 84

(24)

24 Das JWG stellte eine gesetzliche Grundlage für Beschäftigungsgarantien für betroffene Jugendliche dar, sodass weitere zukünftige Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit auf diesem Gesetz aufgebaut wurden.66

Mit diesem Gesetz sollten arbeitslose Jugendliche ein Angebot für die Schulung, Praxiserfahrung und Arbeit für sechs Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung erhalten. Das JWG wurde 1998 in ein Gesetz zur Beschäftigung Arbeitssuchende, das sogenannte „Wet Inschakeling Werkzoekenden“ (WIW), umgewandelt, das auch den rechtlichen Rahmen für die anderen Maßnahmen der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik bildete. Das WIW setzte im Vergleich zum JWG den Schwerpunkt auf Jugendliche mit Ausbildungs- und Integrationsschwierigkeiten.

Wenn Jugendliche innerhalb von zwölf Monaten keine Arbeit fanden, dann wurde vom Arbeitsamt ein Plan erstellt, der den betroffenen Jugendlichen entweder eine Berufsausbildung, eine Weiterbildung oder eine Beschäftigung im Rahmen des WIW anbieten sollte.67

Wie bereits angedeutet, wurde das JWG als Maßnahme für Schulung, Praxiserfahrung und Arbeit mit dem Ziel des Übergangs in den regulären Arbeitsmarkt durchgeführt. Diese Maßnahme beinhaltete zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsstellen (also das Recht auf Bildung, Ausbildung und berufliche Praxis) für geringqualifizierte arbeitslose Jugendliche und konnte als Hilfe betrachtet werden (im Fall der Teilnahme), die die Chancen der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt verbessern konnten, indem Jugendliche bei diesen JWG- Stellen Erfahrung sammeln konnten.68

Das JWG sollte sich an Jugendliche bzw. arbeitslose Jugendliche bis 21 Jahre und arbeitslose Schulabbrecher bis 23 Jahre richten, die länger als sechs Monate arbeitslos waren. Die Teilnahme war Pflicht. Im Fall der Ablehnung des Angebots gab es Sanktionierung, d.h. die Sozialhilfe wurde für drei Monate gestrichen.69

Die Dauer einer JWG-Stelle war auf ein halbes Jahr befristet. Es bestand aber die Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres halbes Jahr. Solange ein Übergang zu einer regulären Stelle nicht stattgefunden hatte, konnten Jugendliche letztlich bis zu ihrem 27. Lebensjahr von dieser Regeleung Gebrauch machen.70

66 Vgl. Natschke, 2010, S. 204

67 Vgl. Maennig, 2001, S. 223

68 Vgl. Meijers/ Janssen, 2000, S. 21, 82

69 Vgl. ebd. S. 82

70 Vgl. ebd. S. 83

(25)

25 Zu beachten bei der Durchführung des JWG war auch Regelung, dass Jugendliche mit einer JWG-Stelle grundsätzlich den Mindestlohn erhielten, der vom Staat getragen wurde.71

Besonderes Augenmerk wurde auf den lokalen Ansatz des JWG gelegt. Das bedeutet, dass in den Niederlanden eigene lokale Organisationen für die Betreuung der JWG-Stellen (JWGO) und für die Kooperation mit anderen lokalen Ämtern eingerichtet wurden. Das Arbeitsamt sollte die Jugendlichen, die dort gemeldet waren, bei der örtlichen Jugendarbeitsgarantie-Organisation anmelden.72

Als Folge sollte eine Zusammenarbeit zwischen den Schulen, dem Arbeits- und Sozialamt sowie den Jugendhilfeeinrichtungen stattfinden. Bei jeder JWGO sollten Jugendliche einen Betreuer haben, der ungefähr 50 Teilnehmer begleiten musste. Die Betreuer hatten die Aufgabe, den Jugendlichen eine Stelle zu zuweisen und ausschließend regelmäßig Gespräche mit ihnen zu führen, um herauszufinden, ob es zwischen dem Jugendlichen und der Einrichtung, die den Jugendlichen beschäftigte, funktionierte oder nicht. Solche Gespräche sollten die Betreuer nach der ersten Arbeitswoche, vor dem Ende der Probezeit, dann nach vier Monaten und am Ende der sechsmonatigen Periode führen. Während des letzten Gesprächs erfolgte eine Beurteilung der Chancen des Jugendlichen auf einen Übergang zum regulären Arbeitsmarkt. Waren die Chancen schlecht, wurde die JWG-Stelle verlängert. Es gab auch die Möglichkeit, die Arbeitsstelle zu wechseln.73

Solche JWG-Stellen, an denen Jugendliche arbeiten können, gibt es bei öffentlichen Einrichtungen, im Bildungswesen und im Dienstleistungsbereich.74

Mit den JWG-Maßnahmen sollten drei wichtige Bedingungen erfüllt werden. Vor allem sollten Jugendliche in der Position eines „Lehrlings“ mit der Praxis und dem berufstätigen Personal konfrontiert werden. Danach sollten Jugendliche ihre Erfahrungen sammeln, indem sie eigene Fehler machen und aus diesen Fehlern lernen, denn Fehler zu begehen ist eine Grundlage der Lernerfahrung. Als letztes sollten Jugendliche die Möglichkeit haben, sich untereinander über ihre Erfahrungen am Arbeitsplatz auszutauschen.75

71 Vgl. Meijers/ Janssen, 2000, S. 83

72 Vgl. Richter, 2000, S. 22

73 Vgl. Meijers/ Janssen, 2000, S. 91-93

74 Vgl. ebd. S. 85

75 Vgl. ebd. S. 95

Referenties

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