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s Blättle Der Frühling hält Einzug Ihringen startet kommunales Testzentrum - zusätzlich werden Wahlhelfende am Wahlsonntag getestet

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Amtsbla der Gemeinde Ihringen und Wasenweiler

s Blä le

‚ Blä le Nr. 9 

Mittwoch, 03.03.2021

IMPRESSUM: Herausgeber: Bürgermeisteramt Ihringen; Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bgm. B. Eckerle; Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen: Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die Veröff entlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen

wird keine Gewähr übernommen; Für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircherstraße 45, 78333 Stockach, Tel: 07771 9317-11, Telefax: 07771 9317-40, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de

Die Gemeinde Ihringen wird ab KW 9 allen Lehrerinnen und Lehrer, dem gesamten Betreuungspersonal (KITAs, Kernzeitbetreuung) sowie allen Mitarbeitenden, welche täglich im Kontakt mit Kindern/Schülern stehen (z.B. Hausmeister, Schulsekretariate) wöchentlich Schnelltests anbieten.

Dies ist möglich durch die Unterstützung der örtlichen Apotheke sowie des Ortsverbandes des DRK. Für diese schnelle, unkomplizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist Bürgermeister Eckerle äußerst dankbar. Es ist gut zu wissen, dass wir in Ihringen gemeinsam an einem Strang ziehen und auf die Unterstützung vor Ort zählen können. Ein großer Dank gilt Apotheker Herrn Dr. Manhard, der Vorstandschaft des DRK um Herrn Graf und Herrn Burtsche sowie dem Hauptamt der Verwaltung für die ganze Organisation. Insgesamt können somit wöchentlich ca. 160 Beschäftigte getestet werden.

Als zusätzliches Angebot wird die Gemeinde Ihringen bei der Landtagswahl am Wahlsonntag auch alle Wahlhelfenden testen. Ziel ist eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten. Wir sind froh, um jeden Wahlhelfer und möchten daher einen zusätzlichen Beitrag leisten, dass sich die Wahlhelfenden sicher fühlen. Hierfür hat das DRK ebenfalls seine Hilfe zugesagt.

Somit sind wir in unserer Gemeinde sehr gut aufgestellt und können – sollten dies Bund und Länder beschließen – bei Bedarf das Testangebot sukzessive weiter hochfahren.

Ihringen startet kommunales Testzentrum -

zusätzlich werden Wahlhelfende am Wahlsonntag getestet

Der Frühling hält Einzug

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Apotheken

Mittwoch, 03.03.2021: Apotheke am Rathaus, Tel.: 07641 - 91 29 12 Hinter den Eichen 6, 79276 Reute, Breisgau Donnerstag, 04.03.2021: Europa-Apotheke, Tel.: 07667 - 94 20 55

Richard-Müller-Str. 3 C, 79206 Breisach am Rhein Freitag, 05.03.2021: St. Wendelin-Apotheke, Tel.: 07668 - 58 12

Farbgasse 10, 79291 Merdingen

Samstag, 06.03.2021: Franziskaner-Apotheke, Tel.: 07664 - 40 87 14 Großgasse 2, 79206 Breisach am Rhein (Oberrimsingen) Sonntag, 07.03.2021: Kaiserstuhl-Apotheke, Tel.: 07663 - 12 05

Hauptstr. 67, 79356 Eichstetten am Kaiserstuhl Montag, 08.03.2021: Kaiserstuhl-Apotheke, Tel.: 07662 - 3 37

Hauptstr. 3, 79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl (Oberrotweil) Dienstag, 09.03.2021: Münster-Apotheke, Tel.: 07667 - 72 99

Kupfertorstr. 16, 79206 Breisach am Rhein Mittwoch, 10.03.2021: Rats-Apotheke, Tel.: 07663 - 14 70

Hauptstr. 4, 79268 Bötzingen

FEUERWEHR 1 12

Gesamtkommandant Christoph Rombach, Ihringen 95 23 25

Abteilungskommandant Torsten Voß 9 96 86 01

Kommandant Axel Briem, Wasenweiler 9 44 55

Gerätehaus Ihringen 50 14

Gerätehaus Wasenweiler 9 44 81

GRUNDBUCHAMT EMMENDINGEN 07641 9 65 87-600

Kaiserstuhl-Touristik e.V. 

Bachenstr. 38

Telefon: 93 43 • Telefax: 90 81 68 • e-mail: tourist.info@ihringen.de

ÖFFNUNGSZEITEN: Mo. - Sa. 9.00 - 12.00 Uhr

Mo. - Di. + Do. - Fr. 15.00 - 18.00 Uhr

Allgemeiner Notdienst

FEUERWEHR, DRK-RETTUNGDIENST / NOTFALLRETTUNG 112

POLIZEINOTRUF 110

Polizeirevier Breisach 07667 9117-0

UNFALLRETTUNG UND KRANKENTRANSPORTE 19222 GIFTNOTRUFZENTRALE FREIBURG 0761 19240

RECHTSANWALT-NOTDIENST 0761 72773

BADENOVA AG CO.KG

Servicenummer 0800 2838485

Entstörungsdienst (24 Std) 0800 2767767

Sozialdienste

DORFHELFERINNENSTATION Einsatzleitung Fr. Gündel 7108-14 BERATUNGSSTELLE FÜR ÄLTERE MENSCHEN UND DEREN ANGEHÖRIGE Nora Vogel und Christiane Gehring (Dipl. Sozialpädagogin) 07667 904899 HOSPIZGRUPPE Begleitung Sterbender

Kontaktperson Frau Neunsinger 07668 9143 oder 1401

Vertretung 07667 1864 oder 0151 15548955

INTEGRATIONSFACHDIENST FREIBURG 0711/250832800 Beratungsstelle für schwerbehinderte, psychisch erkrankte und hörbehinderte Arbeitnehmer*innen und deren Arbeitgeber

Weitere Sozialdienste finden Sie im Internet unter www.ihringenß Leben in...ß Soziale Dienste (Auskünfte zu Pflegediensten erhalten Sie in unserem Bürgerbüro)

Bereitschaftsdienst

TIERÄRZTE - einheitliche Rufnummer 07667/9430810 ZAHNÄRZTE - einheitliche Rufnummer 0180 3 222 555-41

ÄRZTE 116 117

NOTFALLPRAXIS FÜR ERWACHSENE

Medizinische Universitätsklinik, Hugstetterstraße 55 0761/ 80 99 800 NOTFALLPRAXIS FÜR KINDER

St. Josefskrankenhaus, Sautierstraße 1 0180 6 076 111

Telefonverzeichnis der Gemeinde

TELEFON: 71 08-0  TELFAX: 71 08-50  E-MAIL: gemeinde@ihringen.de

SPRECHZEITEN: Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

Di. 14.00 - 18.30 Uhr Do. 14.00 - 16.00 Uhr

BÜRGERMEISTER Herr Eckerle 71 08-21

Sekretariat/ Gemeindeblatt amtl. Teil Frau Ortolf 71 08-21 HAUPTAMT

Leitung Herr Waßmer 71 08-22

Ordnungsamt/Feuerwehr Herr Hügele 71 08-24

Integrations- und Flüchtlingsbeauftragter

Standesamt Frau Kiss 71 08-23

Personal Herr Meyer 71 08-27

Asyl/Friedhof/ Frau Tibi 71 08-61

Grundbucheinsichtsstelle BÜRGERBÜRO

Meldewesen/Gewerbe/Soziales Frau Rombach 7108-14

Herr Keil 7108-15

Frau Gündel 7108-16

SPRECHZEITEN BÜRGERBÜRO: Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Di. 14.00 - 18.30 Uhr Do. 14.00 - 17.30 Uhr

RECHNUNGSAMT

Leitung Herr Lehmann 71 08-10

Steuern, Abgaben Frau Plesz 71 08-11

Abwassergebühren (gesplittet)

Gemeindekasse Frau Eble 71 08-12

Frau Motz 71 08-13

BAUAMT

Leitung Herr Kiss 71 08-30

Technik Herr Kurze 71 08-33

Verwaltung Frau Langenbacher 71 08-35

Frau Wihler 71 08-31

BAUHOF

Verwaltung 9 41 04

WASSER Wassermeister 0151 / 16 35 99 52

RECYCLINGHOF/KLÄRANLAGE 9 08 95 26

ÖFFNUNGSZEITEN: Di. 16.00 - 19.00 Uhr

Sa. 9.00 - 13.00 Uhr

BÜCHEREI 9 45 19

ÖFFNUNGSZEITEN: Di. 16.00 - 20.00 Uhr

Öffnungszeiten während der Schulferien Mi. 16.00 - 19.00 Uhr werden gesondert veröffentlicht Do. 9.00 - 11.00 Uhr

JUGENDZENTRUM 90 81 23

FORSTAMT 0162/2550711

NATURZENTRUM 71 08-80

SCHWIMMBAD 9 52 96 12

SCHULEN

Neunlinden-Schule Ihringen 9 95 47-0

Kernzeitbetreuung 9 95 47-15

Schulsozialarbeit Axel Schimpff 0151 65723026

Albert-Schule Ihringen 12 72

Mambergschule Wasenweiler 53 80

Kernzeitbetreuung Wasenweiler 0160/99 57 03 27

KINDERGARTEN ARCHE 57 54

KINDERGARTEN HINTERHÖF 13 45

KINDERGARTEN ST. JOSEPH, WASENWEILER 54 43

Ortsteil Wasenweiler

E-MAIL: ov.wasenweiler@ihringen.de  TELEFAX: 71 08 50

ORTSVORSTEHER HERR LAI  TELEFON: 214  E-MAIL: lai.alois@ihringen.de ÖFFNUNGSZEITEN ORTSVERWALTUNG: Di 8.00 - 10.00 Uhr SPRECHZEITEN HERR LAI: Di 8.00 - 12.00 Uhr

Mi 17.00 - 19.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten der OV wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro

AUF EINEN BLICK www.ihringen.de

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AMTLICHES www.ihringen.de Neubaugebiet Kaibengasse - Glasfaseranschlüsse

Nach finaler Rückmeldung der Telekom, können im Neubaugebiet Kaibengasse künftig alle Haushalte Glasfaseranschlüsse nutzen.

Die Telekom hat die nötigen Erschließungsarbeiten abgeschlossen und versorgt bald das Neubaugebiet komplett mit sogenannten FTTH-An- schlüssen. Mit „Fiber to the Home“ (FTTH) endet die Glasfaserleitung nicht mehr am Verteilerkasten auf dem Bürgersteig oder im Keller des Hauses, sondern wird bis in die Wohnung geführt. Die Anschlüsse bieten eine Geschwindigkeit von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunden (MBit/s) beim Herunterladen und bis zu 200 MBit/s beim Heraufladen an.

Es ist sehr erfreulich, dass in unserem Neubaugebiet Kaibengasse jedem Haushalt ein Glasfaseranschluss angeboten werden kann, so Bürger- meister Eckerle. Das Baugebiet ist somit in jeglicher Hinsicht auf dem Stand der Dinge.

Um sich einen FTTH-Anschluss zu sichern, muss der Bauherr die Telekom beauftragen, das Haus ans Glasfaser-Netz anzuschließen.

Die Beauftragung sollte spätestens sechs Monate vor dem geplanten Einzugstermin beim Bauherren-Service der Telekom erfolgen:

0800 33 01903 oder online unter: www.telekom.de/glasfaser.

Wir, die Elterninitiative „Naturkinder Ihringen“, gründen gemeinsam mit der Gemeinde einen Natur/-Waldkindergarten. Dafür suchen wir ein passendes Grundstück für unsere Naturkinder und hoffen auf Ihre rege Mithilfe, getreu dem Motto: Was wir alleine nicht schaffen, das schaffen wir dann zusammen!

Haben Sie vielleicht selbst ein geeignetes Grundstück oder kennen Sie jemanden, der jemanden kennt? Dann freuen wir uns sehr auf Ihre Ideen!

Wirken wir gemeinsam zum Wohle aller Kinder, naturverbundenen Ihringer*innen und gestalten wir aktiv neue Lebensräume für unsere Kleinen.

in abwechslungsreicher Natur (Wald/Wiese/Hohlgasse) liegen mit direktem oder fußläufig erreichbarem Wald

entweder mit direkter Zufahrtsmöglichkeit oder maximal 500 Meter von einer befestigten Straße entfernt sein

Ansprechpartnerin: Lisa Schneider, Im Westengarten 10 A, www.waldkindergarten-ihringen.de, hallo@waldkindergarten-ihringen.de, 0170/9641704 oder 07668/278

Der Basisplatz für unsere Naturkinder Ihringen sollte:

mindestens 14 Ar groß sein

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Stellenanzeige

Für unseren 6-gruppigen Kindergarten „St. Josef“ im Ortsteil Wasenweiler suchen wir zum 01.04.2021

eine pädagogische Fachkraft in Vollzeit (m/w/d)

(Ganztagsbetreuung)

Ihre Aufgaben:

• fachliche Begleitung und Betreuung der Kinder;

• liebevolle und individuelle Förderung der Selbstständigkeit der Kinder und deren Talente;

• Planung und Durchführung von pädagogischen Angeboten;

• Unterstützung und Dokumentation der ganzheitlichen Entwicklung der Kinder;

• Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern

Das bringen Sie mit:

• Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder eine andere Qualifikation entsprechend §7 Kindertagesbetreuungsgesetz

• Pädagogisches Einfühlungsvermögen und Freude an der Arbeit mit Kindern

• Teamgeist und Kreativität

• Interesse der persönlichen und fachlichen Weiterbildung

Das bieten wir Ihnen:

• Vergütung nach Entgeltgruppe S8a TVöD-SuE – je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen

• Engagiertes, motiviertes und junges Team

• Mitglied Fitnessverbund „Hansefit“

• Ideale Anbindung an die Breisgau S-Bahn

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 12.03.2021 an das Bürgermeisteramt Ihringen, Bachenstraße 42, 79241 Ihringen oder per Mail an bewerbung@ihringen.de. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Waßmer unter Tel. 07668/7108-22 gerne zur Verfügung.

GEMEINDE IHRINGEN AM KAISERSTUHL

In unserem Kindergarten „St. Josef“

im Ortsteil Wasenweiler (U3- u. Ü3-Be- reich) bieten wir zum 01.09.2021

• eine

Ausbildungsstelle

in der praxisorientierten Form (piA), (w,m,d)

• und eine

FSJ-Stelle

(Freiwilliges Soziales Jahr) (m,w,d) an.

Freu Dich auf:

• erstklassige Einarbeitung und Begleitung des Anerkennungs- und FSJ-Jahres sowie in der piA-Ausbildung

• erfahrene Praxisanleiterinnen, die dich mit Freude begleiten

• liebevolle, werteorientierte und ganzheitliche Pädagogik

• vielfältige Mitgestaltungsmöglichkeiten Wir freuen uns auf:

• Leidenschaft und Liebe im Umgang mit kleinen und großen Menschen

• Eigenverantwortung, Engagement und eigene Ideen

• Spaß an der Teamarbeit und an der Mitgestaltung unseres pädagogischen Konzepts

Bist Du interessiert?

Dann richte Deine Bewerbung bis spätestens Freitag, 05.03.2021, an das Bürgermeisteramt Ihringen, Bachenstr. 42, 79241 Ihringen oder per Mail an bewerbung@Ihringen.de.

Für weitere Informationen steht Herr Waßmer unter Tel. 07668/7108-22 gerne zur Verfügung.

GEMEINDE IHRINGEN AM KAISERSTUHL

Betreuungskraft gesucht...

Für den Ganztagsschulbetrieb an der Albertschule in Ihringen suchen wir zum sofortigen Eintritt, zunächst befristet bis 31.07.2022, eine verantwortungsbewusste, zuverlässige und kre- ative

Betreuungskraft/

Pädagogische Fachkraft (m/w/d),

die Spaß an der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern hat. Die Arbeitszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 12.15 Uhr – 16.15 Uhr.

Neben einer leistungsgerechten Vergütung nach TVöD, bieten wir Ihnen die Mitgliedschaft im Fitnessverbund „Hansefit“.

Bitten senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätes- tens 15.03.2021 an das Bürgermeisteramt Ihringen, Bachenstr.

42, 79241 Ihringen oder per Mail an bewerbung@Ihringen.de.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Waßmer unter Tel.

07668/7108-22 gerne zur Verfügung.

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Stadt/Gemeinde

Gemeinde Ihringen

Wahlkreis (Nummer und Name)

48, Breisgau

Wahlbekanntmachung

1. Am 14.03.2021 findet die Landtagswahl BW 2021 statt.

Die Wahlzeit dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 5 - allgemeine Wahlbezirke - eingeteilt:

Nummer

desWahlbezirks

Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum

00101 Wahlbezirk 00101 Wahlbezirk 00101, Neunlindenschule -Aula Links-

Schulweg 21, 79241 Ihringen

00102 Wahlbezirk 00102 Wahlbezirk 00102, Neunlindenschule -Aula Mitte-

Schulweg 21, 79241 Ihringen

00103 Wahlbezirk 00103 Wahlbezirk 00103, Neunlindenschule -Aula Rechts-

Schulweg 21, 79241 Ihringen

00104 Wahlbezirk 00104 Wahlbezirk 00104, Neunlindenschule - Grundschule-

Schulweg 21, 79241 Ihringen

00205 Wahlbezirk 00205 (Wasenweiler) Wahlbezirk 00205, OV Wasenweiler -Sit- zungszimmer-

Schulstraße 1, 79241 Ihringen

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21.02.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.

Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zusammen

Uhrzeit

um 15:00

Sitzungsraum

im Rathaus Ihringen (Bürgersaal + Trauzim- mer)

3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerver- zeichnis er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4).

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer den Namen des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers der zugelassenen Wahlvorschläge im Wahlkreis. Wahlvorschlägen von Parteien wird zudem der Name der Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, beigefügt.

Rechts von dem Namen des jeweiligen Wahlvorschlags ist ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimm- zettels aufgebracht.

Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag er/sie sich entscheiden will.

Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlkabine des Wahlraums gekenn-

zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der

Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

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4. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschrie- benen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angege- benen Stelle abgegeben werden.

5. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin hinweisenden Zusatz enthält.

Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.

6. Jede/jeder Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes).

Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner/ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hil- feleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten/von der Wahlberech- tigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- scheidung des/der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfs- person besteht (§ 8 Abs. 4 Landtagswahlgesetz). Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis ver- fälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des/der Wahlberechtig- ten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des/der Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).

7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Fest- stellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Bürgermeisteramt

Ort, Datum

Ihringen, 03.03.2021

Unterschrift, Amtsbezeichnung

Bürgermeister

Für den Aushang dieser Wahlbekanntmachung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist ein Muster des amtlichen Stimmzettels beizufügen (§ 31 Abs. 2 LWO). Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.

Eckerle

Bürgerrmeister

(7)

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Ihringen

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß §50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. No- vember.2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen im Zu- sammenhang mit Wahlen und Abstimmung auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- gehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Mel- deregister erteilen.

Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtig- ten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vorna- men, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Per- son verstorben ist, diese Tatsache.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigen dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung ver- wenden und hat sich spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu wiedersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Ihringen, Bachenstraße 42, 79241 Ihringen Zimmernummer 103 Bürgerbüro eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagment der Bundeswehr Nach § 58b des Soldentengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, frei- willigen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanangement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wiedersprechen. Der Wider- spruch kann bei der Gemeinde Ihringen, Bachenstraße 42,

79241 Ihringen Zimmernummer 103 Bürgerbüro eingelegt werden.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), §6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Da- ten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.

Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Reli- gionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familienname, früheren Namen, Ge- burtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitige Anschriften.

Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu wiedersprechen. Der Wider- spruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermitt- lung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesell- schaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.

Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Ihringen, Bachenstraße 42, 79241 Ihringen Zimmernummer 103 Bürgerbüro eingelegt werden.

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters – oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rund- funkt und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministe- rium

Verlangen Mandatsträger, presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohner, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmelderegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrade, An- schrift sowie Datum und Art des Jubiläums-Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Ge- burtstag jeder folgenden Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. Und jedes folgende Ehejubiläum.

Die Meldebehörden übermittelt darüber hinaus gemäß §12 Melde- verordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehe- jubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Naschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

Die betroffenen Personen, deren Daten Übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wiedersprechen. Der Wider- spruch kann bei Gemeinde Ihringen, Bachenstraße 42, 79241 Ihrin- gen Zimmernummer 103 Bürgerbüro eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die Meldebehörden darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG), Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebens- jahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Ad- ressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Wider- spruch kann bei der Gemeinde Ihringen, Bachenstraße 42, 79241 Ihringen Zimmernummer 103 Bürgerbüro eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Wider- spruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zum Zwecke der Information der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei Wahlen und Abstimmungen

Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Uni- onsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, dürfen die Meldebehörden die in § 44 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache) sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nutzen, um ihnen In- formationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden, vgl. § 2 Absatz 3 des baden-württem- bergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (BW AG- BMG).

Die betroffenen Personen haben das Recht, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemein- de Ihringen, Bachenstraße 42, 79241 Ihringen Zimmernummer 103 Bürgerbüro eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

(8)

Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates

Am Donnerstag, den 11. März 2021 findet um 19.00 Uhr eine öf- fentliche Sitzung des Ortschaftsrates in der Mamberghalle in Wasen- weiler statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.

Tagesordnung

1. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplätzen auf Lgb.-Nr. 25, Schulstraße, Wasenweiler 2. Bebauungsplan Mamberghalde Sachstandsbericht und Be-

schluss zum weiteren Vorgehen

3. Oktoberfest in Wasenweiler Sachstandsbericht und Beschluss zum weiteren Vorgehen

4. Gemeindejubiläum 2025 Sachstandsbericht und Beschluss zum weiteren Vorgehen

5. Mitteilungen 6. Frageviertelstunde 7. Anfragen

Mit freundlichen Grüßen Alois Lai

Ortsvorsteher Liebe Bürgerinnen und Bürger,

trotz der derzeitigen Pandemielage sind Ortschaftsratssitzungen für unaufschiebbare Themen erforderlich. Damit die Sitzung unter den geltenden Hygienebestimmungen durchgeführt werden kann, bit- ten wir Sie folgendes zu beachten:

- Das Tragen eines Mund- und Nasenschutz beim Zutritt der Halle ist verpflichtend

- Menschenansammlungen vor der Halle sind zu vermeiden - Die Bestuhlung erfolgt in großzügigen Abständen - Toiletten dürfen nur im Notfall benutzt werden

- Besonders bitten wir untereinander um dauerhafte Einhaltung des Mindestabstands

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe

FUNDSACHEN

gefunden:

Einzelner Schlüssel mit schwarzem Lederband in Wasenweiler Geldbetrag

Schadstoffsammlung in Ihringen

Am Montag, 08.03.2021 findet auf dem Parkplatz vor der Kaiser- stuhlhalle in der Zeit von 09.30 – 12.00 Uhr eine Schadstoffsamm- lung durch die ALB statt.

Bei der Schadstoffsammlung der ALB werden nur die unten aufge- führten Sonderabfälle aus privaten Haushalten und an die öffentli- che Müllabfuhr angeschlossene Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen angenommen.

Die Abfälle sind in dicht verschlossenen und intakten Behältnissen anzuliefern. Wenn sich die Abfälle nicht mehr in der Originalverpa- ckung befinden oder das Etikett nicht mehr lesbar ist, sind diese durch den Anlieferer möglichst genau zu identifizieren.

Die Abfälle dürfen nur an der Sammelstelle zur angegebenen Zeit angeliefert werden. Sie sind ausschließlich dem Personal des Schad- stoffmobils zu übergeben.

Wer die Sonderabfälle unkontrolliert abstellt, macht sich strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen. Bitte denken Sie auch an die Gefahren, die durch solche unkontrolliert abgestellten Schadstoffe -z.B. für Kinder- entstehen können.

Folgende Schadstoffe werden beim Schadstoffmobil angenom- men • Altlacke und Farben: außer ausgehärtete Dispersionsfarben; diese Farbreste gehören in den Restmüll, die pinselreinen Farbeimer in den Gelben Sack

• Altmedikamente

• Autobatterien

• Brems- und Kühlflüssigkeit

• Fotochemikalien

• Getriebe- und Hydrauliköle

• Haushaltsreiniger

• Holzschutzmittel

• Kondensatoren - PCB-haltig

• Laborchemikalien

• Laugen

• Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

• Lösemittel

• Metall- und Kunststoffbehälter mit anhaftenden Schadstoffen

• ölverunreinigte Stoffe wie z.B. Filter, Lappen

• Pflanzenbehandlungsmittel

• quecksilberhaltige Produkte: Bauteile sind ausgebaut anzuliefern

• Säuren

• Spraydosen mit Resten; vollständig entleerte Behältnisse mit dem Grünen Punkt können über den Gelben Sack entsorgt werden (Be- hältnisse ohne Grünem Punkt werden am Schadstoffmobil ange- nommen)

• Trockenbatterien

Verkehrsbeschränkungen in Ihringen und Wasenweiler

(aktuell Online auf www.ihringen.de)

Wo Wann Was

Ihringen

Ihringen, Vogelgasse im Bereich des Anwesens Nr.17 22.02. - 09.04.2021 Während der Abrissarbeiten Vollsperrung der Vogelgasse im Bereich des Anwesens Nr. 17 mit 1m Notweg.

Außerhalb der Arbeitszeit ist eine Durchfahrt möglich.

Ihringen, Bachenstraße am Anwesen Nr. 22 19.02. - 28.05.2021 Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg am Anwesen Bachenstraße Nr.22

Ihringen, Maienbrunnenstraße im Bereich des

Anwesens Nr. 51 19.02. - 09.04.2021

(max. 4 Wochen) Vollsperrung der Maienbrunnenstraße im Bereich des nwesens Nr. 51

Ihringen, Maienbrunnestraße im Bereich des

Anwesens Nr. 44 25.01. - 17.03.2021

(max. 5 Tage) Halbseitige Sperrung im Zuge der Maienbrunnstraße Ihringen, Eisenbahnstraße im Bereich des

Anwesens Nr. 4 24.02. - 12.03.2021

(max. 1 Tag) Gehwegsperrung im Zuge der Eisenbahnstraße (L134) Ihringen, Riedengartenstraße Nr. 21, 29, 37;

Zeppelinstraße 7; Vogesenstraße und Elsässerstraße 17.02. - 12.03.2021 Vollsperrung des Gehwegs im Bereich diverser Straßen Wasenweiler

Wasenweiler, Mamberghalde im Bereich des

Anwesen Nr. 1 24.02. - 05.03.2021 Vollsperrung im Zuge der Straße „Mamberghalde“

(9)

Folgende Stoffe werden nicht angenommen

• Altöl: in Ausnahmefällen werden bis max. 5 Liter angenommen

• Aluminium und magnesiumhaltige Stäube, Pulver oder Legierun-

• CO2 Patronen: an den Handel zurückgebengen

• Infektiöse Abfälle: gebrauchte Injektionsnadeln und Kanülen in ei- nem dicht verschlossenen Gefäß in den Restmüll geben

• Katalysatoren: Rückgabe an Händler od. Hersteller

• Explosivstoffe und Munition

• Radioaktive Abfälle Hinweise

Sie können Ihre Schadstoffe auch bei den Sammlungen in Nach- bargemeinden abgeben. Falls Sie unsicher sind, ob ein Artikel zum Schadstoffmobil gehört oder nicht, erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Abfallberatung Tel. 0761/21879707 oder der Südwestentsor- gung Tel. 07667/948480

MITTEILUNGEN DES LANDRATSAMTES

„Neue Informationen zum

Gemeinsamen Antragsverfahren 2021“

Die Beratung zum „Gemeinsamer Antrag 2021“ wird auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie wie im Vorjahr telefonisch abgewi- ckelt. Informationsveranstaltungen können 2021 nicht angeboten werden.

Über Neuerungen und Änderungen im Gemeinsamen Antrag können Sie sich auf der Homepage des Landratsamt Breisgau-Hochschwarz- wald über folgenden Link https://www.breisgau-hochschwarzwald.

de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Wirtschaft+_+Mobilitaet/

Landwirtschaft.html informieren.

JUGEND UND BILDUNG www.ihringen.de JUZE

KINDERGÄRTEN & SCHULEN www.ihringen.de

NEUNLINDENSCHULE

Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möch- ten. Die Anmeldung für unsere neuen Erstklässler der Neunlin- den-Schule Ihringen findet an folgenden Tagen statt:

Mittwoch, 17.03.2021 10:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag, 18.03.2021 10:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr Die Anmeldung für unsere neuen Erstklässler der Mamberg-Schu- le Wasenweiler findet an folgendem Nachmittag in der Neunlin- den-Schule in Ihringen statt:

Dienstag, 16.03.2021 14:00 - 17:00 Uhr Es wurden bereits Terminlisten in den Kindergärten Arche, Hinterhöf und St. Josef ausgehängt. Die Eltern können sich dort selbst einen Termin buchen.

Auf Grund der Corona-Lage bitten wir darum, dass nur ein Elternteil mit dem Schulkind zur Anmeldung erscheint. Vielen Dank!

Bitte bringen Sie einen Identitätsnachweis (Geburtsurkunde oder Personalausweis) Ihres Kindes mit. Ebenso den Impfpass zur Über- prüfung der Masernimpfung sowie eventuell einen Sorgerechts- nachweis.

Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möch- ten. Die Anmeldung für unsere neuen Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe 5 findet an folgenden Tagen statt:

Datum Uhrzeit

Montag, 08.03.2021 10:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag, 09.03.2021 10:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch, 10.03.2021 10:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag, 11.03.2021 10:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Auf Grund der aktuellen Corona-Lage findet die Anmeldung nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Zur Terminvergabe kontaktieren Sie bitte das Sekretariat unter 07668 - 995470.

Die Anmeldung findet in der Aula der Neunlinden-Schule statt.

Details zur Anmeldung finden Sie unter www.neunlinden-schule.de unter „Aktuelles“

(10)

JUGENDMUSIKSCHULE

Musik tut gut!

Wer sich mit Musik beschäftigt, fördert die Entfaltung seiner Persönlichkeit.

Wer musiziert, bereichert seine Gefühlswelt und seine Phantasie.

Wer ein Musikinstrument oder das Singen erlernt, entwickelt Ausdrucks- und Gestaltungsvermögen.

Wer gemeinsam mit anderen Musik macht, stärkt seine Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit und übt gegenseitige Aufmerksamkeit.

Das neue Musikschulsemester beginnt im April

Neuanmeldungen sind jetzt möglich, Schnuppertermine können vereinbart werden Im April beginnt das neue Musikschulsemester der Jugendmusikschule Westlicher Kaiserstuhl- Tuniberg (JMS). Auch wenn momentan keine persönlichen Begegnungen zum Ausprobieren der Instrumente erlaubt sind, bietet die JMS online Beratung zum Unterricht und Schnuppertermine zum Kennenlernen der Instrumente und der Lehrkräfte an.

Informationen zum Unterrichtsangebot und Informationen zu den Lehrkräften gibt es weiterhin auf der JMS-Homepage unter www.jugendmusikschule-breisach.de . Dort findet man auch Klangbeispiele zu den einzelnen Instrumenten.

Bei Interesse an einem Unterrichtsfach kann man sich bei der JMS-Geschäftsstelle melden und zwar telefonisch unter 07667 1846 Montag bis Freitag von 10.00-12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Anfragen per E-Mail sind jederzeit möglich unter jms.breisach@t-online.de . Nach Möglichkeit wird dann ein Online-Schnuppertermin mit den jeweiligen Lehrkräften vermittelt. Sobald Begegnungen in Präsenzform wieder erlaubt sind, können dann natürlich auch wieder persönliche Beratungstermine stattfinden.

• Wer sich mit Musik beschäftigt, fördert die Entfaltung seiner Per- sönlichkeit.

• Wer musiziert, bereichert seine Gefühlswelt und seine Phantasie.

• Wer ein Musikinstrument oder das Singen erlernt, entwickelt Aus- drucks- und Gestaltungsvermögen.

• Wer gemeinsam mit anderen Musik macht, stärkt seine Wahrneh- mungs- und Konzentrationsfähigkeit und übt gegenseitige Auf- merksamkeit.

Das neue Musikschulsemester beginnt im April

Neuanmeldungen sind jetzt möglich, Schnuppertermine kön- nen vereinbart werden

Im April beginnt das neue Musikschulsemester der Jugendmusik- schule Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg (JMS). Auch wenn momen- tan keine persönlichen Begegnungen zum Ausprobieren der Instru- mente erlaubt sind, bietet die JMS online Beratung zum Unterricht und Schnuppertermine zum Kennenlernen der Instrumente und der Lehrkräfte an.

Informationen zum Unterrichtsangebot und Informationen zu den Lehrkräften gibt es weiterhin auf der JMS-Homepage unter www.ju- gendmusikschule-breisach.de . Dort findet man auch Klangbeispiele zu den einzelnen Instrumenten.

Bei Interesse an einem Unterrichtsfach kann man sich bei der JMS-Geschäftsstelle melden und zwar telefonisch unter 07667 1846 Montag bis Freitag von 10.00-12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Anfragen per E-Mail sind jederzeit möglich unter jms.breisach@t-online.de .

Nach Möglichkeit wird dann ein Online-Schnuppertermin mit den jeweiligen Lehrkräften vermittelt. Sobald Begegnungen in Präsenz- form wieder erlaubt sind, können dann natürlich auch wieder per- sönliche Beratungstermine stattfinden.

KIRCHEN www.ihringen.de

EVANGELISCHE

KIRCHENGEMEINDE Ihringen

Wochenspruch:

Gott erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns ge- storben ist, als wir noch Sünder waren.

(Römer 5,8)

Pfarrbüro:

Tel. 07668 / 221 (dienstags – freitags von 8.30 h – 12.00 h) Mail: ihringen@kbz.ekiba.de

Homepage: www.kirche-ihringen.de Sonntag, 07.03.

10.30 h – Gottesdienst – Pfr. Fritz Breisacher

In diesem Gottesdienst wird Herr Pfr. Sebastian Bernick vorgestellt.

Herr Bernick ist seit dem 01.03.21 für zunächst zwei Jahre in Ihringen als Pfarrer im Probedienst tätig. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Coronasituation keine Grußworte und kein Empfang möglich sind.

Wenn Sie sich, anlässlich seiner Vorstellung, an Herr Pfr. Bernick wen- den möchten, können Sie dies gerne telefonisch (07668/9529910) oder schriftlich tun (Kontaktdaten finden Sie u.a. auf unserer Home- page).

Bitte beachten Sie, dass die Kasualvertretung durch Herrn Pfr. i. R.

Gerhard Jost aufgrund der Wiederbesetzung der Pfarrstelle endet.

Bitte wenden Sie sich in allen Angelegenheiten – insbesondere bei Trauerfällen – wie gewohnt direkt an das Pfarrbüro.

Die Kollekte wird erbeten für die Diakonie Deutschland: Zusammen- halt und Gemeinsinn stärken – diakonische Projekte für mehr Gleich- berechtigung in einer vielfältigen Gesellschaft

Der Gottesdienstbesuch ist ohne Voranmeldung möglich. Eine Dokumentation der Kontaktadressen aller Besucher erfolgt am Ein- gang.

Bitte tragen Sie in der Kirche medizinische Masken (KN95/N95, FFP2 oder OP-Masken) und beachten Sie die geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften.

Wahren Sie bitte mindestens 2 m Abstand zu anderen Personen.

Die Kirche ist tagsüber geöffnet. Wenn Sie Stille suchen oder in unserer Kirche beten wollen, sind Sie herzlich willkommen.

Trauerfeiern und Beisetzungen finden unter freiem Himmel auf dem Friedhof statt. Es gilt eine Obergrenze von maximal 100 Teilneh- menden. Bitte sorgen Sie selbstverantwortlich für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 m und tragen Sie zu jeder Zeit einen Mund-Nasen-Schutz.

Herzliche Segensgrüße Vera Jakob, Sekretariat

SEELSORGEEINHEIT BREISACH-MERDINGEN KATH. PFARRGEMEINDE MARIÄ HIMMELFAHRT

Pfarrbüro Merdingen, Tel. 07668 241 Öffnungszeiten Büro Merdingen:

Di/Mi/Do/Fr von 10 - 12 Uhr

Do von 16 - 18 Uhr

Freitag, 05. März 2021

19.00 Niederrims. Eucharistiefeier (G. Eisele) Samstag, 06. März 2021

17.30 Niederrims. Beichtgelegenheit in der Fastenzeit - längstens bis 18.00 Uhr (J. Brauchle)

18.00 Breisach Münster, Eucharistiefeier am Vorabend (G. Eisele) 18.30 Niederrims. Eucharistiefeier am Vorabend mit Vorstellung der Firmanden aus Niederrimsingen (J. Brauchle + H. Wochner)

(11)

Sonntag, 07. März 2021

09.00 Merdingen Eucharistiefeier mit Vorstellung der Firmanden aus Merdingen (J. Brauchle / H. Wochner)

10.30 Breisach Münster, Eucharistiefeier (A. Eisler) 10.30 Gündlingen Eucharistiefeier (G. Eisele) 10.30 Oberrimsingen Eucharistiefeier (A. Lehmann)

Gebet für die Familien Michael und Lothar Engel und Familie Scharf;

für Dominik, Bärbel und Fred Mann

10.30 Wasenweiler Eucharistiefeier mit Vorstellung der Firmanden aus Wasenweiler und Ihringen (J. Brauchle / H. Wochner)

Montag, 08. März 2021

09.00 Breisach Josefskirche, Wort-Gottes-Feier (G. Schwan)

19.00 online Ökumenischer Kreuzweg der Jugend (Chr. Engler/IU.

Wochner)

Dienstag, 09. März 2021

08.00 Niederrims. Eucharistiefeier (J. Brauchle) Donnerstag, 11. März 2021

18.30 Wasenweiler Rosenkranzgebet 19.00 Gündlingen Eucharistiefeier (G. Eisele) 19.00 Wasenweiler Eucharistiefeier (J. Brauchle) Gebet für Eberhard Burkhart und Eltern

Allgemeine Informationen

Wir bitten Sie, während des gesamten Gottesdienstes eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen. Bitte beachten Sie die Abstands- regeln beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch im Freien.

Unsere Pfarrbüros sind in dringenden Angelegenheiten persönlich oder nach vorheriger Absprache für Sie da. Tragen Sie bei Ihrem Be- such eine FFP2- oder medizinische Maske. Ihre Anliegen sind uns weiterhin wichtig und werden bearbeitet.

Kontakt: Pfarrbüro Merdingen, Telefon 07668/241, pfarrbuero.mer- dingen@se-breisach-merdingen.de

Aktuelle Informationen zu Gottesdiensten und sonstigen Terminen finden Sie auf der Homepage: www.se-breisach-merdingen.de und im Pfarrblatt der Seelsorgeeinheit, dieses liegt in den Kirchen aus

EVANGELISCHE GEMEINSCHAFT E.V.

Die Evang. Gemeinschaft Ihringen, wünscht allen Leserinnen und Le- sern des Gemeindeblattes aus Ihringen und Wasenweiler, von gan- zem Herzen alles Gute, Gottes Segen und eine schöne Woche.

Besuchen Sie doch einfach unsere Seite im Internet unter:

www.lgv-ihringen.de (bei Fragen Tel. 07668-286)

Neu: Gottesdienst- Livestream öffentlich zugänglich!

Von Zuhause aus an unseren Gottesdiensten teilzunehmen, ist schon seit einigen Monaten möglich. Aber ab März 2021 ist die Über- tragung über unsere Webseite (siehe oben) den QR-Code oder unse- ren YouTube Kanal „Evangelische Gemeinschaft Ihringen“ für jeden öffentlich zugänglich.

Wir sind sehr dankbar über diese techni- schen Möglichkeiten und sind gespannt, wie dieses Angebot wahrgenommen wird. Am Sonntag, den 07. März 2021 geht es im Gottesdienst um das Thema Gebet. Geht unser Gebet nur an die De- cke oder antwortet tatsächlich jemand?

Mit wem haben wir es im Gebet zu tun?

Wie kann oder wie sollte ich beten? Text-

grundlage für die Predigt sind die Aussagen Jesu zum Vater unser im Matthäus-Evangelium,

Matthäus 6, 6-15.

Haben Sie Lust dabei zu sein?

Am Sonntag, den 07. März um 11:00 h oder Sie klicken sich rein, wann es bei Ihnen passt.

Information:

Keine Veranstaltungen unter der Woche. Bei Änderungen werden wir eine Info versenden.

Sonntag, 07. März 11:00 Uhr Gottesdienst

Kein Kinderprogramm „Entdeckertreff“ und kein Kükennest Den ganz Kleinen (0-2) steht der Eltern-Kind-Raum zur Verfügung.

Sonntag, 14. März 11:00 Uhr Gottesdienst

Kein Kinderprogramm „Entdeckertreff“ und kein Kükennest Den ganz Kleinen (0-2) steht der Eltern-Kind-Raum zur Verfügung.

Der Herr hat die Riegel deiner Tore fest gemacht und die Kinder in deiner Mitte gesegnet. Er hat deinem Volk Frieden geschenkt und dich mit bestem Weizen gesättigt.

Psalm 147, Vers 13 & 14

Mit freundlichen Grüßen, Frank Claus

Gemeindepastor, i. A. Friedbert Müller

VEREINE www.ihringen.de

DEUTSCHES ROTES KREUZ

Ihringen & Wasenweiler

Seit dem 18.02. unterstützen wir Pflegeeinrichtungen bei Coro- na-Schnelltestungen von Personal und Besucher. Dabei wurden durch unsere Helfenden bereits mehr als 300 Abstriche durchge- führt.

Ab Mittwoch 03.03. starten wir mit dem Betrieb einer Kommunalen Abstrichstelle in Ihringen für Lehr-, Kita- u. Kindergartenpersonal.

Termine

10.03. Gesamtvorstandsitzung (online) 18.03. Dienstabend (online)

Aktuelle Termine und Berichte:

www.drk-ihringen.de Kontakt: drk.ihringen@gmx.de

Tel. 07668 / 3192545

TENNISCLUB

Wasenweiler e.V. TURNVEREIN

Ihringen 1921 e.V.

Wir suchen eine/n Freiwilligendienstleistende/n im Sport Wir, der TV Ihringen 1921 e. V. (anerkannte Einsatzstelle für die Freiwilligendienste im Sport), bieten dir die Möglichkeit, ein Frei- williges Soziales Jahr (FSJ) „Sport und Schule“ zu absolvieren.

Das FSJ Sport und Schule ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das pädagogisch begleitet wird und Erfahrungsräume für Freiwilli- ge eröffnet. Der Erwerb persönlicher Kompetenzen und sportlicher Lizenzen sowie Berufs- und Engagementorientierung stehen im Mit- telpunkt.

Dafür suchen wir für den Zeitraum vom 15.08.2021 bis 14.08.2022 eine/n sportbegeisterte/n, engagierte/n und selbstbewusste/n Jugendliche/n im Alter von 16 bis 26 Jahren.

Weitere Infos zur Bewerbung findest du unter www.tv-ihringen.de Wir freuen uns auf dich!

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SPORTVEREIN

Wasenweiler e.V.

Die nächste Altpapiersammlung findet am Samstag, 17.04.2021 statt.

Sollten es die Corona- Bestimmungen zulassen, werden wir un- sere Altmetallsammlung ebenfalls am 17.04-2021 nachholen.

Bitte beachten Sie unsere Mitteilungen hierzu.

SCHWARZWALDVEREIN

Ihringen e.V.

Anmeldung bis zum 05.03.2021 zwingend erforderlich.

16.06. - 21.06. Wanderwoche in der Rhön Wandern im Land der offenen Fernen.

Die Rhön ist eines der vielfältigsten Mittelgebirge Deutschlands: Vul- kanruinen, hügelige Hochflächen, uralte Hochmoore, spektakuläre Basalt-formationen, mäandrierende Bachläufe und immer wieder sehr schöne Ausblicke.

Genießt eine Stadtführung in Fulda und 4 eindrucksvolle Tageswan- derungen von einem festen Quartier aus.

Schwierigkeit: mittel, jeweils ca. ↑↓ 600 Hm, Länge der Wanderun- gen: 15 - 18 km.

Abfahrt: 08:23 Uhr Bahnhof Ihringen, Fahrpreis: Bahnfahrt ca. 60,00 € Übernachtung im 4* Hotel Gersfelder Hof, Kosten: 60 € pro Person im DZ Ü/F, 75 € pro Person im EZ Ü/F

Organisation + Wanderführer: Karl Heinrich Müller Tel.: 07668 9960595, @: k.h.mueller@t-online.de

Die Wanderwoche findet statt, wenn die Corona-Regeln dies er- lauben. Jedoch ist zwecks der Planung eine Anmeldung bis zum 05.03.2021 zwingend erforderlich.

EVANGELISCHER

KIRCHENCHOR Ihringen FANFARENZUG

KAISERSTÜHLER HEROLDE

Online-Treffen als Probenersatz

Nach langer gezwungener Probenabstinenz haben wir vor zwei Wo- chen unser erstes Online-Treffen veranstaltet. Nach Verteilen eines Proben-Pakets mit Übungen, einem individuellen Nach-der-Probe- Getränk und dem bei uns traditionellen Sät (Knabbereien) und aus- führlicher Anleitung zur Online-Sitzung, ging es am Donnerstag um 20Uhr los. Mit Hilfe einer Internetplattform konnten wir uns per Vi- deo und Audio in eine Konferenz schalten und uns somit mal wieder sehen und hören.

Wir haben uns über aktuelle Themen im Verein, unser Befinden und allgemeines ausgetauscht und hatten fast das Gefühl, in unserem Clubheim nach einer sehr gut besuchten Probe zu sitzen.

Weil uns allen das so gut getan hat, wiederholen wir das morgen gleich nochmal! Natürlich zur Probenzeit...

WISSENSWERTES www.ihringen.de

Seniorengerechtes Wohnen

Im Alter ein aktives Leben führen

Durch Umbaumaßnahmen und Wohnraumanpassung, kann der Wunsch der junggebliebenen Senioren verwirklicht werden, so- lange als möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu dür- fen.

Wenn man bedenkt, dass 83 % der bis 85-Jährigen noch in ihrem ge- wohnten Umfeld wohnen, fragt man sich: „Wie kann ich im Alter die- se Wohnform des selbstbestimmten Leben beibehalten oder ermög- lichen“? Die Badewanne ist zu hoch, Stufen im Eingangsbereich sind nicht mehr überwindbar, der Bodenbelag ist nicht rutschhemmend, die Anordnung der Küchenschränke behindert die Bewegungsfrei- heit, die Türen für den Rollstuhl sind zu schmal? Alles Fragen, die sich im Alter oder für Menschen mit Behinderung stellen. Die Umsetzung der vielen Bedenken können für die ältere Generation mit und ohne Pflegegrad und Behinderte jeden Alters mit fachlicher Beratung und Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, nach individuellen Bedürf- nissen umgesetzt werden.

Die seniorengerechte-, barrierefreie- oder rollstuhlgerechte An- passung des Wohnraumes, beinhaltet fünf verschiedene Berei- che des Wohnumfeldes:

Bauliche Veränderungen im Badezimmer, Küche, Schlafzimmer, Eingang- und Treppenbereich und elektrische- und technische Hilfsmittel sorgen für die sichere Nutzung ihres Wohnraumes ohne Einschränkungen. Darüber hinaus können aus dem Hilfsmittelver- zeichnis der Krankenkassen Hilfsmittel zur Erleichterung des täg-

lichen Alltags mit einer ärztlichen Verordnung beantragt werden (Haltegriffe, Toilettenaufsatz, Pflegebett). Die Leistungsträger set- zen vor Auftragserteilung an die Handwerker, die Einreichung eines Angebotes über die anfallenden Kosten der Wohnraumanpassung voraus. Bei Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung sollte das Ein- verständnis des Vermieters vorliegen.

Der finanzielle Zuschuss für die spezifische- und funktionelle Anpas- sung des Wohnraumes für Pflegebedürftige die Pflegeleistungen erhalten, kann von der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro übernommen werden. Die häusliche Pflege in der Wohnung wird somit ermöglicht, erleichtert oder eine selbständige Lebensführung wieder hergestellt werden. Die Kostenträger für die Zuschüsse zur Anpassung im Woh- numfeld sind nicht nur die Pflegekassen sondern auch Private Kran- kenkassen, Sozialhilfe, Rehabilitationsträger wie Unfallversicherun- gen, Deutsche Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit.

Förderungen für Umbauten in Form von Investitionskosten-Zu- schüsse und Kredite für das „barrierereduzierte Wohnen“ können bei der KFW- Bank auch ohne Pflegegrad bewilligt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeiten öffentliche Fördermittel der Bundesländer und Kommunen zu beantragen, Zuschüsse bei den Wohnraumför- derstellen zu erfragen und beim Vermieter eine Kostenbeteiligung für die Modernisierung der Wohnung, zu stellen. Das Bundesmi- nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält kostenlose Broschüren über die Themen „ Länger zu Hause“ bereit. Auch die Wohnberatungsstellen vor Ort und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. können bei Fragen weiterhelfen.

(Anita Bohrer)

In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige, Kontakt: 07667-904899 Kupfertorstraße 33, 79206 Breisach

(13)

Stromspar-Check- Aktion am 5. März von 9 - 16 Uhr

Am Tag des Energiesparens klemmt sich das Stromspar-Team der Caritas Breisgau-Hochschwarzwald ans Telefon. In einer einmaligen Aktion erhalten an diesem Tag Interessierte aus ein- kommensschwachen Haushalten Beratung zum Energiesparen.

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, 23.02. 2021. Die jüngs- te Stromrechnung fiel ungewöhnlich hoch aus? Der internationale Tag des Energiesparens am 5. März ist wichtiger denn je. Denn Lock- down und Homeschooling erhöhen den privaten Energieverbrauch und damit die Kosten – das belastet vor allem Haushalte mit gerin- gen Einkommen.

An der Telefon-Hotline bietet das Team vom Stromspar-Check am in- ternationalen Tag des Energiesparens am 5. März den Extra-Service.

„Wir freuen uns auf viele Anrufe und haben ein kompetentes Team am Start“, erläutert Projektleiter Joachim Laux.

Die Hotline 0761/8965-459 ist von 9 bis 16 Uhr besetzt. „Wir helfen Ihnen weiter – mit einer ersten Telefonberatung oder einem kurzfris- tigen Termin für einen weitergehenden Check, online oder vor Ort im Haushalt.“

Wer Sozialleistungen bezieht oder nur über eine geringe Rente ver- fügt, kann sich kostenlos und individuell beraten lassen. Wenn das zurzeit nicht in den Wohnungen möglich ist, beraten die Stromspar- Teams Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald grundsätzlich auch gerne am Telefon oder im Video-Chat. Ob vor Ort, online oder am Telefon – die umfassend geschulten Stromspar-Teams geben praktische Tipps zum energieeffizienteren Nutzungsverhalten. Mit Soforthilfen im Wert von bis zu 70 Euro wie LEDs, schaltbaren Ste- ckerleisten und wassersparenden Duschköpfen, werden der Ener- gieverbrauch und damit Kosten sofort reduziert.

[Die persönliche Beratung im Haushalt findet unter strengen Hygi- eneauflagen statt, um alle Beteiligten gleichermaßen zu schützen.

Der Hygieneplan umfasst unter anderem Abstandsregelungen, Des- infektion, die Nutzung von Mund-Nasen-Schutz, Lüftungshinweise sowie die umfassende Vorbereitung der Vor-Ort-Termine.]

Zum Hintergrund:

Seit 2008 gibt es den bundesweiten Stromspar-Check, in dem der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) die Bekämpfung von Energiearmut und die Erreichung von Klimaschutzzielen verknüp- fen. Gefördert wird das erfolgreiche Projekt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Weitere Förderer sind der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, die Elektrizitätswerke Schönau und das Autohaus Krüger in Bad Krozingen.

Weitere Infos: www.stromspar-check.de 07667/832-340

Martin-Schongauer-Gymnasium

Leo-Wohleb-Straße 2 79206 Breisach www.msg-breisach.de Anmeldung für die neuen 5. Klassen am Martin-Schongauer-Gymnasium

Die Anmeldungen der Viertklässler/innen für die neuen 5. Klassen ab September 2021 finden an folgenden Terminen jeweils von 10:00 bis 17:00 Uhr statt:

Montag, 08.03.2021

Dienstag, 09.03.2021 Mittwoch. 10.03.2021 Donnerstag, 11.03.2021

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder und bitten vorab um telefoni- sche Terminabsprache unter der Telefonnummer 07667-906040.

Aufgrund der der Corona-Pandemie ist auch eine schriftliche Anmel- dung möglich.

des redaktionellen Ende

Teils

(14)

Lass deine F antasie spielen und ba stle dir deinen eigenen,

einzigartigen Stiftehalter!

4. Oder du bemalst die Dose mit Acrylfarben und beklebst sie anschließend mit Perlen.

Du brauchst:

- alte Konservendosen - buntes Geschenkpapier oder Stoffreste

- Klebstoff - Schere

- bunte Klebebänder - Acrylfarben - eventuell Perlen

1. Entferne das Etikett von der Dose und spül sie anschließend gut aus.

2a. Wähl ein Papier (oder einen Stoff) aus und schneid es so zu, dass es so breit wie die Dose ist und du es einmal um diese herumwickeln kannst.

2b. Kleb das Papier auf die Außenseite der Dose.

3. Du kannst die Dose statt- dessen auch mit bunten Bändern bekleben.

Primo-

Kids Bastelstunde

(15)

Rechtsanwältin

- Fachanwältin für Miet- u.

Wohnungseigentumsrecht - Fachanwältin für

Verkehrsrecht - Fachanwältin für

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Wir sind eine junge Familie aus Wasenweiler und suchen im Laufe der nächsten 3 Jahre eine Immobilie für ein Mehrgenerationen-Haus. Wir wollen perspektivisch unser jetziges Haus verkaufen und mit den Großeltern zusammenziehen. Wenn Sie ein größeres Haus oder Grundstück besitzen (Haus mit großer Einliegerwohnung oder ein Haus mit Anbaupotential) und dieses in den kommenden Jahren verkaufen möchten, freuen wir uns über Ihren unverbindlichen Anruf unter 0160 / 972 375 14

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über einen Anruf würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen Patrick Gugel.

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