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Eine Steuerrolle aus Pheretnuis (P.Pher.)

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P.J. SIJPESTEIJN - K.A. WORP

EINE STEUERLISTE AUS

PHERETNUIS

(P. PHER.)

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No part of this book may be translated or reproduced in any form, by print, photoprint, microfilm, or any other means, without written permission from the authors.

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VORBEMERKUNG

Die traditionell regen und nun auch schon ein halbes Jahrhundert bestehenden Kontakte der Papyrussammlung Papyrus Erzherzog Rainer der Österreichischen Nationalbiblio-thek zur niederländischen Papyrologie sind, auf den ersten Blick besehen, lediglich um einen Buchtitel zu erweitern. Wie immer steckt auch hier natürlich ein eigenes Kapitel Wissenschaftsgeschichte dahinter. Wie es im Detail ablief, referieren die beiden nicht nur um die Wiener Papyrussammlung, sondern um die Papyrologie im allgemeinen hochverdienten Autoren,

Welch ungeheuer schwierige Aufgabe die hier erstmals edierte Papyrusrolle den Bearbeitern stellte, wird der Leser selbst sehr rasch sehen, wenn er im Abbildungsteil seine eigenen Leseversuche unternimmt. Und hat man endlich einen Abschnitt entzif-fert, wird einem umgehend bewußt, welcher Anstrengungen es bis zum vollen Verständ-nis bedarf. Und es ist einmal mehr Pionierarbeit, die mit diesem neuen Band der Studio

Amstelodamensia ad Epigraphicam, lus Antiquum et Papyrologicam pertinentia

vorge-legt wird.

Der Direktor der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek sieht in dieser Publikation ein weiteres Lehrbuch, das er von seinen eigenüichen papyrologi-schen Lehrern, Pieter J. Sijpesteijn und Klaas A. Worp, geschrieben, benützen wird. Er wird es voll Dankbarkeit und in ganzer Konzentration tun, wußte er doch durch all die Jahre hindurch, daß aus der beiden Autoren Feder Stammendes gebündelte Wissen-schaft ist.

Der Dank für die verdienstvolle Arbeit gilt den Autoren, die Glückwünsche dazu nicht nur ihnen, sondern auch der Universität von Amsterdam, die gewiß weiß, welch große Leistungen das Kapital für den Rang darstellen, den die niederländische und im speziellen die Amsterdamer Papyrologie einnimmt.

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VORWORT

Bei der Transkription des unten zu veröffentlichenden Wiener Textes, für den wir das Siglum 'P.Pher.' vorschlagen, haben wir die üblichen Grundsätzen bei der Veröffentli-chung von Papyri, bes. das wohlbekannte Leidener Klammernsystem (vgl. dazu P.W. Pestman [Hrsg.] The New Papyrological Primer [Leiden 1990], § 3) berücksichtigt. Dazu sei auch bemerkt, daß jede Kolumne des Textes separat auf einem Tafel abgebil-det wird. In einem Anhang zu dieser Textveröffentlichung veröffentlichen wir eine Neu-Edition von P.Flor. I 104.

An erster Stelle danken wir Herrn Universitätsdozent Dr. habil. H. Harrauer, dem jet-zigen Direktor der Papyrussammlung der Österreichischen Nationalbibliothek zu Wien, und zwar nicht, weil er uns die Publikationsgenehmigung für den hier veröffentlichten Text erteilt hat (diese wurde uns schon im Jahre 1976 von Frau Dr. H. Loebenstein, der damalige Direktorin der Papyrussammlung, genehmigt), sonder weil er sie uns während der mehr als 15 Jahren zwischen 1976 und 1993 nicht entzogen hat. Vertrauensvoll hat er immer davon ausgehen wollen, daß wir unsere Verpflichtungen nachkommen würden.

Ihm, aber auch Dr. J.M. Diethart, danken wir außerdem dafür, daß er unser Deutsch hat korrigieren wollen, immer unsere Fragen, auch nach manchmal pinseligen Einzelheiten, genauestens beantwortet hat und schließlich bewilligt hat, daß unsere Edi-tion des Wiener Papyrus in der Serie Studio Amstelodamensia ad Epigraphicam, lus

Antiquum et Papyrologicam pertinentia veröffentlicht wurde.

Herrn Dr. A.J.B. Sirks sind wir zu besonderem Dank verpflichtet, weil wir ohne ihn nicht imstande gewesen wären unser Manuskript, das Worp mit Hilfe des Textverarbei-tungsprogramms NOTA BENE geschrieben hat, camera ready beim Verlag anzulie-fern. Herr Sirks blieb, obwohl sein Zeitaufwand ein nicht geringer war und wir ihm ständig neue Fragen und Probleme vorlegten, immer gutgelaunt und hilfsbereit.

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vi EINE STEUERLISTE AUS PHERETNUIS

Die Bilder der Wiener Rolle, die für uns unsere Arbeitsgrundlage bildeten, verdanken wir noch dem früheren Photographen der Österreichischen Nationalbibliothek, Herrn Alfred Janderka. Das Original wurde mit den an Hand der Bilder erarbeiteten Transkrip-tionen mehrmals von uns selbst kollationiert. Unserem Kollegen Prof. Dr. R. Pintaudi danken wir für ein schönes Bild des Florentiner Papyrus, das unsere Arbeit erleichterte.

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INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung S. iii Vorwort S. v Inhaltsverzeichnis S. vü Bibliographie S. ix Einleitung S. l

§ l : Die Rolle, ihre Geschichte und Beschaffenheit; der Inhalt und die innere Struktur;

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l EINE STEUERLISTE AUS PHERETNUIS

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EINLEITUNG

§ 1. Die RoUe, ihre Geschichte und Beschaffenheit Der Inhalt und die innere Struktur

Versuch einer Auswertung

Der hier veröffentlichte Text einer Steuerrolle aus der Wiener Papyrussammlung mit zwei dazugehörenden Fragmenten hat eine bemerkenswerte Geschichte, die es verdient, etwas näher berichtet zu werden.

Der unermüdliche Wiener Papyrologe C. Wessely hat die auf beiden Seiten beschrie-bene Papyrusrolle P.Vindob. G 24568 vor fast 100 Jahren zum ersten Mal in seinem Aufsatz in MPER VI (1897) 97-113 erwähnt, worin er einen auf der Rückseite der Rolle geschriebenen Papyrustext mit Xenophons Hettetüka 1.2.2-5.8 (Pack2 1552) veröf-fentlichte. Zwar transkribierte er in diesem Aufsatz (S. 98) auch 12 Zeilen aus einer Kolumne des auf der Vorderseite geschriebenen Textes (= Z. 170-181 in unserem Text), der offensichtlich steuertechnische Angelegenheiten betraf, aber diese Transkrip-tion fand nur wenig Beachtung; jedenfalls wurde sie nie in das Sammelbuch, worin grundsätzlich auch solche Transkriptionen aufgenommen werden sollten, eingetragen. Damit ging das Wissen um diesen Text in der Praxis verloren, denn die Rolle gehörte zwar zu den Schätzen, die über mehrere Dezennien im Ausstellungsraum in der Wiener Sammlung zu sehen waren, aber sie war so an der Wand befestigt worden, daß der Xenophon-Text zu sehen war. Erst als Dr. H. Harrauer im Jahre 1976 auf einem Mikro-film zwei neue Fragmente der Rolle unter einer anderen Signatur (P.Vindob. G 257 und G 29781) in der Wiener Sammlung erkannte und identifizierte, und als es sich dabei herausstellte, daß diese kleinen literarischen Fragmente auch Reste 'dokumentari-scher' Schrift auf ihrer Vorderseiten hatten, führte die ed.princ. des Xenophon-Textes Dr. Harrauer und uns (damals arbeiteten wir in Wien an Originalen, die später in CPR Vul ediert wurden) zu den obenerwähnten Angaben Wesselys, die auf einen größeren Text auf dem Rekto der großen 'Xenophon-Rolle' hindeuteten. Deshalb wurde diese von der Wand im Ausstellungsraum genommen, ihre Umrahmung geöffnet, und so zeig-te sich an der anderen Seizeig-te nach fast 80 Jahren die l ,5 m lange Szeig-teuerrolle, die noch nie vollständig studiert, geschweige ediert worden war. Dr. Harrauer überließ uns diese Rolle für eine Veröffentlichung, während er selbst die neuen //e/few'Äa-Fragmente in Mnemosyne 31 (1978) 353ff. edierte.

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2 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNUIS

Aus den Defekten der Rolle geht hervor, daß, je weiter man den Steuertext von vorne nach hinten liest, um so mehr Text am Ende jeder Kolumne fehlt. Viele Angaben sind deshalb leider inkomplett erhalten geblieben oder sogar vollständig verloren. Die Beschriftung der Vorderseite verhält sich so zu derjenigen der Rückseite, daß der obere Rand der Vorderseite den unteren Rand der Rückseite bildet und die letzte Kolumne des Xenophon-Textes an der Rückseite zusammenfallt mit den letzten Kolumnen (XII-XHI) der Steuerliste an der Vorderseite. Die Rolle wurde also einfach kopfüber umgedreht, bevor sie mit dem Xenophon-Text beschrieben wurde. Als sie gefunden wurde, war sie von rechts nach links aufgerollt.

Nur ein Teil der Rolle ist erhalten geblieben, und weil wir nicht genau wissen, wie lange die Rolle ursprünglich gewesen ist, wissen wir auch nicht, wieviel Text am An-fang bzw. am Ende des Steuertextes fehlt. Aus Harrauers Beobachtungen anläßlich des Xenophon-Textes (loc.clt., 356-57) geht hervor, daß etwa die Hälfte der auf dem Verso mit Xenophons Hellenika beschrifteten Rolle verlorengegangen ist. Für die Steuerliste auf dem Rekto bringt das mit sich, daß vor der jetzigen Kolumne I wenigstens etwa 10 Kolumnen (die meistens etwa 14 cm breit geschrieben waren; dazwischen ein Interco-lumnium von ca. 2 cm) verlorengegangen sind. Es scheint uns aber durchaus möglich, daß die Rolle, schon als der Xenophon-Text geschrieben wurde, sowohl auf der Vor-derseite wie auf der Rückseite (s. unten) nicht komplett war und daß hier mehr Text als 'nur' 10 Kolumnen verloren sind. Am Ende der Steuerliste sind nur die Anfangsbuchsta-ben einer zum größten Teil verlorenen Kolumne sichtbar; daher war die Rolle an dieser Seite ursprünglich, d.h. vor der Beschriftung mit dem Xenophon-Text auf der Rücksei-te, um wenigstens etwa 14 cm länger, aber es ist nicht auszuschließen, daß noch viel mehr Text der Steuerrolle verlorenging, bevor die Rolle mit dem Xenophon-Text beschriftet wurde. Andererseits zeigt die Notiz am Rollenschluß des Xenophon-Textes, daß das heutige Ende der Rolle schon im Altertum das Ende der Beschriftung auf dem Verso war. Mit Harrauer darf man annehmen, daß die Steuerrolle als amtliches Doku-ment überholt war und der Papyrus in seiner ursprünglichen Form nur Makulaturwert hatte. Bei der Vorbereitung des Papyrusmaterials für die (wohl private, nicht Handels-) Ausgabe des Xenophon wurde diese Makulatur dann für die Bedürfnisse der neuen Ver-wendung zerschnitten.

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grö-EINLEITUNG 3 ßeren und kleineren Löchern. Ein drittes, ganz besonderes Problem wird dadurch gebil-det, daß wir den festen Eindruck bekommen haben (und diesen unten in unserer Edition auch dokumentieren werden), daß der (Berufs)Schreiber seine Vorlagen nicht immer richtig verstand und sich manchmal Irrtümer und Fehler zuschulden kommen ließ, die teilweise wahrscheinlich aus der Brachylogie seiner Vorlagen zu erklären sind. In unse-ren Anmerkungen werden wir solche Irrtümer und Fehler gegebenenfalls erörtern und unsere Problemlösungen vorschlagen. Leider konnten wir bei unseren Arbeiten noch nicht die CD-ROM der 'Duke Data Bank of Documentary Papyri' verwenden.

Die Rolle enthält Eintragungen mit detaillierten Angaben über Immobilieneigentümer in einem kleinen Dorf im Kynopolites und über die an diesem Besitz haftenden Steuern: Wer ist Eigentümer wovon (Immobilien, d.h. Land oder Häuser)? Wie waren diese Immobilien besteuert, bzw. sollten sie in der Zukunft besteuert werden? Wo waren die Immobilien genau situiert?

Soweit es uns gelungen ist, die Struktur der Rolle, d.h. die Ratio hinter der Aufeinan-derfolge der unterschiedlichen Eintragungen zu verstehen, handelt es sich im ersten Teil der Rolle, d.h. bis zu Z. 170, meistens um Eintragungen von Landbesitz, die nach einer Art Baumdiagramm organisiert sind. Illustrativ sind in dieser Hinsicht die Eintra-gungen XIV-XXI:

1. Unter dem Namen des aktuellen Eigentümers wird dessen Grundbesitz erwähnt (MV).

2. Es wird dann gesagt, was in einem bestimmten Jahr aus dem Besitz eines früheren Eigentümers dazugekommen ist: \ai Sià Tpoaytvoiisvov X STOVÇ irpÓTEpov N.N.' (XV).

3. Es wird danach der Besitz unter dem Namen eines früheren Besitzers genannt:

'rporspov N.N.' (xvm, XX; vielleicht auch schon XVI, vgl. Anm. z. Z. 72).

4. Schließlich wird danach notiert, was er (d.h. der frühere Besitzer) aus Besitz eines vorigen Besitzers erworben hatte: '-rporspov N.N. KOI &ià irpoayivonévov X

STOVÇ Tcporepov N.N.' (XIX, XXI, vielleicht auch schon XVH, vgl. Anm. z. Z. 77).

3. und 4. verhalten sich zu einander wie 1. und 2., aber es steht fest, daß die Immo-bilien sub 3. und 4. jetzt wohl alle vom selben Eigentümer wie sub l. (und 2.) verwal-tet werden und daß er für die aktuell zu zahlenden Steuern zuständig ist. Weshalb dann 3. und 4. nicht einfach auch wie sub 2. behandelt worden sind, ist uns nicht einsichtig geworden.

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4 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNU1S

uns aber unklar (auch die Funktion der anderen in der Rolle begegnenden 'Kopfzeilen' [vgl. Z. 116, 126 und 246] können wir nicht deuten).

Auch wenn viele Einzelheiten für uns wohl immer verborgen bleiben, so meinen wir trotzdem, daß der Text in mehreren Hinsichten wichtig ist, und zwar:

1. Wei] er aussagekräftige Elemente für unsere besseren Kenntnisse der amtlichen Sprache und der Praxis der Steuererhebung im römischen Ägypten enthält; so kann zum ersten Mal die Bedeutung der amtlichen Notiz ST( ) eingehend diskutiert werden (s. unten § 4), so wird die Verwendung von lustra von fünf Jahren bei der Steuerver-anschlagung illustriert, und so können neue und interessante Einzelheiten der veran-schlagten Steuern erörtert werden (s. unten § 6). Der Text enthält außerdem Angaben über Steuern, die anscheinend nur selten zuvor in den Papyri begegneten (s. ibidem).

2. Wegen der Fülle von größeren und kleineren technischen Einzelheiten, wie z.B.

die verwendete Limitierung bei der Beschreibung von Immobilien (s. unten § 5). 3. Weil wir aus dieser Rolle einen noch nicht früher belegten Strategen des Oxyrhyn-chites, Aurelius Areios, kennen lernen; er war um 185 n. Chr. im Amt.

4. Weil in der Rolle überhaupt neue Personennamen, neue Ämter und relativ seltene Wörter in einer beachtlichen Zahl begegnen. Diese werden in den Anmerkungen zur Zeile eigens hervorgehoben. Allerdings erschweren die verwendeten Kürzungen das Erkennen der korrekten Namensformen.

5. Weil der Text zu einem eingehenderen Studium der Topographie der kynopoliti-schen Provinz und ihres Verhältnisses zum Oxyrhynchites veranlaßt, im besonderen im Hinblick auf die Problematik der Grenzen zwischen beiden Gauen und zwischen Gauen im römischen Ägypten überhaupt (s. unten § 3).

Zur Bevölkerung des Dorfes Pheretnuis läßt sich noch bemerken, daß in dieser Rolle wenigstens 18 Personen begegnen, deren heutiger Immobilien-Besitz besteuert wird (in Eintragung LXXV sind drei Personen zusammen Besitzer einiger Immobilien); in nur einem Fall (Eintragung xxxvn) wird möglicherweise eine Frau besteuert. Daß es aber in Pheretnuis auch andere weibliche Eigentümer gegeben hat, geht aus der Tatsache hervor, daß oft Frauen und deren Besitz als Anrainer verzeichnet werden (vgl. z.B. die Eintragungen XI, xvn, XK). Wir haben aber den allgemeinen Eindruck, daß mehr Män-ner als Frauen Eigentümer gewesen sind, wie es auch wohl üblich war (vgl. aber P. Vindob.Tandem 13-15, CPR VIII 1-8; zu Frauen als Landeigentümer im römischen Ägypten im allgemeinen vgl. S.B. Pomeroy, Women in Roman Egypt. A Preliminary

Study based on Papyri, ANRW II 10.1 [1988] 708ff., wo auch weiterführende

biblio-graphische Angaben zu finden sind).

Für die Bevölkerungsgröße von Pheretnuis hat die Rolle leider nicht viel Aussage-kraft:

1. Wir besitzen nur einen Teil der Rolle, die die steuerpflichtigen Besitzer in diesem Dorfe verzeichnet (vgl. oben).

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be-EINLEITUNG

reite gestorben (vgl. die Angaben bez. xX^pora/ioi; die Personen, deren Erben erwähnt werden, sind wahrscheinlich kurz vorher gestorben und ihr Besitz war noch nicht ver-teilt). Von den Vätern und der Müttern der Steuerpflichtigen, geschweige denn von ihren Großeltem, und auch von denen der Anrainern ist es unmöglich zu bestimmen, ob sie im Jahre 196/7 n. Chr. (s. unten § 2) wirklich noch am Leben waren.

§ 2. Chronologische Aspekte

Mit Ausnahme von Kaiser Augustus hat nur Kaiser Commodus ein 32. Regierungsjahr erlebt. Weil der Wiener Text nicht in die Zeit des Augustus datiert werden kann (vgl. den in Z. 72-73 erwähnten schon verstorbenen Kaiser Markus Aurelius), muß X0 (ËTOVÇ), das in fast jeder Eintragung dieses Textes in der Phrase X/S (STOVÇ) suc ß (oder 5) (ËTOUÇ) begegnet, sich auf das 32. Jahr des Commodus (191/2 n. Chr.) beziehen. Nun wurde Commodus am 31. 12. 192 n. Chr. ermordet'; man zählte also in Ägypten in der Zeit 29. 8. - 31. 12. 192 ein 33. Regierungsjahr des Commodus (vgl. z.B. O. Bodl. II 1558,1; 1559,2 und BGU I 270,1). Erst am 9. 4. 193 wurde Septimius Seve-rus von seinen Soldaten in den Donau-Provinzen zum Kaiser ausgerufen2 und am 1. 6.

i

ten kurzfristig erst Pertinax, vom dem in Ägypten nur 'Jahr l' belegt ist, dann Pescen-193 in Rom vom Senat anerkannt. Zwischen Commodus und Septimius Severus regier-nius Niger, von dem in Ägypten das l. und das 2. Regierungsjahr belegt sind. Das l. Regierungsjahr des Septimius Severus lief also 'nach dem Kursbuch' in Ägypten vom 9. 4. / 1. 6. bis zum 28. 8. 193 n. Chr., sein 2. Jahr vom 29. 8. 193 - 28. 8. 194. In der Praxis aber ist die Lage komplizierter, weil Septimius Severus erst am 13. 2. 194 in Ägypten offiziell anerkannt wurde; in den offiziellen Datierungen wurde dann auch sofort nach seinem 2. Jahr gerechnet3. Aus unserem Text geht hervor, daß hier das 33. Regierungsjahr des Commodus zum l. Regierungsjahr des Septimius Severus geschla-gen wurde, und daß die Regierungsjahre des Pertinax und des Pescennius Niger einfach vernachlässigt wurden. Damit fing in der Praxis das 1. Regierungsjahr des Septimius

'Vgl. D. Kienast, Römische Kaisenabcüe 148.

2Vgl. Kienast, op.cit. 156.

3Vgl. die Angaben bei K.A. Worp, ZPE 84 (1990) 44^5, bes. Anm. 4. Ein 1. Jahr des Septimius

Severus begegnet nur m P.Lond. II 345,6 (S. 114), vgl. dazu bereits A. Martin, Anagennesis 2 (1982) 93-94. Wir meinen unsererseits, daß es sich bei diesem Papyrus, der offensichtlich nicht vor dem 13. 2. 194 n. Chr. geschrieben sein kann, um einen Text aus der Periode 13.2.- 29. 8. 194 handelt, und wobei der Schreiber es unterlassen hat, nach dem 2. Amtsjahr des neuen Kaisers zu datieren. Für ihm in Sokno-paiu Nesos reichte es wohl zu wissen, daß es überhaupt einen neuen Kaiser gab, daher sein Fehler mit dem Einsetzen des '1.' statt des '2.' Jahres. Hieraus folgt, daß die Amtsperiode des königlichen Schrei-bers Harpokration alias Hierax (zu ihm s. G. Bastiamni - J.E.G. Whitehorne, Smuegi and Rayai Scribes 124), dessen erster bekannter Nachfolger erst im Jahre 201 n. Chr. begegnet, um ein Jahr länger lief.

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6 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNUIS

Severus, indem man in die Vergangenheit zurück rechnete, am 29. 8. 192 an und dauer-te es bis zum 28. 8. 193 n. Chr. Die Zeitspanne X/3 (STOVÇ) eux; & (srovç) umfaßt damit das Lustrum 191/2 - 195/6 n. Chr.4 Auch die Paralleltexte BGU ffl 734 und

P.Ross.Georg. n 28 umfassen eine Periode von fünf Jahren5. Das in Z. 118 unseres Textes begegnende 'laufende' Jahr bezieht sich entweder noch auf das 4. Jahr oder auf das unmittelbar folgende 5. Regierungsjahr (=196/7 n. Chr.). Dabei nehmen wir an, daß im allgemeinen für die Steuerveranschlagung in einem bestimmten Jahr jedes Mal eine Periode von fünf vorhergehenden Jahren als Grundlage genommen wurde. Diese Annahme erklärt auch, weshalb die uns bekannten lustra (vgl. Anm. 5) nicht in eine kontinuierliche Jahresfolge passen. Im 6. Jahr würde man Severus' Regierungsjahre 1-5, im 7. Jahr dessen Jahre 2-6, im 8. Jahr dessen Jahre 3-7, usw., verglichen haben.

Für Steuerzwecke wird das lustrum meistens als ein Ganzes genommen, d.h. diesel-be Steuerquote wird grundsätzlich während fünf Jahre jährlich (vgl. Z. 200, KOT' ËTOÇ) für ein Objekt berechnet. In manchen Eintragungen, die sich auf Landbesitz beziehen, wird jedoch das lustrum in \ß (ërovç) eux; ß (ërovç), y (ërovç), & (ërouç) aufgespal-tet6, weil es im 3. Jahr immer einen a|6poxK*-Zustand7, daher eine Steuerverringerung, zu verzeichnen gab. Im 4. Jahr kehrte man wieder zu demselben Steuersatz wie im 32. - 2. Jahr zurück8.

4R. Seider, Paläographie der griechischen Papyri, D", ist in der Einleitung zu Nr. 48 der unrichtigen

Meinung, daß es sich bei diesem Text um eine erledigte Grundsteuerliste für die Jahre 196/7 bis 200/1 handelt.

5Vgl. dazu im allgemeinen S.P. Goodnch, The Indiaion Cycle 8f. P.Ross.Georg. n 28 (Fayum)

um-faßt die Jahre 159/60 - 163/4. BGU m 734 (HI; ebenfalls aus dem Fayum) erwähnt die Jahre i eux; it und a (ërovç), die sich im 3. Jahrhundert nur auf die Jahre 230/1 (= 10. Jahr des Severus Alexander) -234/5 (= 1. Jahr des Maximianus = 14. Jahr seines Vorgängers Severus Alexander) beziehen lassen. Das andere Paralleldokument P.Ross.Georg. IT 42 (Memphites) erwähnt keine Lustrum-Jahre; vgl. dazu auch die anderen ähnlichen Papyri P.Oxy. VI 986 (131/2 n. Chr.) und P. Flor.I 103 (zu diesem s. unten S. 106, Anhang).

'in den Eintragungen vi und xxvm ist nur von Aß (ërovç) ëw; 0 (Ërovç) die Rede. Wahrscheinlich schrieb der Schreiber in Z. 27 und 133 fälschlich (3 (ërovç) statt S (ërovç); vgl. unten zu Eintragung XXV. Obwohl in Eintragung XIX von einer geschlossenen Zeitspanne \J3 (ërovç) EUX; o (ërovç) die Rede ist, wird trotzdem eigens für das 4. Jahr ein anderer Steuersatz als für das ganze Lustrum erwähnt. In Eintra-gung xxv ist in Z. 121 ebenfalls von einer geschlossenen Zeitspanne Aj8 (ërovç) &>ç a (ërovç) die Rede, aber dazu wird erwähnt, daß un 3. Jahr das Land äßpoxoc (= daher weniger belastet) war und daß un 4. Jahr wieder zum alten Steuersatz der Zeitspanne Aß (ërovç) suc o (ërovç)/ 32.-4. Jahr zurückgekehrt wurde. In Z. 121 schrieb der Schreiber wohl zu Unrecht i (ërovç) statt 0 (ërovç) (vgl. die Lage in den schon erwähnten Eintragungen VI und xxvm).

7Vgl. D. Bonneau, Le Fisc et le Nil passim (bes. 127ff.); P.J. Stjpesteijn in ZPE 65 (1986) 151f. Zu

den Abrochia-Deklarationen vgl. die von G.M. Parassoglou aufgestellte Liste in seinem Aufsatz in CdE 62 (1987) 205-218 (wo allerdings Z.B. CPR Vm 11 [212 n.Chr.; Antmoopolites?] zu ergänzen ist). Vgl. jetzt auch P.Brook. 4 und D. Delia in BASF 29 (1992) 25-30.

sDas wird so ausgedrückt: S (ërovç) rûv 7rporcX{oitAcVa;c). Nur in den Eintragungen XXJH und Lvni

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EINLEITUNG 7 § 3. Topographie

Der Text enthält eine Menge Angaben, die für die Bestimmung seiner Herkunft wichtig sind; gleichzeitig ist darauf aufmerksam zu machen, daß manche Angaben of-fensichtlich nicht zusammenpassen.

(1.) Das Dorf QepETvovic (nur in Z. 87, 127, 309 K<J/IIJ genannt) wird 19 x in dieser Rolle erwähnt. Nach A. Calderini und S. Dans9 lag es im Kynopolites, d.h. im Gau, der teilweise auf dem wesüichen Nilufer gelegen, durch den Oxyrhynchites und den Nil eingeklemmt war10.

(2.) In Z. 138 unseres Textes begegnen wir einem Dorfe ^ußOic, dessen Name zwar auch aus einigen anderen Gauen bekannt ist", jedoch meistens in Texten begeg-net, die aus dem Oxyrhynchites stammen12. Dreimal ist in unserem Text von TOW Tspl $sp£Tvciviv TOTci»' die Rede; yußOic QEPBTVOVSW; (Z. 126) und

$epsTt>ovs<t>c TÓTUIV (Z. 11) betrachten wir als Kurzformen dieser Angabe. Diese

Rede-wendung bedeutet wohl, daß das Dorf ¥£iß8tc einen Teil des von fepercowc aus ver-walteten Landkreises bildete13.

(3.) Anrainer der Parzelle in Eintragung XXVII war im Norden die mivopicc

'O^vpvyxiTov; die Parzellen in den Eintragungen LXV und LXXTV grenzten im Westen

ebenfalls an die mivopia 'OCvpvyxifov. Es ist aber an sich nicht klar, ob nun in diesen Fällen der Oxyrhynchites im Norden, resp. im Westen, aufhörte oder anfing. Es kommt uns wahrscheinlicher vor, daß der Oxyrhynchites anfing, wobei wir uns auf die Überlegung stützen, daß in den Eintragungen xxm (vgl. xxn, Z. 106) und XXIV die Parzelle am Westen durch die rs5ia 'OÇvpvyxtTov begrenzt wurde; das heißt doch wohl, daß im Westen Felder lagen, die zum Oxyrhynchites gehörten. Man würde eine solche Begrenzung doch wohl eher verwenden, wenn man selber in einem anderen Gau lebt.

^Dizionario geogmfico IV 100, s.v. Tlepermvic. Besonders relevant ist die Neulesung des Toponyms

in WO H 1109,4 (vgl. P.Hamb. I, S. 72 Anm. 1), woraus u.E. eihellt, daß es gerade im Jahre 192 n. Chr. einen separaten Gau 'Kynopolites' gab. Zum Ort vgl. auch P. Pruneti, l centri abitali 146, s.v. HEPEINOTEQE und 214, s.v. *EPETNOTEQE. S. Timm, Das christlich-koptische Ägypten I 342 läßt die Möglichkeit offen, daß das Dorf mit Bardanüha zu identifizieren ist.

'°Zu gleicher Zeit aber geben diese Autoren an, daß die in CPR Vu 52,6 begegnenden TlepermvÎTvu. 'da Hepermmc dell' Ossirinchite' kommen. Auch nach der Ansicht von P. Pruneti (ƒ centri abitali 214) lag das Dorf im Oxyrhynchites, wobei sie besonders P.Oxy. XVI 1937,7 vergleicht. Vgl. zur Lage des Kynopolites (wenigstens teilweise) am linken Nilufer PW-RE XII (1924) 26-27 und J. Krüger,

Oxyrhyn-chos in der Kaiserzeit 37, 39 und 369. In der von M.A. Vandoni, L'Egitto greco-romano Tav. Ill aus J.

Ball, Egypt in the Classical Geographers übernommenen Karte und in der neuen von H. Meinen und E. Kettenhofen besorgten TAVO-Karte (TAVO B V 21 : Ägypten m hellenistisch-römischer Zeit Wiesbaden 1989) ist die Stadt Kynopolis am rechten Nilufer lokalisiert.

"Vgl. Calderini - Dans, Dizionario geografico V 174ff.

12Vgl. Calderini - Daris, Dizionario geografico V 172ff.; Pruneti, / centri abitati 223f.

13Zu den TOXOI vgl. besonders J. Krüger, Oxyrhynchus in der Kaiserzeit 44. Vgl. auch Begriffe wie

iroaicTopia (dazu H.C. Youtie, Scriptiunculae, l 407 Anm.29) und öpioteirria (dazu P.Cair.Isid. 6

(16)

8 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNUJS

(4.) Bezüglich eines ^tXôç TOTTOÇ in Eintragung XVIII und 2 Aruren Land in Eintra-gung LXXV wird gesagt, daß der Stratege des Oxyrhynchir.es Aurelius Areios (bis jetzt nocht nicht belegt) hierüber etwas verfügt hatte. Ob das bedeutet, daß diese Immobilien innerhalb des Oxyrhynchites situiert sind? Zu dieser Frage vgl. unten.

(5.) Horos, Sohn des Totoës und der Tsenthaubasthis (Z. 61), war -rpÓKTiap

àp-yvpLxSiv im oxyrhynchitischen Dorf &oßuov, stammte aber aus einem anderen Dorf,

dessen Namen wir nicht vollständig entziffern können.

Diese Angaben führen uns zu den folgenden Schlüssen:

(a.) Der Papyrus stammt ursprünglich wohl aus dem Kynopolites, das Dorf Pheret-nuis lag aber im Grenzgebiet des Kynopolites und des Oxyrhynchites (zur Problematik solcher in Grenzgebieten siruierten Ortschaften vgl. auch den Exkurs unten). Wenn der Text aus dem Oxyrhynchites stammte, so wäre es vielleicht überflüssig gewesen zu erwähnen (Z. 83-84), daß der Stratege Aurelius Areios Stratege eben dieses Gaues war (vgl. aber Z. 305, wo der Amtssprengel nicht erwähnt wird).

(b.) Auf dem Gebiet, das administrativ vom Dorf Pheretnuis betreut wurde, lag ein Dorf namens VaßGic. Ob das Dorf VfußOic in Z. 138 ebenfalls eine Kurzform von

"irußffii; TÛIV TE/OÎ QepeTvoviv TÓTUIV (oder sind nur versehentlich die letzten Wörtern

ausgelassen worden?) ist, oder aber aus für uns nicht mehr erkennbaren Gründen in diesem Fall auch Besitz einer Person, deren Name verlorengegangen ist, im Oxyrhyn-chites mitaufgenommen wurde, läßt sich nicht eindeutig bestimmen.

(c.) Was ein oxyrhynchitischer Stratege im Jahre 184/5 n. Chr. (Eintragung XVHI) und in einem unbekannten Jahr (Eintragung LXXV) mit Besitz im Kynopolites zu tun hatte, bleibt uns verborgen. Nur soviel ist klar, daß er offensichtlich zu seiner Zeit etwas bezüglich Besitz (von Oxyrhynchiten?) im Kynopolites verfügen konnte. Viel-leicht war er damals der stellvertretende Stratege des Kynopolites, oder waren damals der Oxyrhynchites und der Kynopolites zeitweilig 'vereinigt' (wenigstens zusammen administriert?) ? Anderseits erhellt aus den Angaben von G. Bastianini und J.E.G. Whitehome14, daß der Kynopolites und der Oxyrhynchites um 200 n. Chr. eigene Strate-gen hatten; vgl. auch oben, Anm. 9 zu WO JJ 1109.

Offensichtlich ist der Papyrus schon im Altertum aus dem Kynopolites/Oxyrhynchites verschleppt worden, denn wir brauchen nicht damit zu rechnen, daß die Rolle während der englischen Ausgrabungen in Oxyrhynchus (von Grenfell und Hunt ab Winter 1896/1897 durchgeführt, vgl. T.G.H. James (ed.), Excavating in Egypt. The Egypt

Exploration Society 1882 - 1982, 162, 177) gefunden wurde; der Xenophon-Text der

Rückseite der Rolle wurde ja schon im Jahre 1897 veröffentlicht. Außerdem sind oxy-rhynchitische Papyri in der Wiener Sammlung sowieso 'rarae aves'; vgl. die Einl. zu CPR Vm 18. Pack2 1552 und R. Seider, Paläographie, II Nr. 48, geben als die Her-kunft des Xenophon-Textes an, daß dieser aus Soknopaiu Nesos or Karanis stammte, aber diese Herkunftsangabe wird nicht in der ed.princ. in MPER VI (1897) mitgeteilt. Zur Problematik der Herkunft des Xenophon-Textes vgl. auch Harrauers Bemerkungen

(17)

EINLEITUNG 9

in Mnemosyne 31 (1978) 353ff. und H. Harrauer - K. A. Worp demnächst in Tyche 8 (1993).

Exkurs: Zur Topographie des Kynopolites

Bei unseren Untersuchungen haben wir folgende Ortsnamen von im Kynopolites situier-ten Ortschafsituier-ten gefunden. Gesperrt gedruckt sind diejenige Namen, die nach P. Prune-ti, l centri abitaPrune-ti, auch als Ortsnamen im Oxyrhynchites begegnen.

Name 'ASpÓKJTOV BToimOV "Mop ' A T ó A X o; v o ç Evepyéric Q/JLOlféTSt K.S v Si 0 i ç K— «aç K.Ù) Kvvâv Kô>ç A a v p a H a T à v s i Belegstelle(n) P.Harr. I 134,7 (Œ)

P.Lond. VI 1913,3 (334; vgl. zu diesem Ort auch P.Nepheros S. 12-14)

WO D 1093,4 (184); P.Oslo ffl 134, 2-3 (H; vgl. CPR YD, S. 134); WO H 1121,3 (204); P.Hamb. I 17 i,13; ii,2,12 (210); SB XU 11015,2-3 (UI); viel-leicht auch WO n 1123,4-5

P.Oxy. LVra 3954,23 (611) P.Hamb. 117 i,10; ii,9 (210)

Vgl. Dizionario Geografico Suppl. I 116 Pap.Lugd.Bat. XXV 27,16 (I. Jh. n.Chr.)15 P.Harr. I 87,4 (440) WO H 1100,4 (187-8); P.Lond. m 776,6,24 (S. 278) (552)'6 WO n 1094,3-4 (l 84) P.Berl.Möller? = CPJud. 0 412,21 (8-9)

Vgl. Dizionario Geografico u! 165-66 und Suppl. I 181 s.n.

Vgl. Dizionario Geografico ffl 174 s.n. P.Oxy. X 1256,7 (282)

PSI V 474,3 (VI)"7

lsWir sind aber nicht davon überzeugt, daß P. Erl. 48 (vgl. zu diesem Papyrus P. Pruneti, I centri abitati 56, 213f.. 222) aus dem Oxyrhynchites stammt. Die diesbezügliche Annahme des Herausgebers basiert nur auf der Ergänzung von $e]ßeixea<; in den Zeilen 29-30, die aber nicht unumgänglich ist, weil sie nicht die einzig mögliche ist. Man sollte damit rechnen, daß in P.Erl. 48,28 tatsächlich 6/uuccri zu lesen ist.

'6Vgl. jetzt aber auch R.S. Bagnall, Tyche 6 (1991) 41ff. für P.Mich. Inv. 439 = SB XVI 12324. U.E. geht aus P.Oxy. XVI 1856 nicht eindeutig hervor, daß KcixMic im Oxyrhynchites situiert werden muß.

(18)

10 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNUIS HspSTVovic H o n T a v <j> Tepv8iclli Tscrrv t v WO u 1109,4 (192); P.Hamb. I 17 ii,4,14 (210) P.Hamb. 117 ii,3,13 (210) P.Prag. I 15,5; 16,4 (353)

P.Hamb. I 17 i,12; ii.ll (210); P.Oxy. X 1254,3,18 (260); P.Köln ffl 151,5 (423)

P.Hamb. I 17 i,ll; ii,10 (210); SB I 1492,2; 1509,2; 1517,3 (alle um 250 n. Chr).

BGU VIII 1784,7 (Ptol.) P.Hamb. I 17 ü,5; iii,l (210)

Zu vergleichen ist auch die Angabe mit Bezug auf die Lage des Dorfes Thatysion in der östlichen Toparchie des Oxyrhynchites in P.Oslo m 174 (I./TI. Jh. n. Chr.), das dort offensichtlich im Grenzgebiet mit dem Kynopolites situiert ist. Auch das Dorf Terythis lag in dieser Toparchie.

Zur Problematik der Dorfsnamen, die in zwei aneinander angrenzenden Gauen situiert werden, vgl. auch die folgenden Namen, die anscheinend sowohl im Hermopolites wie im Oxyrhynchites begegnen und die des öfteren Gegenstand einer administrativen Re-form gewesen sind [Seitenzahlen zwischen ( ) geben an, daß es u.E. zu wenige Gründe gibt, den Dorfsnamen im besagten Gau zu lokalisieren.]:

"Apecjç BepKV QaXftoov Xvoetac Mmou/iâ Tóov Hermopolites: vgl. M.Drew-Bear, Nome Hermopolite S. 69-71 80-81 110 122-124 131-132 164 (?) 222-223 305-306 322-326 330-331 331-332 Oxyrhynchites: vgl. P.Pruneti, Centn abitati S. (33) 39-40 (54) 64-65 66-67 99 (156) (206-207) 219-220 223 223-226

(19)

EINLEITUNG i 4. Die èr( )-Vermerke

11

Am Ende jeder Eintragung steht, von einer anderen Hand geschrieben, er( ) + ein festgesetzter Steuersatz. Im Parelleltext BGU 10 734 toste U. Wilcken diese Abkürzung -wohl in Nachahmung von C. Wessely, der in seiner Transkription nur einer Kolumne der Steuerrolle in MPER VI (1897) 98 [in unserem Text: Z. 170-181] eT(sKpiOii0av) aufgelöst hatte - zuerst zu eir(eKpi.0tj) auf, aber schon in den Nachträgen zu BGU III findet man den Vorschlag, ei( ) zu eT(envpMit) aufzulösen19 (vgl. auch Preisigke, WB I s.v. è-rtKvpóa). O. Krüger behandelte diese auch in P.Ross.Georg. n 28 und 42 begeg-nende Abkürzung er( ) in der Einleitung zu P.Ross.Georg. n 42 und schlug eine Auflö-sung zu entweder £T(80ice<i>(hi) oder èv(i<ncé<l/e<ix;) vor; mit Recht lehnte er eine Le-sung/Auflösung e£( ) cr( ) = ÊJfôç) efâpayiç) ab20.

In Z. 139 des Wiener Textes lesen wir, daß eine gewisse Zahl Aruren

STI-ax(E<t>0eîoai) àv(à) (ÔKTa)(Spaxtiiaç) a sind. In Z. 141 scheint eine andere Hand auch

für diese Aruren zu verzeichnen, daß sie BT( ) irr[eax("^ltévai) àv(à)]

(ÓKTO)-(àpaxidaç) a sind. Man kann daraus folgern, daß die Abkürzung BT( ) mit O. Krüger

wohl zu sir(saKe<t>eT)) aufzulösen ist (vgl. auch SB 14325 vi,5 und viii.l [=SB XVI 12493 vii,4 und ix,l]). Die generelle Bedeutung der Eintragung ist dann: 'während der BTi<«e^ic wurde festgestellt, daß man für das Objekt in der vorhergehende Periode so-und-so viel Steuer gezahlt hat'. Zweifelsohne wurde dieses Ergebnis dann für die zu-künftige Steuerauflage verwendet (vgl. auch oben § 2). Zur sriaKBij/u; im allgemeinen vgl. bes. Bonneau, Le Fisc 90-92 undeandem in JJP 19(1983) 131-153; vgl. auch P.Oxy. XLLX 3465 Einl.

§ 5. Die Anrainer

Anrainer eines Objektes werden in den bis jetzt veröffentlichten Papyri üblicherweise in der Reihenfolge 'Süden - Norden - Osten - Westen' oder, mit geringfügiger Abände-rung, in der Reihenfolge 'S - N - W - O' aufgezählt (vgl. F. Luckhard, Das Privathaus

imptolemäischen und römischen Ägypten [Diss. Giessen 1914] S. 3ff.). Nachstehende

Liste gibt eine Übersicht (soweit der beschädigte Zustand der Rolle uns diese möglich macht), in welchen Reihenfolgen die Anrainer im Wiener Text aufgeführt werden:

1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) W-O-S: S-N-I: S-N-W: S-N-O-W: S-N-O-(N)-W: S-N-W-O: S-N-W-O/S-N-O-W: XV (1) LXVI (1)

xxn (1)

UX, LXTV, LXX, LXXI (4) XI (1) XXIII (1)

xvn(l)

1 'Vielleicht spielte dabei der (nicht unbedingt richtige) Gedanke mit, daß das auf ijr( ) folgende rä Tt( ) zu rä T(poKeipevu) aufgelöst wurde (vgl. aber oben, § 2, Chronologie, Anm. 8).

(20)

12 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNUIS

8)

9)

10)

H)

12)

13)

14)

15)

16)

17)

18)

S-O-W:

S-O-W-O:

S-W-N-O:

N-O-S:

N-O-W:

N-O-S-W:

N-(W)-O-W-S:

N-S-W:

N-S-O:

N-S-W-O:

19) N-S-O-W:

LXXIV(l)

xxrv (1)

XLI(l) IX (1)

xvm, xix (2)

xn (?), LV, Lxn, LXK (3 oder 4)

XXVI (1)

vm(l)

XLIV (1)

xxxrv, u, Lxxm (3)

i, vi, x, xrv, xxvü, xxxn, xxxm, xun, m, LVI,

L X V ( l l )

v, vn, xvi, xx, xxvni, xxrx, xxx, xxxi,

xxxvm, xxxix, XL, XLn, XLVI, XLVD, L, uv,

Lvn, Lxm, Lxvm (19)

Man sieht, daß die sonst so übliche Reihenfolge S - N - O - W hier nur 5 x, die Folge

S - N - W - O sogar nur l x begegnet (im Fall 7 kann man, wie vielleicht auch im Fall

2, nicht sicher sein, welche Folge gewählt worden war). Um so üblicher ist aber die

Nordausrichtung N - S - O - W (19 x) oder N - S - W - O (11 x). Zu den anderen

Fäl-len kann Folgendes bemerkt werden:

1) W - O - S :

2) S - N - [:

3) S - N - W:

4) S - N - O - W:

5) S - N - O - (N) - W:

8) S - O - W :

9) S - O - W - O :

10) S - W - N - O :

11) N - O - S :

Z. 70 bietet kaum noch Platz um auch den Norden

zu erfassen; versehentlich ausgelassen?

Vielleicht stand in Z. 267 noch eine Windrichtung

(oder 2 mit demselben Anrainer?).

Der Osten wird nicht erwähnt; versehentlich

ausge-lassen?

Zu der Eintragung LXX vgl. die Anm. z. Z. 285.

Der Schreiber hat in Z. 52 Boppâ hinter

'AxTjXtuJrou wiederholt, obwohl er es schon in Z.

51 geschrieben hatte.

Der Norden wird nicht erwähnt; versehentlich

ausge-lasssen? In Z. 299 könnte die óSóc dann die mivopia

bilden, oder ist Boppâ vor ovvopia

zu ergänzen?

Der Schreiber schrieb einmal (wahrscheinlich das l.

Mal) versehentlich 'AinjXtcüTW statt Boppâ.

Süden und Westen sind zusammengenommen, weil

an beiden Seiten derselbe Anrainer lag.

(21)

EINLEITUNG 13 12) N - O - W: In beiden Fällen wind der Süden (versehenüich?)

ausgelassen.

13) N - O - S - W: In 3 oder 4 Fällen werden die Anlieger in unserer 'modernen' Weise gegeben. In Eintragung LV bildet eine Strasse im N., O. und S. die Grenze; in Eintra-gung LXII liegt sowohl im S. wie im O. u.a. der Taubenschlag des Dorfes. In Eintragung LXIX bildet eine Strasse im N. und S. die Grenze. In Eintragung XII fehlt der Name des Anrainers im N., im O. han-delt es sich um denselben, unbekannten Anrainer, im S. findet man Tayris und man kann annehmen, daß der westliche Anrainer in der Lücke der Zeilen 56/57 verloren gegangen ist.

14) N - (W) - O - W - S: Im N. und W. bildet ein xu/ia die Grenze. In Z. 124 spezifiziert der Schreiber dann noch, daß es sich im W. um ein \unot ap\alov handelt.

16) N - S - W: Der Osten wird (versehentlich?) ausgelassen. 17) N - S - O: In diesen 3 Fällen wird der Westen (versehenüich?)

ausgelassen. Nur in Eintragung LI gibt es im N. und im S. dieselben Anrainer.

Warum die übliche Reihenfolge in diesem Text nur ganz selten gewählt worden ist, läßt sich leider nicht mehr ermitteln. Möglicherweise hängt dies nur damit zusammen, von welcher Richtung aus sich die ETiaKSTrat dem zu besteuernden Objekt näherten. Einige eigentümliche Reihenfolgen lassen sich dadurch erklären, daß an unterschiedlichen Himmelsrichtungen begegnende identische Anrainer sofort zusammengenommen wer-den. In anderen Fällen können wir nur feststellen, daß der Schreiber (versehentlich?) eine Himmelsrichtung nicht berücksichtigt hat. In den Eintragungen XLVIII, XLIX und LVIH werden überhaupt keine Anrainer des Hauses mitgeteilt.

In den meisten Fällen sind die gegenseitigen Beziehungen der Parzellen eines Eigentü-mers nicht festzustellen, aber in den nachfolgend verzeichneten Fällen ist eine solche Beziehung entweder verzeichnet oder wenigstens rekonstruierbar:

1. Die Parzellen XIX und XX: in Parzelle XIX wird der südliche Anrainer nicht er-wähnt, aber Parzelle XX hat die gleichen Anrainer wie Parzelle XIX im Norden und im Westen. Wir schließen daraus, daß die beiden Parzellen unmittelbar aneinandergrenzen und daß der südliche Anrainer der Parzelle XIX tatsächlich die Parzelle XX ist. Diese beiden Parzellen sind also als ein Ganzes zu nehmen.

(22)

14 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNU1S

3. Die Parzellen XXXH, xxxm und XXXIV: es wird angegeben, daß die Parzelle XXXHI nördlich von Parzelle XXXII und die Parzelle XXXIV nördlich von Parzelle XXXIII liegt. In Z. 158 ist das erste Kai wieder epexegetisch aufzufassen. Aus der Anga-be des nördlichen Anrainers der Parzelle XXXIII und des südlichen Anrainers der Parzel le XXXIV geht hervor, daß die Parzellen XXXHI und XXXIV aus -yij jffaoiXun? bestehen. Übrigens wird diese Tatsache bei der Beschreibung dieser Parzellen nicht eigens erwä-hnt. Aus der Beschreibung der Parzelle XXXIII, wo als südlicher Anrainer ein x^/ia erwähnt wird, geht hervor, daß dieses xu^a sich notwendigerweise zwischen den Par-zeilen XXXni und XXXII befand, obwohl diese Angabe bei der Beschreibung des nördli-chen Anrainers der Parzelle XXXII vernachlässigt wurde.

4. Die Parzellen XL und LI: die Parzelle LI liegt u.E. südlich der Parzelle XL. Wir nehmen das an, wei] es sich u.E. um sich in der Familie des Anubas befindliche Immo-bilien handelt.

5. Die Parzellen LXV und LXXIV: es fällt auf, daß die beiden Parzellen dieselben Anrainer im Osten und im Westen aufweisen, aber eine mehr unmittelbare Beziehung der beiden Parzellen läßt sich nicht nachweisen.

Bei einigen Parzellen läßt sich ebenfalls feststellen, daß sie an wenigstens einer Seite einen gemeinsamen Anrainer haben, aber mehr kann dazu nicht gesagt werden.

Andererseits muß festgestellt werden, daß die Angaben in der Rolle es uns nicht ermöglichen, einen Lageplan der Grundstücke und Häuser des ganzen Dorfes zu zeich-nen (vgl. für eizeich-nen solchen Lageplan U. Horak in TYXH 5 [1990] 17-26, bes. S. 21), weil die alleinige Abfolge auf dem Papyrus keine Gewähr für die Nachbarlage darstellt. NB: Des öfteren wird in den Anrainer-Angaben, wenn von Personen die Rede ist, nicht erwähnt, um welche Besitztümer dieser Personen es sich handelt, d.h. Wörter wie

OLKia usw. werden einfach ausgelassen (vgl. die Anmerkung z. Z. 183). Die Personen

selbst werden meistens mehr oder weniger ausführlich (d.h. meistens mit Vatersname, dagegen nur selten [vgl. Z. 135 Anm.] mit einer Berufsangabe) bezeichnet. Vgl. zu den Angaben der Eigentümer auch die Anm. z. Z. 10.

Wenn man die Lage eines anderen Objektes in Beziehung zu einem bereits erwähn-ten Objekt andeuerwähn-ten will, wird meiserwähn-tens der Ausdruck KCÙ SK TOV a-ro + 'Windrich-tung' verwendet (vgl. Z. 234, 239-40, 265, 268-69, 276). Nur selten findet man einen anderen Ausdruck: xal ànto Boppä in Z. 231 (vielleicht nur als Kurzform von «m ÈK

TOÎI ÙTO Boppä zu betrachten?) und NOT(OU) TOV en AtjSoç (se. /tspovç) in Z. 49.

(23)

EINLEITUNG 15

§ 6. Steuern und Steuerquoten

In der Rolle werden folgende Objekte belastet {die römischen Zahlen beziehen sich auf die Eintragungen; die Eintragung LXXV ist ein spezieller Fall [vgl. die Anm. z. Z. 301ff.], der in dieser Paragraphe nicht mitbehandelt wird):

Haus und/oder Hof,

Unbebautes Grundstück,

Land,

Art des Objekts unbekannt.

a) mit Geld besteuert (16): X, XI, XXXvm, XXXK, XL, XLI, XLII, XLffl, XLIV, XLIX, LI, Lu, LVH, LXVI, LXIX, LXX

b) Steuerart unbekannt (5): LVI: àpoûn/roç; LJX: sv aviiiTTUosi; vm, Lxvii, Lxxn: [ ]

a) mit Geld besteuert (11): VI, xvn, xvffl, XIX, XLvi, xLvn, Lxm, LXIV, Lxvm, LXXI, Lxxra b) Steuerart unbekannt (6): XV, XVI, XX, LV, LX: èv 5ta<f/[\<f, XXI: [ ]

a) mit Weizen besteuert (12): n, m, K, Xn, XIV, xxiv, xxx, xxxi, xxxin, XLvm, un, LXXTV b) mit Geld besteuert (5): vn, XXVm, XXIX, XXXTV, L

c) mit Geld und Weizen besteuert (5): XXV, XXVI, xxvn, xxxii, LXV

d) Steuerart unbekannt (5): XXI]: rà KSKvpupeva; XXm, LIV, LVin: TU Sweata; V: [ ]

a) mit Geld besteuert (2): I, LXH

b) Steuerart unbekannt (7): iv, xm, XXXV, xxxvi, xxxvn, XLV, LXI

Wir haben den Eindruck gewonnen, daß die snoKs-rTai, als sie von Objekt nach Ob-jekt zogen, kurze Aufzeichnungen gemacht haben, die sie dann später zu dieser Rolle verarbeiteten oder verarbeiten ließen. Manchmal scheinen sie bei der Ausarbeitung gewisse Elemente in den Erstaufzeichnungen übersehen oder mißverstanden zu haben, es sei denn, daß sie diese schon bei der Arbeit vor Ort übersehen haben.

Nach der Angabe der vorhergehenden Steuerjahre, auf welche eine Eintragung sich bezieht (vgl. oben § 2), wird, durch u>p(iafhf) eingeleitet21, die Steuerquote angegeben. Diese von den è-riaicéirrat festgesetzte Steuerquote wird von einer anderen (hier: 3.) Hand (zu den Schreiberhändern s. unten § 8) meistens automatisch übernommen22, aber

21 Nur in Z. 5 und in Z. 266 schreibt der Schreiber apiaff{ ). Sehr oft ist wp(ioötj) einfach ausgelassen worden (vgl. Z. 69 Anm.) und wurde von uns zwischen < > ergänzt.

(24)

16 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNU1S

unmittelbar hinter dem zu besteuernden Objekt wird manchmal auch schon eine Steuer-quote genannt. Anscheinend handelt es sich dabei um die SteuerSteuer-quote des vorhergehen-den Lustrums, wie der Eigentümer diese selbst angegeben hat, als das Objekt für das jetztige Lustrum für Steuerzwecke beurteilt werden mußte. Die festgesetzte und die angegebene Steuerquote sind nicht immer identisch. Manchmal ist die Quote für die Zeitspanne 'Jahr 32 - Jahr 4' höher (Eintragungen XXXIV, XLVin, LXV), manchmal niedriger (Eintragungen XXIV, XXXI, LXXIV).

Folgende Steuerquoten oder Besteuerungsangaben begegnen im Text: Quote f. J.32 - 4 1 Dr.: 2 Dr.: 2 Dr., i/2 Ob. 3 Dr.: Eintragung s-Nummer XLIV VI X

Lxm

LXXIII

, 1 Chalkous:

Lxn

XIX XLVI

Besteuertes Frühere Bemerkungen Objekt Quote

V12 T. eines Hauses + Hofes

1/5 T. eines ^tXôç - Oder 20 Dr.? TOTTOÇ von 5 ßlnoi Vgl. Z. 26-27 Anm. ? T. eines Hauses - KarotaTaaSüact + (?) Lichthofes

!/3 T. eines if/i\ôç TOTOÇ VOn ? fflKOl

1/3 T. eines ^tXôç

TOTOÇ VOn 1 '/2 /3ÎKOÇ

? ? s. Anm. z. Z. 250 ^tXôç TOTOÇ von - Nur im 4. Jahr;

3 ffiicoi s. oben § 26

^iXoç TOXOÇ von V2 (3ÎKOÇ

4 Dr. : xvn \l/i\oç TOTOÇ von l ßiicoc

XL1 "/j T. eines Hauses + Hofes XLVII V, T. eines MOÇ

roToç von ? ffixoi L V4 T. eines 4>otvut.uiv LXXI V4 T. eines ^iXoc

TOTOÇ von ? ßiicoi

(25)

EINLEITUNG 17

Quote f. Kiritragungs- Besteuertes J.32 - 4 Nummer Objekt 4 Dr.: LXXV 5 Dr.: LXIX 6 Dr.: LI 8 Dr.: I XVIII XXXVIII XXXIX XLIII Frühere Quote Bemerkungen 2 V„ Ar. + V, T. eines Hauses 4 Dr., l '/2Ob.: XL Lxvni

Haus und Hof 2/3 Teil eines tj/iXoc -TOTlOq VOn ? ßlKOL '/IQ T. eines Hauses -+ Hofes Haus u. Lichthof TOTTOÇ von 3 '/2 ßlKOl ? T. eines Hauses + Hofes 3/g T. eines Hauses + Hofes '/lg T. eines Hauses -+ Hofes + Hofes

Die Aruren gehören zu einem cKKSKOfi.iJ.e-voc à^iTeXcor; das Haus ist vi

• vvvi sv

worin ein Keller

fiovooTsyoc, VTOKS-Kafiapu/j-evri, sv 17 oiicoSofiri Sioreyoc sy fiepovc sv KoiXdSt sv ii -oreyoç i Hdp<iifi£vi), sv io V9 T. von ? 8 Dr., 3 Ob.: 10 Dr.: 12 Dr.: XLIX LU LXVI XLII LVII 3/4 T. eines Hauses Haus und Lichthof Haus, Haus + Hof

(26)

18 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNU1S

Quote f. Eintragung»- Besteuertes J.32-4 Nummer Objekt Frühere Quote 12 Dr.: LXTV LXX V4 T. eines

TOTOÇ VOn (?) V2 (3ÛCOÇ '/I2 T. eines Hauses -+ Hofes Bemerkungen s. unten, S. 20 Tpiarsyoc 16 Dr.: Vü !/,5 T. eines Trapâ&eiaoç ?Dr.: XI '/6 T. eines Hofes

und ^iXoç TOTOÇ +

LXXE V3 T. eines rpiarsyoc

Hauses + Hofes und Lichthofes àvoiicrtroq: INI '/15 T. eines

Hauses + Hofes sv &ia\fiti\tf'. XV ^iXöc TOTOÇ von

3/3ÎKM

XVI ^tXoç TOTOÇ von LV '/]5 T. eines ^iXôç

TOTOÇ VOn ? ßlKOl

IX ^iXôç TOTOÇ von )i

sv GviiTCT&asi'. LIX '/3 T. eines Hauses + Hofes und Lichthofes

B{ où HTI&£I> SvvotTcti TrepiyivsaOoti'.

XX TJfiXàç TOTOÇ von - Ei> < 4&KOt

XXn 14 7/g Ar. KEKVpùifiévot

XXffl l '/2 Ar. £-y népouç ii<j>' v&aroç

(27)

EINLEITUNG 19 Quote f.

J.32 - 4

Sijftóaia: Tvpèç: 3 Choin. '/g Art. 1/2 Art. 1 Art. 1 '/2 Art. 1 + ? Ar 2 Art. 2 V« Art. TUpOÇ + 1 i/, Art. 1 1/4 Art. 4 Art. + ÔKTaSpax 1 Dr.

?Dr.

Eintrag ungs-Nummer LIV LVffl

xxxin

LXXTV

ii

XXIV

in

XXXI

un

XIV t. IX XXX XII XLVIII OKTaSpaxiiiat: + 3 Chalk. XXVII XXXII

+ 1 Dr., 1/2 Ob.,

XXV/XXVI 2 Dr. LXV fiioi: XXIX XXXIV XXVIH Besteuertes Objekt V15 T. von »/256 Ar. 6/,s T. von 3/4 Ar. 7/,6 Ar. 233/256 Ar. ?Ar. 18 '/g Ar. ?Ar. 3 V, Ar. 1 7/g Ar. 1/3 Ar. ?Ar. 1/2 Ar. 1 Ar. n/32 Ar. 4 Ar. 1/2 Ar. 1/2 Chalk. a) V« Ar. b) i/j Ar. i/16 T. von 2 3/4 Ar. 8 "%6 Ar. 1 Ar. 2 % (?) Ar. Frühere Quote -àcà S 5p. fiovapraßia jiovotpTaßia 2 i/j Art. _ fiovapraßia dasselbe? dasselbe STÎ -revTa-eirl Tcsvra-&p<*XW fiovapraßla 2 Choin. Weizen 3 Chalk. 2 Chalk. OKTaôpaxfiia Bemerkungen icapâ&Eiaoç 7

(28)

-20 EINE STEUERLrsTE AUS PHERETNUIS

Quote f. Kiiit ragimgs- Besteuertes Frühere Bemerkungen

J.32 -4 Nummer Objekt Quote

Steuer überhaupt unbekannt: v vin XXI LXVII LXXII l >/2 (?) Ar. '/,« Te und? 3 f&KOl

ein Haus und ein V, -Teil eines Kellers und (?) ein ^tXôç TOTOÇ? '/3 T. eines Hauses + Hofes + Lichthofes

Koreyoç

Siarsyoc

Vgl. auch die Eintragungen IV, XIII, XXXV, XXXVl, XXXVD, XLV, LXI, wo überhaupt keine relevante Daten zu finden sind.

Wie diese Steuerquoten zustanden gekommen sind, bleibt uns verborgen. Bei Häusern (die l, 2, oder 3 Stockwerke haben können) und Grundstücken (die, in (fixai gemessen, 0,5 - 5 &ÎKOI., d.h. 28,7 - 287 m2 groß sind; zur Größe eines ffiKoq ['/«g einer Arure] vgl. die Anm. z. Z. 26-27) kann man sich einen Qualitätsunterschied vorstellen, aber wir glauben eher nicht, daß es innerhalb desselben kleinen Dorfes derartige Unter-schiede gegeben hat, daß man einen ^iXôç TOTOÇ von 3 fKxoi mit 3 Drachmen besteuer-te (Eintragung XIX), dagegenüber einen t^iXôç TOTOÇ von nur '/2 ßiicoc {Eintragung XLVI) ebenfalls mit 3 Drachmen besteuerte, während man in Eintragung LXIV 12 Drach-men für einen tl/i\oç TOTTOÇ von nur Vg ßixoc zu zahlen hatte23.

In den Eintragungen XL und LXVin beträgt die Steuerquote 4 Drachmen, l '/2 Obo-len. Dabei sind diese l '/2 Obolen genau V|6 Teil von 4 Drachmen, und wir folgern daraus, daß es sich hierbei um icpoaoiaypa<t>o(isva handelt; vgl. dazu im allgem. A. Gara, Pmsdiagmphomena e circoladone monetaria und V.B. Schuman, BASF 16 (1979) 125ff. Vgl. in diesem Bereiche auch die Eintragungen LXH (Steuerquote 2 Drach-men, V2 Ob., l Chalk., also etwa die Hälfte von 4 Dr., l V2 Ob.) und LXVI (Steuer-quotei 8 Dr., 3 Ob., also das Doppelte von 4 Dr.jl '/2 Ob.). Wir können aber nicht erklären, weshalb manchmal eine Steuerquote + -rpoaSiaypa^o^sva auferlegt wird, andererseits aber die Summe für Tpoa5iajpa<t>ofievci sehr oft fehlt.

Es erhebt sich auch die Frage, weshalb die pot/apTaßia in diesem Text manchmal nicht, so wie die Etymologie es angibt, l Artabe pro Arure beträgt.

In Z. 112-13 (Eintragung XXIV) könnte die Erklärung sein, daß das Land teilweise unter Wasser stand, deshalb 50% Steuererleichterung bekam.

In Z. 297-298 (Eintragung LXXIV) könnte es sein, daß die Menge der zu zahlenden Steuer tatsächlich mit der Anzahl Aruren verbunden ist. Wenn hier aus einem Ganzen

23Oder war dieser '/2 ffticoc groß? Man kann davon ausgehen, daß der 4. Teil aus einem '/2 ßinoq

(29)

EINLEITUNG 21 von 3/4 Ar. nur ein Abschnitt zur Größe von '/g, V32 und V256 Aruren eine Steuermenge zu '/g Artabe ergibt, werden vielleicht nur die Fraktionen '/32 und l/2S6 für die

Berech-nung außer Betracht gelassen.

In Z. 206-7 (Eintragung XLVIII) wird aus einem Ganzen von 2 3/4 Aruren ein Teil mit einer Größe von >/4 '/16 '/32 Arure (= n/32 = etwa '/3 Ar.) belastet mit 2 V4 Arta-ben erwähnt. Hat sich der Schreiber hier geirrt und die Lasten des ganzen Grundstücks eingetragen, während er mit etwa '/3 Art. (= V4 Art. + etwa 3 Choinikes) die korrekte Angabe gemacht hätte?

In Z. 258 (Eintragung LXV) wird für V16 von "/„ Ar. (= "/M = etwa V5 Arure) eine Steuerlast von 4 Art. + 2 Dr. für Oktadrachmia berechnet. Dies erscheint uns unakzeptabel hoch. Hat der Schreiber seine Unterlagen falsch gelesen und ein Alpha mit einem Delta verwechselt?

In den Eintragungen XXV, xxvi, XXK, XXXI, XXXffl und XXXTV (vgl. oben, S. 19) ist der Grund, weshalb man eine andere, neue Steuerauflage berechnete, überhaupt nicht ersichtlich oder 'erklärbar'. Wenn wir damit rechnen, daß um diese Zeit (ca. 200 n. Chr.) l Art. (= 40 Choinikes) Weizen etwa 20 Drachmen kostete, 2 Choinikes also 1 Drachme (vgl. H.-J. Drexhage, Preise, Mieten/Pachten, Kosten undLöhne 15), so bleibt die Steuerlast in Eintragung XXIX (2 Choinikes Weizen > l Dr. für

OKTCtSpax-Hia) tatsächlich dieselbe und es ändert sich nur der Zahlungsmodus. Auf dieser Basis

läßt sich für Eintragung XXXin feststellen, daß in der Periode 'Jahr 32 - Jahr 4' ein Sechstel (3 Choinikes Weizen) der vorher geltenden Steuerlast (9 Dr. sind 18 Choinikes gleich) zu liefern war, und in Eintragung XXXI wird die neue Steuerlast 40% der vorher-gehenden Steuer. Für die Eintragungen XXV und XXVI wurde die Steuerlast aber etwa 5 x höher, und in Eintragung XXXTV sogar 16 x höher (3 Chalkoi > l Dr. = 48 Chal-koi).

S.L. Wallace, Taxation in Egypt behandelt S. 65 die àtcTaSpaxnia und S. 62-63 die

QKTa&patxiiiu airov&r\ AtoioKriou24. Eigentlich erwartet man, wie die Etymologie des Steuernamens besagt, eine Steuer von 8 Drachmen pro Einheit, im Falle von Landbe-sitz z.B. 8 Drachmen pro Arure25. In der Wiener Rolle werden jedoch die verschieden-sten Zahlungen erwähnt, die sich zwischen 3 Chalkoi (Eintragung XXXTI; vgl. aber die 2 Chalkoi in Eintragung xxvm, Z.132!) und 2 Drachmen (vgl. Eintr. LXV) bewegen26; ein Zusammenhang mit der Größe der besteuerten Grundstücke läßt sich nicht feststel-len. Es ist überhaupt nicht klar, weshalb bestimmte Grundstücke nur mit Weizen, ande-re mit Weizen und Oktadrachmia, wieder andeande-re aber nur mit Oktadrachmia belastet werden.

Leider finden wir in der Rolle keine weitere Argumente für die Hypothese, daß es sich bei der Oktadrachmia um einen anderen Namen für die Kranzsteuer handelt; vgi.

24Zwar gibt Wallace den Steueraamen mit Aimt&paxiux; an, aber aus SB XVI 12325 (Verbesserungen

dazu in ZPE 39 [1980] 183f.), Z. 20, geht hervor, daß die richtige Form àmt&paxjûa ist (in unserer Rolle wud ir5 oder ij*geschrieben). Folglich lösen wir in Z. 118 unserer Rolle auch (rerraKipoxiiia) auf. Zur Steuer vgl. auch P.Thmouis I S. 35.

25Bonneau, Le Fisc 188, rechnet u.E. zu Unrecht damit, daß es sich um eine Steuer zur Höhe eines 8.

Teiles pro Arure handelt.

26Es ist bemerkenswert, daß in der Angabe der Zahlungen für OKTa&paxitia das Drachmen-Symbol

(30)

22 ONE STEUERLISTE AUS PHERETNUIS

dazu S.L. Wallace, Taxation in Egypt 65 und A.K. Bowman, BASF 4 (1967) 59ff., bes. S. 67 Anm. 24 zu P.Oxy. VI 916.

§ 7. Bemerkungen zur Onomastik

Der Stratege des Oxyrhynchites, Aurelios Areios (Z. 83-84, 305), war wohl ein römi-scher Bürger. Wenn der louhos/Ioulianos aus Z. 105 ein kaiserlicher Freigelassene war, war er wohl ebenfalls ein römischer Bürger und auch die in Z. 25 erwähnten loulios und Theon können römische Bürger gewesen sein (vgl. die Anm. z. Z. 24-25).

Daneben finden wir eine große Anzahl Personen mit griechischen und ägyptischen Namen; die ägyptischen Namen sind, wie in einem kleineren Dorf in der xüpor zu er-warten, in der Mehrzahl. Wie bekannt ist es aber sehr schwierig, aufgrund der No-menklatur die ethnische Zugehörigkeit einzelner Personen zu bestimmen. Die Onoma-stik des kynopolitischen/oxyrhynchitischen Raumes ist noch nicht eingehend studiert worden und wir müssen es anderen überlassen, aus dem in der Rolle vorliegenden Namensmaterial einleuchtende Rückschlüße zu ziehen27. Wir können aber feststellen, daß manchmal der Vater einer Person mit einem griechischen Namen selbst einen ägyp-tischen oder ägyptisch-hellenisägyp-tischen Namen hat (vgl. z. B. Z. 105, 201,253, 255-56); das Umgekehrte begegnet aber auch oft genug (z. B. Z. 201, 243). Doppelte Namen (gegebenenfalls ein griechischer und ein ägyptischer Name oder zwei ägypti-schen Namen) begegnen ebenfalls (Z. 43, 117, 187, 266, 280, 281, 290 [vgl. Anm.], 301). Die in dieser Rolle anscheinend zum ersten Mal begegnenden Personennamen sind im Index 3 mit einem Asterisk (*) versehen. Es sollte hierbei angemerkt werden, daß es sich des öfteren um Zusammenstellungen von schon bekannten Personennamen mit dem Präfix lasv- handelt, wie z.B. TaevSavßoia6ic, Taevi>e<t>spâ>ç,

Tasvvsx-Oooîptç, TaeiTctvaic, Tasinj/ovavevc. Wirklich neu erscheinen aber Taevreriic und

§ 8. Paläographie und Orthographie

Die in der Rolle verwendete Schrift ist im allgemeinen eine regelmäßige Kursivschrift, die um die Jahrhundertwende '2./3. Jh.' üblich ist. Sie ist dort, wo das Papyrusmaterial nicht beschädigt ist, meistens leicht zu lesen, aber die Interpretation der Rolle wird gera-de dadurch erschwert, daß außerorgera-dentlich viele Wörter abgekürzt wergera-den, meistens mittels eines hochgestellten End-Buchstabens oder mittels eines längeren Horizontalstri-ches. Besonders dort, wo am Anfang eines solchen Striches eine Art Welle ("—) zu sehen ist und wo wir ein My brauchen, haben wir ein hochstehendes My außerhalb

27Vgl. über die Methoden und Aufgaben der onomastischen Forschung im allgemeinen H. Solin, Beiträge zur Kenntnis der griechischen Personennamen in Rom, I. S. 15-21 unterscheidet er:

1. die rein-philologische Betrachtungsweise;

(31)

EINLEITUNG 23 einer Kürzung transkribiert; fehlt eine solche 'Welle' aber, dann haben wir angenom-men, daß es sich wirklich um einen Kürzungsstrich handelt (auch dort, wo ein My gebraucht wird; das My wird dann zwischen den Kürzungsklammem geschrieben).

Es gibt im erhaltenen Teil der Rolle u.E. 3 Schreiber: (M. 1) schrieb den Haupttext der Eintragungen;

(M. 2) hat in Z. 225, vielleicht auch in Z. 203 (vgl. die Anm. ad loc.), eine suprali-neare Ergänzung hinzugefügt und damit die Rolle eines Korrektors gespielt;

(M. 3) schrieb die eir( )-Eintragungen (vgl. zu dessen Aktivität besonders auch oben § 6, Anm. 22). Wir wollen aber nicht ausschließen, daß die von uns unterschiedenen Hände 'M. 2' und 'M. 3' tatsächlich identisch sind.

Die Orthographie der Schreiber ist im allgemeinen gut. Der l . Schreiber wechselt zwischen ei und i (er schreibt konsequent yirovsc statt fsirovec, ßslnoc statt fflxoç, statt if'tXoç und ätctystXoc statt Sio^iXoç [der 3. Schreiber schreibt aber korrekt ); K wird zu y (z. B. in èy tiév, éy pepovc, éy Se, sySeia) und y zu v (vgl. z. B. 'OCvpvvxirov in Z. 84; 'AcxrJTOc in Z. 173).

Daneben fanden wir nachstehende Verbesserungen und Schreibfehler: 24: über yevo( ) gibt es einen waagerechten Strich.

27: j8stic(oç): si ex i oder S'. 54: aS vielleicht aus QTTJ korrigiert.

64: vor dem Omega von d>p( ) wurde mit einem Chi [von x<->( ) ?] angefangen. 68: &epsT(vovei): <J>EPET- ex avrtf oder avptavp a?; fiepet.

88: \ß: X ex corr. (i?). 90: Aißoc .

92: fiépei.

115: Srnfp(n<ii(v): fco ex corr.? 122:

124: NÓTOU.

131: über 'Ajt gibt es einen waagerechten Strich. 136: x<Xp">u): x exe?

146: 0S': S' ex d'. 155: ei» i

159: x(°'''"<0(c) 7: X ex c011"- (ex £?)• 160: «TiäeixÖetaa.

181: «taoêoç; (ripuoßetoov) (gefleckt) ex corr.? 191: über 1. Tau von TOTOEÜJC ein waagerechter Strich. 192: eïao&oç.

194: Ai)S(oç): ß ex corr. 208: jSd': d' ex £f. 211: Kai: K ex i. 212: ToD öXou. 226: roD öXou, Ai/8oc.

(32)

24 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNU1S

(33)

TEXT

Kol. I Spuren von 8 Zeilenenden

Kol. n 1 Spuren 2 Spuren 3 Spuren (I) 4 Ka^iy.[äx]ov K [ ± 12 ] [ • \ß (STOVÇ) ËÙÎÇ]

5 S (STOVÇ) ôipîffflCl) [(5p.)] rf yi(Toveç) [Bop(pâ)J [ +. 6 ], NÓT(OU) èy

(M.3) ÈT(e<nis<t>OTi) (5p.) 5.

(H)

7 [Kaî] Tsp[î] riji' aiiTjc icci/tij[y] iSi[w(mc^ç) --- ' Xj8 (ËTOVÇ) eux; ß (ërovç)] 8 up(i<r(h}) x^(p'o") [5]7)(/toaîoi/) (lupoO) a( ) S', y (ETOVÇ) aßpox(ov), 5

(STOVÇ) TÛ>[V TpaTS\(ounéi'<j3t>)' yi(Tovsç) ] 9 àS]e\(<f> )' (M.3) é

(rvpov) [a]( ') [S]'.

(III)

10 ]U.STsrjmoç /tijr(pàç) ~T

11 xepî] 1irii(36(o') $epeT(vovsii)ç) TOT(ÙJI') [] [ 12 ] Spuren

(34)

26 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNUIS

Kol. Ill (Vor dieser Kolumne gibt es Reste von 23 Zeilenenden, die etwa 8 Eintragun-gen bildeten)

(v)

19 ['H]paicXijot> [ ±_ 6 }4>EßrfKioc Nsxt +. 10 ] ysv[ól(fiévov) aiTo\(óyov)

20 [*]m £>o$£iX[(ijcrayToç) +_ 6 }VOOT( ) Tpo<raxoó( ) [ Trepl] y[ü]@0(iv)

rüiy Tcspl

21 [$]£p£T(vovii>) TOT(UIJ') [(àp.)] .?' [...].' ^-ß (ËTOVÇ) é'coç ß (ETOVÇ) [ùp(î<T0r/) ]..[..].., 7 (ÈYouç) aß(poxou), 5 (èVouç)

22 TÛC vpoTe\(ovfievwv)' yi(Tovsc) B

'ATTjX(uirou) äi)/i(o(Tia) 7^) icm äX(Xa), 23 AnS(ôç) "EPM<JC(OÇ) Xt|8.[.]..[ ' (M.3) è

(VI)

24 (üpórepoy) 'A7[a]9a)coc Nex^t i 6 ].|ii)ä( ) àirà irsp ( ) ysvo

25 'Iov\(iov) Koti ÖEU(COC) àn<t>oT(épii>v) [ a]tToX(o7-) xal

avotKE-XÜ)(PT;KÓTOC) ËV£K.(ev)

è-fSl-26 aç Ö5u(o(upou) <ßera> ra arm(aivójisva) vtâpx(Eiv) ry [Q<ÙT(<Î>)] ?çpl

$EPBT(VOVI.V) ÔTÔ ^fiiX(oû) TÓT(OU) TrspiTETËix(toiiÉvov)

27 /J[fili)c(uc) E — ra E — o[ ]X( ) 0Ein(ov) a' X/3 (ÊTOUÇ) ëwç |8 (ërouç) up(ï<röj;) (Sp.) • 7Ï(roj'£c) Bop(pa)

Ta-28 ioc 'Hpa;ïX( ), NÓT(OI;) £<*P<XTI[CÜI>OC], Ai/Sôç ainicfi yrj TOV avr(ov), 29 'ATt)X(idJTOi)) [ir]ap«i5(£icroc)- (M.3) £9r(£aKE'00t|) (êp.) .

(Vil)

30 ToO a(UToD) TapOf6(£i<7ou) o^oîcjç TÔ [E /ie'poç] à[irô] 7" /ispo(uç)' X/3 (Ërouç) é'uç 5 (ËTOUÇ)

31 âp(ioffri) xw(pt'ou) 57j(^otrtou) (5p.) iç" yi(Tov£ç) B[o]p(pa)

32 'Air()jXicJTOu fftr«rt) 7(17), A[t|3(oç)] [ ]Xt o [— -• (M.3) £; (5p.) iç-.

(VIII)

33 KaXXt/iâxou ..[....]. ...].[ TO - àirà - fi£po(uç), 5] È(TT(I) iç-" fiépo(ç) oiic(îaç)

34 icaî ÊK r(oû) àir[ô Ji 20 ]• yi(Tovsç) Bop(pâ) HETE ( ) <caî Eù-35 [...] a[ ±25 ] cal aX(X ), At/3(ôç) 'H[p]çKX( j'

36 icïoï] T(ÛC) à5£[X(<*ûc), ' (M.3) È

(IX)

37 [ ... ]fixf ± 22 ] jur

38 [ ]xœ( ) rpa[ ] [ ] [ ±_ 10 ]

(35)

'Icra-TEXT 27 40 pov[ro]ç, o èy n(épovç) è{ àvaT(avaEùiç) yE[i>ó(fi£i>oi>)] Stû(pu£ )' [Xj3

(STOVÇ) ëuç] § (STOVÇ) iap(io&n) xu(piov) &rj(ji.oau>v) àt>(à) (•Kvpov) a( )

41 a , [y] (STOVÇ) aß(po\ov), 5 (STOVÇ) T£JV TpoTE\(ovp,éviiiv)' y[i(rovs<;)

TfâvTo6s\v ioiuTiKti y fi Kai

42 @a[ai\t]KTi yff (M. 3) 8ir(saKS<j>(hi) \ta(piov) &rj(fioau>v) à[v(à) (-rvpov)

(X)

43 (npÓTgpoc) [£a]paici(i>v[o]ç TOV Kai [ ] fi»;r(pac) GCÏT( ) 5o#(ei>roç) sic 44 Tp[aicTop]iQff KOIÏ àvaic£x[u)(pTjicOToç) jt 8 rô ]" ftepo(ç) oîjc(îaç) Korra-45 [*alî [ ....] itai ai[9pio]y K[o]i(trov) irpp[ç] [ ' A/3 (STOVÇ) s](j)[ç 5] (ETOUÇ)

tûp(iaQi)) (5p.) j3' 7t(rocsç) Bop(pâ),

46 NÓT(OU), Atj3(ôç) bijtjtoaia) p[v(jiri)], 'ATijX(tûjTOu) £[7 ti(èv) r(oC) ÔTO] Bo[p(pâ)] Ns^)(epù>Toç) Eù8ai(jiovoç), sy &è r(oû)

47 â(\Xou) ^ispo(uç) £T[t] T(I fiépoç) TOV ayT(ov) (5p.) (XI)

48 Toû a(ùroD) ç-" ^eppç a[ù]X(ijç) o[X]r;ç, s[v p +_ 3 ( ) icai i^etX(oC) TOTT(OV) TEp}iTETei\(iaiiévov) xai xP1<"'(ijpûi)i')

49 «Hj'fà'') Tpàç r(oùç) [à]5eX(^>oi;ç)' X/3 (ërouç) suc S [(ËTOUÇ) cop(«7#ij) (Sp.) - ]• 7/(Tov£ç) Nor(ou) roû è« At/3(ôç)

50 Ns^>(epS>roç) EvSaHjiovoc), TOV SK ' A.TTT/\{IOTOU) [sy |ièy] r(oû) <àio> Bop(pâ) pû(/i7j), S7 5è r(oû)

51 ètir[ô] NÓT(OV) (rpOTepov) Ta(e>>)vpio(ç) 'Avovß( ) [ ] , Bop(pâ) inrspaipo( )

52 sic \[î\@(a), 'AinjX(ut>Toii), (Bop(pâ)} itX7)po[co(/tCiji') ...]?toç 53 AKÎ(ÔÇ) Ns*e[p]û(TOç) N£0spi(Toç)- (M.3) eT(EaK£*ft?) (5p.) (XH)

54 Kai f[epï] "fiii[ß6i\v TÛV trepi $s[peT(vomv) TOT(ÙJV)] àrp (àp.) aS (àp.) a' Xß

(IVouç)

55 [s]w J? (s^ouç) û>p(iath]) \ta(piov) Sqfaoaiov) àc(à) xup(oD) 0( ) /3d', [7 (èVouç) aß(poxov), S (ërot/ç) rûy TpOT]eX(oi;/t£i'u)i')' [yi(roveç Bop](pà)

56 [ , ' A.ir]rj\(iÛTov) TOV a(ùroD), NÓT(OU) Taûpio(ç) [ 57 [ ] • (M.3) £

(xm)

(36)

28 EINE STEUERLISTE AUS PHERETNUIS 60 Spuren

Kol. IV (XIV)

61 "Qppv ToToéiiiç /ii7[r(pàç) T]a(Ei>)8otvßoto9(io<;) àirè £i..o( )

62 ài'afc£x(<«V»JKOTOç) ( ) ICE [ Jrtca ànrà T(TJÇ) irpaK^ropiaç) rà

?poay(ti>onEi>a) yp(a<i>ji) àxpÛTfav) rat; £u(ç)

63 CT[ ..]...( ) <pETà rà> oij(fioiLi'óiJiSva) aur(u) i;irapx(£U') èv r(tf) notB'

é[cclvr(à) èvOâ&e nS(E/jiÉvrj) Tspï $EPET(VOVII>)

64 àfô (àp.) aX0[ ]' (àp.) 7'' Xß (ÈYouç) i'cjç /S (ÊTOUÇ) ùp(îcr9r() x^Cptou)

5r)(no<riov) àc(à) (TupoD) cr( ) aS', 7 (STODÇ) aß(po\ov), [5] (STOVÇ) TÛI>

65 TtpjpTsXCouftfiVùif)' 7Î(ro>'£ç) T^Ç oX(i)ç) (àp.) a Bop(pâ) i5iaj(n^ Npr(ou), Ai^(ôç), 'ATT/X(i6)Tou) aiûpuf ,

66 At|8(oç) .i5i<Jr(oc^) 7^' (M. 3) èf(saKé4iSri) \ùj(piov) &T)(jiooiov) (rupoû) tr( ) aS'.

(XV)

67 Kaî S[t]à xpo^n/o^fiVou) iS (ETOUÇ) (xporepoy) XeÛT(oç) Ilaucrîpio(ç) roù Miato(u) ^r;r(pèç) Taûp(toç)

68 àirô ifipE^roiJECitc) à<t(ai<oDç) ysvodisvov) 7<J) rç (ËTEI) Èc 4>£p£T(coÛ£t) èc r($) àrà AjjS(ôç) ^epo(uç) r^[ç K]ÛH(I\Ç)

69 ^£tX(èç) TOT(OÇ) ^£[w(uj')] y \ß (STOVÇ) É'CJÇ 5 (STOVÇ)

70 'A[TT)]X(I.OITOU) [ ] T£[ ]poç, NÓT(OU) Taupto(ç) 'Apߣü>(c) »tat T[aû]-pio(ç) ^try(arpôç) oiicoirffiSa)

71 «at T0(p(i5(£i(7oç) 'A^oir(oç) 'A/ioir(oç) xaî TÛC àêEXf^ûv)' (M. 3)

(XVI)

72 '\IIOLC 'A,uoiT[oç] ToD 'A^otr(oç) /iJ)T(pôç) 6ajjtr(ioç) àfà 4>£p£r(foy£(i)ç) ««^(ayoCç) ~{svo(iiêvov) r[if] 0 (ËTSÎ) Ssoïi

73 A[vp]T}\iov 'AvTiiivivov èv $EPET(VOVEÎ) èv T(<J>) am NÓT(OU) (tat Ai/3(ôç) TTJç KOJii()jç) [^£p(£i) ^filtX(ôç) TOT(OÇ)

74 ^[«K( ) .]"' [X]ß (firpuç) fiajç 6 (ETOUÇ) < iip(iaSij) > £y 5ia^£ÎX((p)' Bop(pâ) Tl£TOi7(ipioç) ' Apxenß(pOTOv) KCIÏ T{£IV)

75 «[at a]X(X(j>'), [Nór(ou)] ÙTO

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